Guten Abend,
sind in einem EFH zur Miete (Haus ist ca. 20 Jahre alt).
Nun ging die Wärmepumpe der Heizung kaputt.
Wer muss für die Reperaturkosten aufkommen?
Danke schon mal!
Julia
Guten Abend,
sind in einem EFH zur Miete (Haus ist ca. 20 Jahre alt).
Nun ging die Wärmepumpe der Heizung kaputt.
Wer muss für die Reperaturkosten aufkommen?
Danke schon mal!
Julia
sind in einem EFH zur Miete (Haus ist ca. 20 Jahre alt).
Nun ging die Wärmepumpe der Heizung kaputt.
Wer muss für die Reperaturkosten aufkommen?
Hallo Julia, der Vermieter muss nach § 535 BGB für die Reparatur sorgen und aufkommen.
Wer muss für die Reperaturkosten aufkommen?
Der Eigentümer natürlich. Außer der Mieter hat den Schaden verursacht.
nur als Zusatzinfo: Der Vermieter wird wahrscheinlich einen Wartungsvertrag mit der Installationsfirma haben, so dass für die Reparatur lediglich die Kosten für Ersatzteile anfallen
nur als Zusatzinfo: Der Vermieter wird wahrscheinlich einen Wartungsvertrag mit der Installationsfirma haben, so dass für die Reparatur lediglich die Kosten für Ersatzteile anfallen
Nein, auch die Ersatzteile müssen Sie nicht bezahlen.
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