Hallo liebe Community,
In unserem Mietvertrag finden sich folgende Klauseln zum Thema wieder:
1. Die erforderlichen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit vom Mieter fachgerecht auszuführen.
2. Notwendige Schönheitsreparaturen hat der Mieter rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.
Und unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"
1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
Nun meine Frage: Was bedeutet das für uns, wenn wir ausziehen? Mietdauer sind zwei Jahre gewesen.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen!
Danke und viele Grüße.