Im Mietvertrag steht eine Wohnungsgrösse von 59qm
Terrasse 5qm
beides stimmt nicht
wie gross muss die Wohnung sein?
wenn sie nur 48qm hat, ist dann eine vorzeitige Kündigung meinerseits möglich?
Im Mietvertrag steht eine Wohnungsgrösse von 59qm
Terrasse 5qm
beides stimmt nicht
wie gross muss die Wohnung sein?
wenn sie nur 48qm hat, ist dann eine vorzeitige Kündigung meinerseits möglich?
Zitatist dann eine vorzeitige Kündigung meinerseits möglich?
Die Frage ist nicht ernst gemeint? Und wenn doch, dann kommt von mir ein ganz deutliches NEIN!
Aber vielleicht haben ja 2 neue User hier im Forum eine andere Antwort für dich, die dir dann besser gefällt, also abwarten, bis sich die Spezialisten melden.
Im Mietvertrag steht eine Wohnungsgrösse von 59qm
Terrasse 5qm
beides stimmt nicht
wie gross muss die Wohnung sein?
wenn sie nur 48qm hat, ist dann eine vorzeitige Kündigung meinerseits möglich?
Eine Abweichung bis zu 10% musst du hinnehmen, dagegen kannst du absolut nichts machen.
Eine Abweichung von über 10%, da sieht es etwas besser aus. Dies wäre zwar kein Grund um vorzeitig zu kündigen aber du kannst dann prüfen ob die Miethöhe gerechtfertig ist -ortsübliche Vergleichmiete- auch wäre dann ratsam die tatsächliche Wohnungsgröße bei deinem Vermieter anzugeben und um änderung im Mietvertrag zu bitten.
Aber Achtung, um eine Wohnung richtig zu Vermessen musst du einiges beachten. Also mach dich bitte vor dem Vermessen richtig schlau was wie vermessen wird und was alles dazu gehört.
@Mainschwimmer- spar dir deinen Sarkasmus wenn du schon Kommentare abgiebst, dann wenigstens Hilfreiche und nicht dumpf Gelaber.
Wird die Wohnung wegen der falschen Wohnfläche unbewohnbar?
Bei der Prüfung der Wohnfläche sollte man das genau nach der Wohnflächenverordnung vornehmen. Leicht übersieht man da was.
Unabhängig davon ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Sie sollten aber aufpassen, das bei der Betriebskostenabrechnung dort die die Flächenangabe stimmt, sonst zahlen Sie bei den Grundkosten drauf.
Zitatdann wenigstens Hilfreiche und nicht dumpf Gelaber.
Die FRage lautete, ob der TE fristlos kündigen kann. Und diese Frage habe ich beantwortet. Mit anderen Worten, der Laberfrosch ist ein Hai.
strubel:
"Im Mietvertrag steht eine Wohnungsgrösse von 59qm
Terrasse 5qm"
- Die Terasse kann bestenfalls zu 50% angerechnet werden.
"wie gross muss die Wohnung sein?"
- So stellt sich die Frage eigentlich nicht. Da fehlt noch was...
"wenn sie nur 48qm hat, ist dann eine vorzeitige Kündigung meinerseits möglich?"
- Wie bereits gesagt, nein.
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