Renovierung bei Auszug?

  • Hallo zusammen,

    unsere alte Wohnung haben wir unrenoviert übernommen und bei Einzug renoviert.
    Im Mietvertrag steht folgender Passus:
    "Die Wohnung wird in nicht renoviertem Zustand übergeben und kann bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht renoviert, jedoch normal abgewohnt, zurück gegeben werden.
    Die Mieter verpflichten sich, vor Einzug die Wohnung zu renovieren."

    Wir haben unsere alte Wohnung zum Ende des Monats Juli gekündigt (ab dann gelten 3 Monate Frist -> 31.10.). Mit der für uns zuständigen Sachbearbeiterin der Wohnungsverwaltungsgesellschaft haben wir abgesprochen, dass wir einen Nachmieter suchen können und dieser dann auch früher als zum 1.11. einziehen kann.[Eine schriftliche Bestätigung unserer Kündigung hat sie uns allerdings auch nach mittlerweile bestimmt 10-facher Nachfrage bislang nicht ausgestellt.]
    Wir haben Nachmieter gesucht, diese haben sich bei der Verwaltungsgesellschaft vorgestellt und einer davon wurde akzeptiert. Mit dem Nachmieter war der 1.9. als Einzugstermin vereinbart.
    Mittlerweile ist der 1.9. und die Sachbearbeiterin zögert die Unterschrift des Mietvertrages immer weiter raus, was dem Nachmieter sehr recht ist, da er plötzlich auch lieber erst am 15.9. einziehen will.
    Außerdem hat die Sachbearbeiterin ihm gesagt, dass wir die Wohnung neu streichen und den von uns verlegten Boden rausreissen müssten. Uns hat sie dies aber nicht mitgeteilt.

    Wie ist da denn jetzt die genaue rechtliche Situation?

    Danke schon mal für eure Antworten & Hilfe!

  • Hallo harfel,

    "Im Mietvertrag steht folgender Passus:
    "Die Wohnung wird in nicht renoviertem Zustand übergeben und kann bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht renoviert, jedoch normal abgewohnt, zurück gegeben werden.""
    - Bedeutet, dass ihr die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben habt.

    "Die Mieter verpflichten sich, vor Einzug die Wohnung zu renovieren."
    - Ist ja inzwischen gegenstandslos.

    "Wir haben unsere alte Wohnung zum Ende des Monats Juli gekündigt (ab dann gelten 3 Monate Frist -> 31.10.). Mit der für uns zuständigen Sachbearbeiterin der Wohnungsverwaltungsgesellschaft haben wir abgesprochen, dass wir einen Nachmieter suchen können und dieser dann auch früher als zum 1.11. einziehen kann.[Eine schriftliche Bestätigung unserer Kündigung hat sie uns allerdings auch nach mittlerweile bestimmt 10-facher Nachfrage bislang nicht ausgestellt.]"
    - Sie wird wohl einen Grund haben? Dann wende Dich doch an die Geschäftsleitung.

    "Wir haben Nachmieter gesucht, diese haben sich bei der Verwaltungsgesellschaft vorgestellt und einer davon wurde akzeptiert. Mit dem Nachmieter war der 1.9. als Einzugstermin vereinbart.
    Mittlerweile ist der 1.9. und die Sachbearbeiterin zögert die Unterschrift des Mietvertrages immer weiter raus, was dem Nachmieter sehr recht ist, da er plötzlich auch lieber erst am 15.9. einziehen will."
    - Warte erst mal ab, ab wann der neue Mieter drin ist. Dann erlischt automatisch Eure Mietzinszahlungspflicht.

    "Außerdem hat die Sachbearbeiterin ihm gesagt, dass wir die Wohnung neu streichen und den von uns verlegten Boden rausreissen müssten. Uns hat sie dies aber nicht mitgeteilt."
    - Das tangiert Euch vorerst nicht. Ersteres sowieso nicht, Letzteres vielleicht, da solltet Ihr natürlich den Neumieter gelegentlich kontaktieren.

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Die Situation ist mittlerweile etwas zugespritzt. Wir erreichen telefonisch weder die Sachbearbeiterin noch die Geschäftsleitung. Der Nachmieter hat seinen Vertrag immer noch nicht. Er hat dann heute die Sachbearbeiterin erreicht und sie hat ihm versichert, dass der Mietvertrag am kommenden Montag bei ihm ist und dass dann am Mittwoch die Übergabe stattfinden soll. Die Wohnung müssten wir auf jeden Fall streichen, weil so dunkle Farben (altrosa ist meiner Meinung nach nicht dunkel) würden ja gar nicht gehen.
    Wir wissen davon nur, weil wir mit dem Nachmieter in Kontakt stehen. Von der Immobilienverwaltung hat uns bis heute niemand etwas mitgeteilt.
    Ich werde jetzt nochmal eine Email schreiben bzw. weiter versuchen Kontakt aufzunehmen.

