Probleme mit altem Vermieter wegen Renovierung

  • Hallo, bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet weil ich folgendes Problem habe.

    Ich wohnte 7 Jahre in einer Dachgeschosswohnung. Im Juli hatte ich dort einen Wasserschaden durch einen undicht gewordenen Flexschlauch in meiner Küche. (Meine Küche, mein Schlauch von mir selber eingebaut)
    Das Wasser breitete sich Nachts unbemerkt in Küche, Schlafzimmer und Diele aus.
    Es entstanden Schäden am Laminat und es wurden zur Trocknung Trockengeräte aufgestellt.
    Der komplette Laminat aus den betroffenen Zimmern musste entfernt werden.
    Die Wohnung war nicht bewohnbar und ich bin zu meiner Freundin gezogen.
    Es musste auch Estricht entfernt und neu verlegt werden. Das alles wurde von der Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen.
    Ich habe auch direkt die Wohnung gekündigt und bin mit meinem alten Vermieter so verblieben das ich direkt raus kann aus der Wohnung und auch keine weitere Miete mehr zahlen muss.
    Jetzt zu meinem eigentlichen Problem, ich bekam einen Anruf von meinem Vermieter das ich die Tapeten, welche beim entfernen/einsetzen des Bodens beschädigt wurden ersetzen soll. Meine Versicherung weigert sich zu zahlen.
    Wie sieht das rechtlich aus?
    Im Mietvertrag steht ja auch klipp und klar daß die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und auch unrenoviert übergeben wird.
    Mein Vermieter hält jetzt natürlich die von mir gezahlte Kaution ein.
    Er beruft sich darauf das nach dem Schaden der alte Zustand wieder hergestellt werden müsse.
    Ich bat ihm noch an die Tapeten (welche ich ja vom Vormieter übernommen hatte) abzureißen.
    Ich habe auch gesagt für den Fall das ich das wirklich erneuern muss ich das selber machen will weil wenn sowas von einer Firma gemacht wird man schnell bei über 1000 Euro ist.
    Das lehnte er jedoch ab mit der begründung das man dann nicht mit so einer großen Sorgfalt tapezieren würde.
    Kann er das so machen?

  • Zitat

    Jetzt zu meinem eigentlichen Problem, ich bekam einen Anruf von meinem Vermieter das ich die Tapeten, welche beim entfernen/einsetzen des Bodens beschädigt wurden ersetzen soll. Meine Versicherung weigert sich zu zahlen.
    Wie sieht das rechtlich aus?


    Ich frag mich grade, wie Tapeten durch das Entfernen/Einsetzen eines Bodens beschädigt werden können. Vielleicht der untere eine Zentimeter, aber da sind normalerweise Sockelleisten drauf. Und Sockelleisten erfüllen in meinen Augen zwei Zwecke:
    1. Sie verschliessen den praktisch nie perfekt hinzubekommenden Übergang zwischen Boden und Wand
    2. Sie verhindern, dass man beim Staubsaugen und Wischen ständig gegen die Wand wummert

    Zitat

    Das lehnte er jedoch ab mit der begründung das man dann nicht mit so einer großen Sorgfalt tapezieren würde.
    Kann er das so machen?


    Nein, kann er nicht. Der Mieter muss die Möglichkeit bekommen das selber zu machen. Und wenn der Mieter Murks macht, dann muss er eben nochmal ran oder der Fachmann.

  • [quote='1']Ich frag mich grade, wie Tapeten durch das Entfernen/Einsetzen eines Bodens beschädigt werden können. Vielleicht der untere eine Zentimeter, aber da sind normalerweise Sockelleisten drauf. Und Sockelleisten erfüllen in meinen Augen zwei Zwecke:
    1. Sie verschliessen den praktisch nie perfekt hinzubekommenden Übergang zwischen Boden und Wand
    2. Sie verhindern, dass man beim Staubsaugen und Wischen ständig gegen die Wand wummert

    Hi, danke erstmal für die Antwort.
    Es kann auch sein das die tapeten unten etwas angehoben werden mussten wegen der trocknung.
    Jedenfalls sind sie kaputt und der vermieter ist der festen Überzeugung das das von mir/meiner Versicherung getragen werden muss.

