verzweifelt

  • Hallo Zusammen bin neu hier und habe ein risiges Problem.
    Wohne seit ca 19 Jahren zur Miete, habe bisher nie Probleme mit meinen Vermieter bzw Hausverwaltung gehabt.
    Keine Abmanung oder ähnliches auch nicht.
    Nun habe ich einen Terrornachbar der nicht nur Randale macht sondern, der seine Wutanfälle auch an Türen und an Schlössern aus läst.
    Ua anderen Mitbewohner versucht Einzuschüchtern mit Prügel Androhungen.
    Nun habe ich seit einen Jahr einen regen Schriftverkeher mit der Hausverwaltung.
    Kein Erfolg, sollte mich an die Polizei wenden.
    Die Polizei sagt das ist Sache der Hausverwaltung.
    Nun habe ich eine Abmahnung erhalten wo alles gegen mich gewendet wird und mit Anschuldigungen die Frei erfunden sind,zb Schießübungen im Garten.
    Wie soll ich mich Verhalten was, kann ich da machen?

    erftjunge

  • Ich kann Ihnen darauf nicht antworten, da es sich hierbei nicht um Mietrecht handelt.
    Diese Probleme sind, Ihrer Schilderung nach, ausschließlich zwischenmenschlich. Ich bin da ratlos.

  • vielen dank
    aber das ist das Problem.
    Die Hausverwaltung wäscht Ihr Hände in Unschuld.
    Es sit ganz deutlich klar das der terrornachbar auch Schreiben von der Hausverwaltung bekommen hat.
    Das wurde mir bestätigt.Bei seinen letzten Ausklinken habe ich den Notruf 110 getätigt.Das sei Mietrecht und kein Fall für die Polizei.
    Bei einen ReA für Mietrecht war ich schon zur Beratung sein Zitat: Ghen Sie zum Mieterschutzbund
    Und was ist, wenn sich die Abmahnung als Ungerechtfertig herausstellt?

    erftjunge

  • Hallo
    da hat die Polizei schon recht das ist Sache der Hausverwaltung/Vermieters und sie rückt auch erst aus, wenn etwas "passiert"ist. Sie haben die Möglichkeit, Anzeige beim Ordnungsamt zu stellen bzw. rufen Sie beim nächsten Vorfall das Ordnungsamt unverzüglich an. Sie brauchen Beweise!!!.............das mit der Abmahnung müssen Sie mit der Hausverwaltung klären, weil die müssen ihre Vorwürfe ja irgendwie begründen können. Selbstjustiz bringt in diesem Fall übrigens nichts.

  • Schönen Dank für Eure Tips,
    wenn sich nun herausstellt, das die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist,wird diese dann zurück gezogen,oder müssen dann weitere
    Schritte eingeleitet werden.
    Habe noch nie Probleme mit so etwas und mit Klagen schon mal gar nicht.

    erftjunge

  • Schönen Dank für Eure Tips,
    wenn sich nun herausstellt, das die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist,wird diese dann zurück gezogen,oder müssen dann weitere
    Schritte eingeleitet werden.
    Habe noch nie Probleme mit so etwas und mit Klagen schon mal gar nicht.
    erftjunge


    Viele sterben lieber als einen Fehler einzusehen bzw. sich dafür zu entschuldigen...


  • ... sondern, der seine Wutanfälle auch an Türen und an Schlössern aus läst....



    ...
    Ua anderen Mitbewohner versucht Einzuschüchtern mit Prügel Androhungen.
    ...



    ...
    und mit Anschuldigungen die Frei erfunden sind,zb Schießübungen im Garten
    ...


    Wenn der Tatbestand der Sachbeschädigung, Bedrohung und Verläumdung vorliegt, ist das sehr wohl ein Fall für die Polizei. Genügend Zeugen dürften ja auch vorhanden sein. Die Polizei wird den betreffenden Nachbarn jedoch nicht aus der Wohnung werfen können oder Ähnliches. Das kann nur der Vermieter (bzw. Hausverwaltung im Auftrag).

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