Anteilig Miete OK?

  • Hallo an alle,

    wir hoffen sehr, dass wir hier kurzfristig Hilfe finden:


    kaum in der neuen Wohnung, haben wir prompt Ärger mit unserer neuen Vermieterin:

    Bei Unterzeichnung des Mietvertrags wurde mündlich vereinbart, dass die maroden Dachfenster noch VOR unserem Einzug getauscht werden sollten (Ich hatte schon früher wegen Dachfenstertausch schlechte Erfahrungen gemacht) Daraufhin wurde uns ein Termin Ende Juli zugesichert.

    Nach verstreichen des Termins waren die Dachfenster jedoch nicht getauscht und unsere Vermieter nicht mehr erreichbar. Diese waren zum Tag der Übernahme am 1.8. ohne uns davon in Kenntnis zu setzen verreist und haben den Vormietern aufgetragen, uns die Schlüssel zu übergeben.

    Da die Dachfenster nicht wie vereinbart getauscht waren, haben wir die Schlüsselübergabe ohne Vermieter verweigert. Erst als diese am 6.8. aus dem Urlaub zurück kamen, haben wir nach einer kurzen Begehung der Wohnung die Schlüssel persönlich entgegen genommen.

    Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt in keinem guten Zustand, ein Übergabeprotokoll wurde abgelehnt.


    Ergebnis:

    Wir haben die erste Monatsmiete anteilig ab 6.8. bezahlt und nun mächtig Radau...


    Fragen:

    1. Ist der Vermieter zu einer persönlichen (oder durch Vertretung) Schlüsselübergabe verpflichtet?
    2. Kann ich die Schlüsselübergabe durch die Vormieter aus oben genannten Gründen verweigern? Im Prinzip haben sie mir den Zugang zum Mietobjekt ab 1.8. ermöglicht.
    3. Ist der Vermieter zur Erstellung eines Übernahmeprotokolls verpflichtet und kann das in diesem Fall noch drei Wochen später verlangt werden?


    Prinzipiell haben wir das Gefühl moralisch korrekt gehandelt zu haben. Leider ist die Diskrepanz zwischen gefühltem und tatsächlichem Recht häufig sehr groß. Falls wir im Unrecht sind, lassen wir uns wirklich gerne eines besseren belehren.

    LG und vielen Dank für eure Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Deebuzz05 (31. August 2013 um 20:54)

  • Zur Übergabe oder Übernahme eines Mietobjektes kann jeder der Parteien sich vertreten lassen.
    In Ihrem Fall also der Vormieter. Dem steht nichts entgegen.

    Ein Übergabeprotokoll ist nicht verpflichtend.

    Fazit: Ihr Gefühl liegt mit dem geltenden Recht im Zwiespalt.

    Die Konsequenz erahnen Sie schon. :rolleyes:

  • Übergabeprotokoll ist nicht zwingend, aber wenn es zum Streitfall kommt ein wichtiges Dokument. Aber wenn der VM nicht will können Sie nichts machen. mit Schlüssel genauso er kann sich vertreten lassen...........

    Bzgl. Fenster würde ich den VM schriftlich auffordern den Zustand - wie mündlich vereinbart - herzustellen mit Fristsetzung...

  • Hallo Deebuzz05,

    immer wieder haben wir hier Problemschilderungen wegen mündlichen Zusagen, welche nicht rechtssicher bewiesen werden können. Vereinbarungen mit Mietern gibt es bei uns als VM nur schriftlich - für beide Seiten.

  • Zitat

    Leider ist die Diskrepanz zwischen gefühltem und tatsächlichem Recht häufig sehr groß.

    Stimmt.

    Der VM kann jemand mit der Schlüsselübergabe beauftragen, wie hier den Vormieter.

    Ihr Weigerung die Schlüssel bzw. Wohnung entgegenzunehmen ändert nichts an der Tatsache das Sie ab dem 1.8. Miete zahlen müssen.

    Die Erstellung eines Übergabeprptokolls ist zwar üblich, aber keine Pflicht. Zumindest Zählerstände kann man auch selbst aufschreiben.

    Der Austausch der Fenster, da die Zusage wohl nicht nachweisbar ist, nur schwer einzufordern.

    Zitat

    Wir haben die erste Monatsmiete anteilig ab 6.8. bezahlt und nun mächtig Radau...

    5/31 zu wenig und dann noch verspätet ...

    Das mahr als nur Radau geben.

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

    Wie gesagt, wir lassen uns gerne eines Besseren belehren und überweisen den offenen Betrag unverzüglich...

    Auch wenn wir das Verhalten unseres VM nicht in Ordnung finden:

    - Kaution wollte er auf einen Schlag
    - Vom Vormieter vollgestellte Garage
    - Mündlich abgesprochene Reparaturen nicht durchgeführt (Fussleisten, Fenster...)

    und dann keine Erreichbarkeit zum Umzugstag...


    Für die Zukunft:

    - Hätte eine Niederschrift der Zusagen an dem Sachverhalt etwas geändert?

  • - Kaution wollte er auf einen Schlag
    - Vom Vormieter vollgestellte Garage
    - Mündlich abgesprochene Reparaturen nicht durchgeführt (Fussleisten, Fenster...)

    und dann keine Erreichbarkeit zum Umzugstag...


    Für die Zukunft:

    - Hätte eine Niederschrift der Zusagen an dem Sachverhalt etwas geändert?


    a) die Kaution ist vor Einzug fällig. Oft bieten VM den Mietern Ratenzahlung an. Dabei führt es oft zu Schwierigkeiten, weil die Mieter wenn sie einmal eingezogen sind, nachlässig werden bzw. wenn sich die Zahlung bis zu einem Jahr hinzieht, kann es passieren, dass der Mieter kündigt und die Kaution noch immer nicht gezahlt ist...
    b) Bzgl. Garage: die wird der Vormieter doch hoffentlich in Kürze leerräumen
    c) wie bereits geschrieben: besser ist SCHRIFTLICH. Wenn Sie eine Niederschrift haben (z. B. im Übernahmeprotokoll, das von beiden unterschrieben wird) können Sie die Zusage nachweisen und abmahnen mit Fristsetzung. Erst danach können Sie ggf. weitere rechtl. Schritte einleiten

  • a) die Kaution ist vor Einzug fällig.


    Nur 1/3 der Kaution ist bei Einzug fällig. Der Rest in zwei gleichen Teilen mit den zukünftigen Mietzahlungen.

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