Kündigung erhalten/Frist

  • Hallo Forum,

    ich habe eben gerade die Kündigung von meinen Vermietern erhalten. Ich wohne mit meinen Vermietern in einem 2 Familienhaus in einer Einligerwohnung.
    Kündigung sieht wie folgt aus:

    "Herr......

    Wir müssen Ihnen für unsere Wohnung leider die Kündigung aussprechen;gemäß Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis damit zum 30.11.2013.

    Seit Juni lebt Ihre Lebenspartnerin im Haus ohne Absprache mit uns. Wir erhöhen deshalb rückwirkend ab Juli 2013 die Miete um monatlich 50€ und 25€ für die Nebenkosten. Wir bitten Sie, die daraus entstehende nachzahlung von 150€ bis zum 31.08. zu leisten und Ihre regläre monatliche Zahlung für Septmeber dementsprechend anzupassen.

    Mit freundlichen Grüße
    ......."

    Zur Lage, meine Freundin ist häufig bei mir, schläft auch, wenn Sie nicht hier ist bei mir. Kommt um 18Uhr zu mir und verlässt das Haus um 8Uhr mit mir. Wochenende ist sie meistens bei mir oder ich schlafe bei ihr. Duschen etc. erledigt sie zuhause.

    Zähler für den Wasserverbrauch sind nicht vorhanden, ich zahle daher eine monatliche Pauschale für meine Wozhnung für Wasser,Heizung, Abwasser und Müll.
    Morgen werde ich zum Mieterbund fahren und mich auch beraten lassen.

    Die Kündigungsfrist ist hier doch falsch, oder nicht?

    Grüße

  • Hallo Forum,


    Die Kündigungsfrist ist hier doch falsch, oder nicht?

    Grüße

    bei drei Monaten ist sie richtig...............allerdings ist die Mieterhöhung nicht wirksam, weil er vorher die Zustimmung des Mieters einholen muss...

  • wenn du keine Sondervereinbarung im Mietvertrag stehen hast (das machen viele Vermieter die nur 1 oder zwei Wohnungen im Haus haben und selbst mit drin wohnen, für den Fall, dass z. B. die Kinder zügiger einziehen können)....hast du natürlich recht, dann sind es 6 Monate

  • Also im Mietvertrag steht drei Monate, aber bei Unterschrift wusste ich auch Net dass es für diese Wohnungen andere Kündigungsfristen gibt. Ist diese im Mietvertrag dann trotzdem wirksam?

  • nein da muss genau stehen: also so ungefähr: Sondervereinbarung, da es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung, in der eigentümer mit wohnt etc. .... handelt, gilt die normale nach § XY festgelegte Kündigungsfrist von 6 Monaten......

    für Dich zählen 6 Monate...........(lass es dir morgen nochmal vom Fachmann bestätigen).........beim Schreiben an Vermieter allerdings den Auszug aus dem BGB erwähnen weil ich sicher bin dass er es selbst auch nicht weiss

  • Habe ich dieses hier dann falsch gelesen?

    Mietrecht: Die K

    Hast Du nicht. Allerdings hätte der VM sich in seiner Kündigung auf dieses erleichterte Kündigungsrecht berufen müssen und hätte auch keine Gründe nennen müssen.

    So ist es bzw. soll es eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 573 "darstellen".

    Ist aber aus meiner Sicht unwirksam da die genannten Gründe nicht zur Kündigung berechtigen.

    Rückwirkende Miet- und Nebenkostenerhöhung ist eben so unwirksam wie die Mieterhöhung ab September.

    Kurz gesagt die Kündigung kannste Schreddern, in den die Papiertonne schmeißen oder sonst was mit machen.

    Zitat

    aber bei Unterschrift wusste ich auch Net dass es für diese Wohnungen andere Kündigungsfristen gibt.

    Es gibt für Wohnungen in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen keine anderen Kündigungsfristen, nur ein erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters. Dann allerdings mit einer um 3 Monate längeren Frist.

  • nein da muss genau stehen: also so ungefähr: Sondervereinbarung, da es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung, in der eigentümer mit wohnt etc. .... handelt, gilt die normale nach § XY festgelegte Kündigungsfrist von 6 Monaten......

    Das muß nicht in einer Sondervereinbarung oder überhaupt im Mietvertrag stehen. Das steht im BGB und das reicht.



    für Dich zählen 6 Monate...........(lass es dir morgen nochmal vom Fachmann bestätigen).........beim Schreiben an Vermieter allerdings den Auszug aus dem BGB erwähnen weil ich sicher bin dass er es selbst auch nicht weiss

    Aber nur wenn der VM sich im Kündigungsschreiben auf sein erleichtertes Kündigungsrecht beruft oder der Mieter schon länger als 5 Jahre dort wohnt.

    Ansonsten gelten die selben Kündigungsfristen wie für jeden anderen Mieter auch.

  • [quote='1']Das muß nicht in einer Sondervereinbarung oder überhaupt im Mietvertrag stehen. Das steht im BGB und das reicht.

    hier ging es um eine Sondervereinbarung, das der § 573 NICHT greift....dann muss es schon aufgeführt sein


    Aber nur wenn der VM sich im Kündigungsschreiben auf sein erleichtertes Kündigungsrecht beruft oder der Mieter schon länger als 5 Jahre dort wohnt.

    Nein! Auch wenn der Mieter weniger als 5 Jahre dort wohnt verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate (also 6 monate). Sonst gäbe es ja keine Möglichkeit der Kündigung aus berechtigtem Interesse.

  • Zitat

    Auch wenn der Mieter weniger als 5 Jahre dort wohnt verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate (also 6 monate).

    Kannst oder willst Du es nicht begreifen:mad:

    Kündigung aus berechtigten Interesse bei Wohndauer unter 5 Jahre 3 Monate § 573c Abs. 1, auch wenn Mieter und Vermieter gemeinsam im 2FH wohnen.

    6 Monate wenn der Vermieter von seinem erleichterten Kündigungsrecht nach § 573a Gebrauch macht.


    Dazu ist keine Sondervereinbarung nötig.

    Bzw. wäre eine solche wonach dies nicht greift, da zum Nachteil des Mieters, unwirksam.

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