Auszug & Schönheitsreparatur

  • Hallo liebe Community,

    In unserem Mietvertrag finden sich folgende Klauseln zum Thema wieder:

    1. Die erforderlichen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit vom Mieter fachgerecht auszuführen.
    2. Notwendige Schönheitsreparaturen hat der Mieter rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

    Und unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"
    1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

    Nun meine Frage: Was bedeutet das für uns, wenn wir ausziehen? Mietdauer sind zwei Jahre gewesen.

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen!
    Danke und viele Grüße.

  • Ordnungsgemäßer Zustand heißt zunächst mal vollständig geräumt und sauber. Und Renovierung nur falls notwendig.

    Nach 2 Jahren Mietdauer sind i. d. R. Renovierungen nicht notwendig. Außer Ihr habt sehr außergewöhnliche Farben oder Wandgestaltung angebracht.

  • Hallo speegü,

    Du hast Glück gehabt...:

    "In unserem Mietvertrag finden sich folgende Klauseln zum Thema wieder:
    1. Die erforderlichen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit vom Mieter fachgerecht auszuführen.
    2. Notwendige Schönheitsreparaturen hat der Mieter rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen."
    - Wie bereits gesagt, genügt es, wenn Ihr die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückgebt. Habt ja wohl keine Wände bunt gestrichen??

    "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben."
    - Das besagt eigentlich alles oder garnichts, denn richtiger wäre hier "vertragsgemäss". Um etwas Definitives zu erreichen, hätte im MV bzw. dem Übergabeprotokoll der gewünschte Zustand indivduell vereinbart sein müssen.

    "Was bedeutet das für uns, wenn wir ausziehen?"
    - Siehe erste Antwort.

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