Beiträge von Deebuzz05

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

    Wie gesagt, wir lassen uns gerne eines Besseren belehren und überweisen den offenen Betrag unverzüglich...

    Auch wenn wir das Verhalten unseres VM nicht in Ordnung finden:

    - Kaution wollte er auf einen Schlag
    - Vom Vormieter vollgestellte Garage
    - Mündlich abgesprochene Reparaturen nicht durchgeführt (Fussleisten, Fenster...)

    und dann keine Erreichbarkeit zum Umzugstag...


    Für die Zukunft:

    - Hätte eine Niederschrift der Zusagen an dem Sachverhalt etwas geändert?

    Hallo an alle,

    wir hoffen sehr, dass wir hier kurzfristig Hilfe finden:


    kaum in der neuen Wohnung, haben wir prompt Ärger mit unserer neuen Vermieterin:

    Bei Unterzeichnung des Mietvertrags wurde mündlich vereinbart, dass die maroden Dachfenster noch VOR unserem Einzug getauscht werden sollten (Ich hatte schon früher wegen Dachfenstertausch schlechte Erfahrungen gemacht) Daraufhin wurde uns ein Termin Ende Juli zugesichert.

    Nach verstreichen des Termins waren die Dachfenster jedoch nicht getauscht und unsere Vermieter nicht mehr erreichbar. Diese waren zum Tag der Übernahme am 1.8. ohne uns davon in Kenntnis zu setzen verreist und haben den Vormietern aufgetragen, uns die Schlüssel zu übergeben.

    Da die Dachfenster nicht wie vereinbart getauscht waren, haben wir die Schlüsselübergabe ohne Vermieter verweigert. Erst als diese am 6.8. aus dem Urlaub zurück kamen, haben wir nach einer kurzen Begehung der Wohnung die Schlüssel persönlich entgegen genommen.

    Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt in keinem guten Zustand, ein Übergabeprotokoll wurde abgelehnt.


    Ergebnis:

    Wir haben die erste Monatsmiete anteilig ab 6.8. bezahlt und nun mächtig Radau...


    Fragen:

    1. Ist der Vermieter zu einer persönlichen (oder durch Vertretung) Schlüsselübergabe verpflichtet?
    2. Kann ich die Schlüsselübergabe durch die Vormieter aus oben genannten Gründen verweigern? Im Prinzip haben sie mir den Zugang zum Mietobjekt ab 1.8. ermöglicht.
    3. Ist der Vermieter zur Erstellung eines Übernahmeprotokolls verpflichtet und kann das in diesem Fall noch drei Wochen später verlangt werden?


    Prinzipiell haben wir das Gefühl moralisch korrekt gehandelt zu haben. Leider ist die Diskrepanz zwischen gefühltem und tatsächlichem Recht häufig sehr groß. Falls wir im Unrecht sind, lassen wir uns wirklich gerne eines besseren belehren.

    LG und vielen Dank für eure Hilfe

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