Mietvertrag für falsche Wohnung

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe mir kann hier jemand helfen, bin grad total am verzweifeln und durch Zufall auf dieses Forum gestoßen.

    Also folgendes:

    Ich habe mir vor ca. einem Monat eine Wohnung in Dresden angeschaut und auch sofort den Vertrag unterschrieben. Letzte Woche war dann die Schlüsselübergabe und einen Tag später bin ich sofort mit Sack und Pack eingezogen. Heute wurde mir dann mitgeteilt, dass mir ein falscher Vertrag vorgelegt wurde und ich in die Wohnung gegenüber "umziehen" soll, und das am besten noch dieses Wochenende.

    Bin deswegen jetzt ziemlich am Ende, da erstens die Wohnung in die ich jetzt ziehen soll auf die S-Bahn Gleise und den Parkplatz blickt, anstatt auf eine Art Park blickt und da wir schon die Küche und alles drum und dran in die jetzige Wohnung eingebaut haben, was logischer Weiße alles wieder demontiert werden müsste.

    Vielleicht noch zu erwähnen, dass das Haus bei Besichtigung und Einzug noch komplette Baustelle war, bis auf die Wohnungen. Weswegen auch keinerlei Wohnungskennzeichnungen vorhanden waren, sprich Nummern oder sonst Irgendwas. Ich hatte auch die ersten 4 tage kein warmes Wasser oder das versprochene Kabelfernsehen.

    Wollte jetzt nur von euch wissen ob ich da irgendwie dagegen vorgehen kann oder ob ich des einfach so hinnehmen muss.

    Schonmal Danke im Voraus.

    Liebe Grüße
    Bubikopf

  • Hallo Bubikopf,

    1. Bist Du in dieselbe Wohnung eingezogen, die Du auch besichtigt hattest?
    2. Stimmt die jetzige Wohnung mit der im Mietvertrag beschriebenen überein?
    3. Wann war Mietbeginn lt. Mietvertrag?
    4. Gibt es preisliche Änderungen?
    5. Grössenänderungen?
    6. Zeugen?

  • Also:

    1. Ja ich bin in die Wohnung gezogen wo ich besichtigt habe.
    2. Nein der Vertrag ist für die andere Wohnung in die ich jetzt wechseln soll.
    3. Mietbeginn ist am 01.09 und Schlüsselübergabe war am 23.8. Darf die Zeit bis Mietbeginn umsonst dort wohnen.
    4. Von preislichen Änderungen war noch nicht die Rede, also denke mal, dass sich da nichts verändern wird. Der Vertrag ist ja eigentlich für die Wohnung ausgelegt in die ich wechseln soll.
    5. Ist genauso groß wie die jetzige.
    6. Ja meine Mutter war bei der Besichtigung und mein Freund bei der Schlüssel- und Wohnungsübergabe dabei.

    Ach und was ich noch vergessen hab, ist das die Wohnung in der ich gerade wohne schon an jemand anderes vermietet wurde. Und die wollen jetzt natürlich demnächst in Ihre Wohnung...

    Danke für das schnelle Antworten =)

    Einmal editiert, zuletzt von Bubikopf (29. August 2013 um 20:26)

  • Naja Berny, so einfach scheint das nun doch nicht zu sein.

    Fakt ist doch, dass Bubikopf die jetzt genutzte Wohnung besichtigt hat und ihm/ihr bei der Übergabe die Schlüssel für die jetzt genutzte Wohnung ausgehändigt wurden. Durch die Schlüsselübergabe ist zumindest ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Man kann sich jetzt vortrefflich darüber streiten ob der mündliche oder der schriftliche Vertrag Vorrang haben, bzw. welcher der nun vorhandenen zwei Mietverträge für die vom User genutzte Wohnung Vorrang hat. Die Schuld für diese Verwechslung trifft sicherlich nicht den Mieter und der Vermieter ist aus meiner Sicht zumindest für die durch einen eventuellen Umzug entstehenden Kosten schadenersatzpflichtig.

  • Auch hier wieder, kann ich nur den Kopf schütteln welche Aussagen hier getroffen werden!

    Das einzig richtige ist, das es für den Mieter nicht ersichtlich war, das der Vertrag eine andere Wohnung darstellt als die in welche er gezogen ist!

    Er hat eine bestimmte Wohnung mit Zeugen besichtigt, ihm wurden für diese Wohnung Schlüssel ausgehändigt...

    Wenn er die andere Wohnung wegen der besagten Verschlechterung nicht möchte, dann muss er auch nicht umziehen!

    Ich raten hier mit dem VM zu sprechen (besser wäre etwas schriftliches) und klar zu machen das sie nicht vorhaben die schlechtere Wohnung zu nehmen nur weil ein Formfehler seitens VM vorliegt, denn sie nicht erkennen konnten!
    Falls der VM nicht einsichtig wird, ab zum Anwalt.

  • Schonmal ein großes Danke für die ganzen hilfreichen Antworten.

    Habe jetzt noch mal versucht mit meinem VM und der Dame, die mir die Wohnung übergeben hat, die Sache normal zu klären, aber die stellen sich alle ziemlich auf die Hinterbeine und keiner will die Schuld auf sich nehmen. Deshalb habe ich jetzt auch wie von Shark vorgeschlagen meinen Anwalt eingeschalten und werde euch natürlich berichten wie die Sache sich weiterhin entwickelt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!