Widerspruch Nebenkostenabrechnung noch möglich?

  • Hallo,

    auch ich habe in diesem Jahr eine hohe Nachzahlung der Nebenkosten meiner gemieteten Wohnung erhalten. Grund dafür sind die explodierten Heizkosten. Mein Vermieter hat die Nebenkosten zunächst in einer Summe in der nächsten Mietzahlung gefordert. Nach einem freundlichen Telefonat haben wir jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Ich erhielt eine Ratenzahlungsvereinbarung, die ich unterschrieben an meinen Vermieter zurück geschickt habe.

    Nach Gesprächen mit meinen Nachbarn, die ebenfalls sehr viel nachzahlen müssen, habe ich nun aber den Verdacht, dass die Nebenkostenabrechnung eventuell nicht ganz korrekt ist. Viele Nachbarn legen bereits Widerspruch ein. Das möchte ich auch tun. Kann ich das noch oder ist das jetzt durch die Ratenzahlungsvereinbarung vorbei?

    Freue mich auf Antworten.

    Gruß, ThoGa

  • Ich erhielt eine Ratenzahlungsvereinbarung, die ich unterschrieben an meinen Vermieter zurück geschickt habe.


    Das ist m.E. kein Mietrecht (mehr). Etwas für Dich Zielführenderes kann ich leider nicht sagen.

  • Du hast 12 monate Zeit Widerspruch einzulegen (dir ist hoffentlich klar, dass du hierfür einige Regeln einhalten musst z. B. vorherige Einsicht der Originalbelege et.)..........selbst eine zahlung der Nebenkosten sagt nicht aus, dass du sie akzeptiert hast, sprich selbst dann könntest Du noch Widerspruch einlegen.

  • Wenn Sie Widerspruch einlegen, achten Sie darauf, das die Fehler ordentlich benannt und begründet werden.
    Hüten Sie sich, nur Verdächtigungen zu äußern. Diese muß niemand akzepztieren.

  • Wenn Sie Widerspruch einlegen, achten Sie darauf, das die Fehler ordentlich benannt und begründet werden.
    Hüten Sie sich, nur Verdächtigungen zu äußern. Diese muß niemand akzepztieren.


    Jedenfalls würde ich die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen mit der Begründung, dass sie, wie ich zwischenzeitlich festgestellt habe, offensichtlich teilweise von falschen Zahlen ausgeht.

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