Muß ein Familienangehöriger der nach eigenen Angaben die Aufgaben des im Hause wohnenden Vaters/Vermieters
übernehmen will, ohne schriftliche Vollmacht des Vaters/Vermieters als dessen Vertreter akzeptiert werden?
Muß überhaupt ein Vertreter akzeptiert werden, wenn der Vermieter im Hause lebt und in Vollbesitz seiner
geistigen Kräfte ist?
Muß bei Besichtigung der Wohnung durch potentielle Nachmieter die sich in Begleitung des Vermieters befindende
Tochter, in die Wohnung gelassen werden?
Mit besten Dank im Voraus
mohawk53