  • Der Mieter muss die Möglichkeit bekommen das selber zu machen. Und wenn der Mieter Murks macht, dann muss er eben nochmal ran oder der Fachmann.


    Genauso isses.

  • Zitat

    Es kann auch sein das die tapeten unten etwas angehoben werden mussten wegen der trocknung.
    Jedenfalls sind sie kaputt und der vermieter ist der festen Überzeugung das das von mir/meiner Versicherung getragen werden muss.


    Aus welchem Grund weigern sich denn beide Versicherungen den Schaden zu zahlen?

  • Ich weiss es nicht. Die schieben sich den schwarzen peter quasi hin und her.
    Ich habe auch bei meiner hausrat einen defekten pvc boden geltend gemacht. Der wurde mir auch bezahlt und die meinen die sache wäre jetzt damit erledigt. Als ich mit der frau von der versicherung gesprochen habe habe ich aber gesagt das es nur um den boden gejt und ich noch keine ahnung habe wegen der tapeten.

    Aber ist es denn nicht so das ich maximal die tapeten entfernen muss? Sind ja quasi mein eigentum.
    Können vom neuen mieter übernommen werden aber aufgrund des zustandes ja wohl eher nicht.

    Ich denke langsam ganz stark das der vermieter noch versucht ein bisschen geld aus der ganzen angelegenheit zu ziehen weil es für ihn jetzt natürlich große unkosten sind da die wohnung eh komplett neu gemacht werden muss. Da waren noch nachtspeicher heizungen drin, schlechte kabel usw.

    Was mache ich wenn der einfach meine kaution einbehält? Sollte ich einen Anwalt einschalten?

    Einmal editiert, zuletzt von Ridu83 (28. August 2013 um 23:53)

  • Was mache ich wenn der einfach meine kaution einbehält? Sollte ich einen Anwalt einschalten?


    Ja, einen Fach-Anwalt für Miet- und Immobilienrecht.

  • Okay. Aber ob meine sicht der dinge die richtige ist kann mir keiner sagen?
    Also die schäden an den tapeten sind definitiv von den Handwerkern.
    Ich meine gelesen zu haben das nicht mal mehr das entfernen der tapeten
    Vom mieter gemacht werden muss.

  • zu einem Trockenvorgang, der über die Gebäudeversicherung läuft, gehört auch das Tapezieren: Die Tapete wird im unteren Wandbereich von der Firma, die die Trockengeräte aufstellt, entfernt, um eine ordnungsgemäße Trocknung sicherzustellen. Beim Rausreißen des bodens (in unserem Falle war es Laminat) darf an der Tapete nichts passieren (und wenn doch muss der Schreiner für seine Schäden aufkommen). Nachdem der boden ordnungsgemäß verlegt wurde, kommt der Anstreicher und man kann sich eine Tapete aussuchen für die Wände, an denen die Tapete entfernt wurde (NICHT für den ganzen Raum).und richtig, selbst das Entfernen der restlichen Tapete an der beschädigten Wand übernimmt der Anstreicher.........die ganzen Materialien und Arbeiten werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Bei den Arbeiten der einzelnen Handwerker darf keiner Unbeteiligter helfen (selbst beim Möbelrücken) eben um Folgeschäden zu vermeiden (Aussage ALLER Handwerker, die in unserem Fall beteiligt waren).....Wenn im Nachhinein Schäden auftreten (bei uns war ein Schrank gerissen) sind diese unverzüglich mit dem Handwerker abzuklären. Und denen liegt in diesem Fall besonders viel daran, die Sache ordentlich zu beheben, da sie ja mit den Versicherungen zusammenarbeiten und somit gesicherte Aufträge haben (bei Unzufriedenheit der Kunden kann die Versicherung sich andere Firmen zwecks zusammenarbeit suchen).............in der Regel meldet sich auch zwischendurch der Versicherungsvertreter und fragt nach dem Stand der Dinge

  • Ergänzung: Und darauf achten bei der Endabrechnung des Stromes: Der Vermieter und in der Regel auch der Mieter kriegt von der Trockenfirma eine Mitteilung WIEVIEL Strom durch die Geräte verbraucht wurde (gutschrift der Kosten erfolgt über Versicherung nach Beendigung der ganzen Arbeiten). Diese dem Energieversorger einreichen, damit keine Erhöhung des Abschlages erfolgt

  • Ooay, danke für die infos. Das mit dem strom ist geklärt. Nur weigert sich die Gebäude versicherung die tapeten zu zahlen mit der Begründung das sie nicht zum Gebäude gehören sondern zum hausrat des mieters. Ich jedenfalls werde nichts bezahlen und wenn notwendig einen Anwalt einschalten.