    Ich weiß langsam wirklich nicht mehr weiter. Gibt es da einen Paragraphen im Mietrecht oder Ähnliches, den man als Referenz anbringen kann, sollte es hart auf hart kommen?


  • Die Situation ist mittlerweile etwas zugespritzt. Wir erreichen telefonisch weder die Sachbearbeiterin noch die Geschäftsleitung. Der Nachmieter hat seinen Vertrag immer noch nicht. Er hat dann heute die Sachbearbeiterin erreicht und sie hat ihm versichert, dass der Mietvertrag am kommenden Montag bei ihm ist und dass dann am Mittwoch die Übergabe stattfinden soll. Die Wohnung müssten wir auf jeden Fall streichen, weil so dunkle Farben (altrosa ist meiner Meinung nach nicht dunkel) würden ja gar nicht gehen.
    Wir wissen davon nur, weil wir mit dem Nachmieter in Kontakt stehen. Von der Immobilienverwaltung hat uns bis heute niemand etwas mitgeteilt.
    Ich werde jetzt nochmal eine Email schreiben bzw. weiter versuchen Kontakt aufzunehmen.

    Ich weiß langsam wirklich nicht mehr weiter. Gibt es da einen Paragraphen im Mietrecht oder Ähnliches, den man als Referenz anbringen kann, sollte es hart auf hart kommen?


    Meiner Meinung nach braucht ihr überhaupt nichts zu renovieren. Und wenn die Farben noch so bunt sind, braucht ihr nicht streichen. Die mietvertragliche Vereinbarung sieht ganz klar vor, dass ihr ausziehen könnt, ohne etwas zu renovieren. Wenn das alles so stimmt wie Sie es schildern, hat der Vermieter keine Chance.

    Wenn ihr gekündigt habt, zum Ende des Monats Oktober und der Vermieter mit euch keine Auflösungsvereinbarung zum wegen mir 15.9. abgeschlossen hat, dann hat meiner Meinung nach der Vermieter ein dickes Problem, wenn er die Wohnung tatsächlich zum 15.9. neu vermietet hat. Dann hat er nämlich doppelt vermietet, was er nicht kann. Wenn ihr dann auf einmal sagt, och nee, wir bleiben doch noch länger (weil keine Auflösungsvereinbarung besteht) dann hat er (bzw. die Sachbearbeiterin) nen sehr großes Problem, sofern der neue Mietvertrag schon Vermieterseits gegengezeichnet wurde.

    Kurz: Eigentlich habt ihr ein sehr gutes Druckmittel!

    Auch zu prüfen wäre, ob denn der neu verlegte Boden nicht als Bestandteil der mietvertraglichen Renovierungsmaßnahme Ihrerseits bei Einzug ist. Ich würde sagen, der neue Boden ist Bestandteil dessen und es als Fakt darstellen. Mir persönlich fällt nichts ein, was er dagegen sagen könnte. Und vor Gericht urteilen die Richter i. d. R. im Sinne der Mieter, was mindestens eine Sachbearbeiterin wissen müsste, wenn sie die Beauftragte ist. Warum sollte zu einer Renovierung nicht der neue Boden auch gehören? Ich denke das ist plausibel!

  • Die Wohnung müssten wir auf jeden Fall streichen, weil so dunkle Farben (altrosa ist meiner Meinung nach nicht dunkel) würden ja gar nicht gehen.


    Da wird die Mitarbeiterin wohl recht haben, dunkel gestrichene Tapeten werte ich als unakzeptable "Beschädigung".

  • Da wird die Mitarbeiterin wohl recht haben, dunkel gestrichene Tapeten werte ich als unakzeptable "Beschädigung".

    Es kommt aber nun mal nicht darauf an, wie jemand einzelnes etwas bewertet. Es kommt auf die mietvertragliche Vereinbarung an. Und da man vereinbart hat, dass die Wohnung bei Auszug unrenoviert zurück gegeben werden kann. Das wäre ja klasse, wenn man Mieter die Wohnung bei Einzug und bei Auszug renovieren lassen könnte.

  • Die Sachbearbeiterin haben wir nun endlich erreicht und sie meinte am Telefon, dass wir ja unbedingt streichen müssen. Die Übergabe soll am FR stattfinden. Sie wollte uns sowieso schon längst mal diesbezüglich einen Brief zukommen lassen (was sie aber nicht getan hat). Vor 2 Wochen war ihre letzte Aussage, es sei ja alles geklärt.
    Gibt's da nicht irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen, wenn der Vermieter möchte, dass der Mieter streicht oder Ähnliches tut???

  • Die Sachbearbeiterin haben wir nun endlich erreicht und sie meinte am Telefon, dass wir ja unbedingt streichen müssen.


    Frag' doch mal das Blondchen, auf welche gesetzliche Regelung bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung sie ihr ungeheures Fachwissen stützt.

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