Verschlechterung der Parksituation

  • Die folgende Frage gehört nur indirekt zum Mietrecht, aber vielleicht kann trotzdem jemand helfen:

    In einer Gemeinde steht an einer Nebenstraße seit ca. 10 Jahren ein kleines Wohngebiet/Wohnblock mit 4 Eingängen zu je 7 Wohnungen (alles Mietwohnungen von einer Gesellschaft vermietet). Es gibt keine offiziellen bzw. zugehörigen Parkflächen, man parkt am Straßenrand der besagten Nebenstraße. Gegenüber (andere Seite der Nebenstraße) entsteht zur Zeit ein neues großes Wohngebiet mit Eigenheimen. Seitdem verschlechtert sich die Parksituation erheblich, einmal durch Zweit-/Drittautos der Eigenheimbewohner bzw. Fahrzeuge von Besuchern etc., sowie durch entstehende Querstraßen von dieser Nebenstraße aus, wodurch bisherige Parkmöglichkeiten verschwinden. Bis Ende des Jahres werden ca. die Hälfte der momentan noch vorhandenen Parkmöglichkeiten durch Straßenbaumaßnahmen (die im Zusammenhang mit der Erschließung des Eigenheim-Wohngebiets entstehen) dauerhaft verschwunden sein. Spätestens dann werden die Mieter der Mietwohnungen des Häuserblocks kaum noch Parkmöglichkeiten zur Verfügung haben. Es gibt keine (legale) Alternative in der Umgebung.

    Folgende Frage erschließt sich aus der vorliegenden Situation:

    Müssen in Wohngebieten eine bestimmte Anzahl Parkmöglichkeiten für Mieter zur Verfügung stehen und wenn ja, wie ist der Schlüssel?

  • bzgl. dieser Frage wenden Sie sich am besten an die jeweilige Gemeindeverwaltung. Kein Eigentümer/Vermieter ist verpflichtet seinem Mieter einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn er dies macht bzw. Parkplätze beim Hausbau mit berücksichtigt und diese vom Mieter angemietet werden können ist das seine private Angelegenheit. Zumeist kann man in solch dicht besiedelten Wohngegenden auch sehr gut aufs Auto verzichten (meine persönliche Anmerkung)

  • Zitat

    Kein Eigentümer/Vermieter ist verpflichtet seinem Mieter einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn er dies macht bzw. Parkplätze beim Hausbau mit berücksichtigt und diese vom Mieter angemietet werden können ist das seine private Angelegenheit.


    Das stimmt so nicht ganz. In vielen Gemeinden werden nur Baugenehmigungen erteilt, wenn eine bestimmte Anzahl von Parkmöglichkeiten mit eingeplant ist. Die Neubauten müssten daher evtl. welche haben.

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