Hausverkauf

  • Hallo,

    unser Vermieter hat uns die Tage per Brief mitgeteilt, dass sie das Haus über einen Markler verkaufen möchte.
    Sind jetzt seit fast einem Jahr in dem EFH.

    Nun meine Frage:
    Wie sieht es in dieser Situation mit Kündigung aus? Gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist?


    Danke schon mal!

    Julia

  • unser Vermieter hat uns die Tage per Brief mitgeteilt, dass sie das Haus über einen Markler verkaufen möchte.
    Sind jetzt seit fast einem Jahr in dem EFH.
    Wie sieht es in dieser Situation mit Kündigung aus? Gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist?


    Es ändert sich vorerst nichts.

  • Hallo,

    Wie sieht es in dieser Situation mit Kündigung aus? Gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist?

    Danke schon mal!

    Julia

    Hallo MJ-268, ja hier gelten die gesetzl. Kündigungsfristen...........

  • Aber kann mir mein Vermieter wegen dem Hausverkauf überhaupt kündigen? Ist das ein Grund?
    Und gibt es nich sowas wie Mietrecht vor Kaufrecht

    Wegen dem Verkauf kann Dir der VM nicht kündigen.

    So etwas wie Mietrecht vor Kaufrecht gibt es nicht. Es gibt aber den § 566 im BGB mit der Überschrift "Kauf bricht nicht Miete".

    Sprich der neue Eigentümer muß den bestehenden Mietvertrag übernehmen. Wenn keine anderen Gründe vorliegen kann dieser bestenfalls wegen Eigenbedarf kündigen.

    Die gesetzlich Kündigungsfrist gilt unverändert für beide Vertragsparteien weiter.

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