  • bei uns war es auch ein Wasserschaden, der bei uns selbst und in der Wohnung unter uns (Mieter) entstanden ist. Woher weisst du dass die Versicherung nicht zahlen will (vom Vermieter oder von ihr selbst)............weil uns wurde gesagt, ALLE Schäden die im Rahmen des Wasserschadens entstanden sind werden übernommen................die tapete gehörte auch dem Mieter wurde aber im rahmen des wasserschadens beschädigt

  • guck mal in der Nebenkostenabrechnung was du für gebäudeversicherung z ahlst, ist nicht unerheblich, die sind sehr teuer und zwar für den fall das so etwaas passiert

  • Danke für eure infos. Mein vermieter hat das gesagt das sie das nicht zahlen wollen. Ich habe bei meiner versicherung die sachbearbeiterin leider nicht erreichen können da sie im urlaub ist.

  • wenn die Aussage des Vermieters stimmt muss er eben nochmal mit der Versicherung sprechen. .... kommt natürlich auch auf die Versicherung und den abgeschlossenen Vertrag an (Selbstbeteiligung etc.).....kannst Du Dir ja zeigen lassen.......auf jeden Fall würde ich es im Vorfeld erst mal OHNE Anwalt versuchen (es sei denn Du bist versichert)

  • Okay. Ich habe gerade nochmal gegoogelt "wasserschaden wer muss renovierung zahlen"
    Ich habe ausnahmslos nur threads gefunden in denen gesagt wurde das der vermieter nach dem wasserschaden dafür zu sorgen hat das die wohnung wieder in einem bewohnbaren zustand gebracht werden muss.
    Meine hausrath müsse für meine Möbel etc aufkommen, was sie ja auch getan hat.
    Die Gebäude versicherung käme für alle am Gebäude entstandenen Schäden incl. renovierungs arbeiten auf.
    Gibt es einen paragraph oder sowas in der art der aussagt, das es seine sache ist das die renovierungsarbeiten durchgeführt
    Von seiner versicherung getragen werden müssen.

  • nein nicht dass ich wüsste, aber es gehört zum Umfang der Versicherung (und das muss er wissen, ansonsten muss er mit der Versicherung sprechen)............bei uns ging das alles ganz unkompliziert und automatisch, mich hat schon gewundert, dass Du den Boden über Hausrat musstest laufen lassen (bin selbst Vermieter) ...................du brauchst auch keinen Paragraphen zu benennen schreibe ihm auf z. B. : Im Rahmen des von Ihnen am ..... gemeldeten Wasserschadens an Ihre Gebäudeversicherung sind alle Schäden, die durch den Wasserschaden entstanden sind von den beauftragten Handwerker zu beheben. Die entstehenden Kosten werden von der Gebäudeversicherung getragen, über die die Handwerker direkt abrechnen. die Wohnung muss nach Behebung wieder den ursprünglichen Zustand haben. .........oder so ähnlich. Das müsste reichen bzw. eigentlich sollte er das wissen

  • Zusatz: Das Tapezieren des Raumes/der Räume fällt in diesem Fall nicht unter die Hausratversicherung des Mieters, da die Arbeiten im Zusammenhang des entstandenen Wasserschadens angefallen sind und somit über die Gebäudeversicherung abzurechnen sind.

  • Danke, das werde ich so schreiben. Zur Erklärung: Der boden der mir ersetzt wurde war ein auf den laminat nachträglich verlegter pvc boden.den hatte ichgekauft um mein eEsszimmer optisch ein bisschen auszuwerten.

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