Mieterhöhung zulässig?

  • Hallo, ich habe vor einer Woche ein Schreiben bekommen in dem ich um Zustimmung zur Mieterhöhung gebeten werde. Es geht um 25€ mehr pro Monat, was für eine Studentin viel Geld ist. Dem möchte ich nun widersprechen. Meinen MietVertrag habe ich am 11.7.13 unterschrieben und bin am 1. August eingezogen, seitdem habe ich bereits 2 mal Mieterhöhungen bekommen die sch allerdings nur auf Nebenkosten beschränken, einmal 9,95 fürs Kabelfernsehen, was mir nichts bringt weil ich um alles sehen zu können trotzdem noch nen blöden Vertrag mit ner anderen Firma machen müsste und ich vorher alle Sender die ich wollte auch über terrestrisch bzw. Internet empfangen habe. Und dann noch einmal eine wegen erhöhter Heizkosten um 9€.
    Bei denen ist nie einer zu erreichen, wenn man denen einen Brief schickt indem man ausdrücklich um Rückmeldung bittet dann bekommt man diese nicht oder 3 Monate später, kurzum ich sehe es einfach nicht ein.

    Hinzu kommt, dass ich zu meinem Mietvertrag eine zusätzliche Vereinbarung habe, die meine Monatliche Kaltmiete bisher auf 100€ begrenzt (Studentenvorteil) diese Grenze wird von denen aber in keinster Weise mit erwähnt und ich weiß jetzt nicht, ob es für mich auch gilt oder nicht.

    Formell ist nach meinen Forschungen auch nicht alles Richtig denn die Mieterhöhung ist maschinell erstellt und im Auftrag von den beiden Geschäftsführern, unterschrieben und abgeschlossen habe ich den Vertrag aber mit zwei Damen aus dem zuständigen Kundencenter.

    Hab ich Chancen?

  • Hallo jackie89,

    "ich habe vor einer Woche ein Schreiben bekommen in dem ich um Zustimmung zur Mieterhöhung gebeten werde. Meinen MietVertrag ... bin am 1. August eingezogen,"
    - Soweit die Fakten.

    "seitdem habe ich bereits 2 mal Mieterhöhungen bekommen die sch allerdings nur auf Nebenkosten beschränken,"
    - Also keine Mieterhöhungen.

    "einmal 9,95 fürs Kabelfernsehen,"
    - War das mietvertraglich vereinbart?

    "Und dann noch einmal eine wegen erhöhter Heizkosten um 9€."
    - Monatliche Vorauszahlungen auf Betriebskosten können nur nach einer erfolgten (Jahres-) Betriebskostenabrechnung angepasst werden.

    "Bei denen ist nie einer zu erreichen, wenn man denen einen Brief schickt indem man ausdrücklich um Rückmeldung bittet dann bekommt man diese nicht oder 3 Monate später,"
    - Per Einwurfeinschreiben schicken.

    "kurzum ich sehe es einfach nicht ein."
    - Was?

    "Hinzu kommt, dass ich zu meinem Mietvertrag eine zusätzliche Vereinbarung habe, die meine Monatliche Kaltmiete bisher auf 100€ begrenzt ... und ich weiß jetzt nicht, ob es für mich auch gilt oder nicht."
    - Ja was denn? Natürlich gilt das, was vertraglich vereinbart wurde.

    "Formell ist nach meinen Forschungen auch nicht alles Richtig denn die Mieterhöhung ist maschinell erstellt und im Auftrag von den beiden Geschäftsführern, unterschrieben und abgeschlossen habe ich den Vertrag aber mit zwei Damen aus dem zuständigen Kundencenter."
    - Wer bei einer Firma unterschreibt, ist eigentlich egal. Hauptsache, der Schrieb ist von Deiner Vermieterfirma. Das MEH-Verlangen ist sowieso ungültig, einmal wegen der Begrenzung, ausserdem kann ein MEH-Verlangen frühestens 15 Monate nach Mietvertragsbeginn erfolgen.

  • Erstmal danke für die schnelle Antwort, ja also der Sache mit dem TV damals musste ich zustimmen, habe ich auch gemacht dadurch habe ich ja wenigstens einige Sender "kostenfrei", habe mich hinterher auch geärgert aber einmal zugestimmt war das eh nicht mehr rückgängig zu machen. Im Mietvertrag selbst stand das nicht. Betriebskostenabrechnung war dabei, habe fast 100€ zurück bekommen, die Anpassung hat aber nichts mit meiner einzelnen Wohnung zu tun sondern mit dieser Rohrwärme, wobei es mir schon arg stinkt, dass hier im Sommer die Rohre heiß sind ;/

    "Und dann noch einmal eine wegen erhöhter Heizkosten um 9€."
    - Monatliche Vorauszahlungen auf Betriebskosten können nur nach einer erfolgten (Jahres-) Betriebskostenabrechnung angepasst werden. Ich schicke solche Sachen grundsätzlich per Einschreiben, aber oft sind eben Fragen meinerseits dabei die mir dann einfach nicht beantwortet werden.. Telefonisch erreicht man schon gar keinen und wenn dann ist der nicht zuständig, legt zwar der Kollegin nen Zettel hin, dass ich um Rückruf bitte, aber darauf kann man lange warten.

    Was ich nicht einsehe ist ein Schreiben nach dem anderen in dem die Forderungen stellen aber bei Problemen die ich habe wird nicht reagiert, wir hatten zum beispiel ein Problem mit Taubenkot auf dem Balkon (seit dem Einzug), immer wieder wurde mir zugesichert es käme eine Firma zu säubern...ein halbes Jahr ist nichts passiert, erst als ich die Mietzahlung eingestellt hatte kam mal jemand vorbei...Naja andere Geschichte.

    Vertraglich vereinbart ist allerdings laut Verrag nicht, dass ich 100€ nur bezahlen muss weil die das wohl nicht so schreiben dürfen sondern eben eine Vergünstigung um den Betrag der dann eine Kaltmiete von 100 entstehen lässt... für mich ein Grund gewesen diese ehemalige "Drecksbude" überhaupt zu nehmen.

    Da die erst ab 1.11. erhöhen wollen wäre es ja innerhalb der Frist... :/

    Mir nicht ganz schlüssig ist auch diese Vergleichsmiete, da schreiben die von der Diffenrenz von wohnwertmindernden und erhöhenden Merkmalen, da ist erhöhend mit 1 und mindernd mit 0 angegeben aber direkt drüber stehen die ausformuliert und bei mindernd stehen vier! Punkte...warum ist das dann 0?

    Was können die machen, wenn ich die Zustimmungserklärung einfach nicht unterschreibe? Eben weil ich nicht zustimme?

  • Hallo jackie89,

    "der Sache mit dem TV damals musste ich zustimmen,"
    - Du musstest also, weil John Wayne mit dem Revolver hinter Dir stand?

    "Im Mietvertrag selbst stand das nicht."
    - Aha.

    "Betriebskostenabrechnung war dabei, habe fast 100€ zurück bekommen,"
    - Das dürfte aber einmalig in der Bunten Republik sein: Mietverhältnis beginnt am 01.08.2013, und SCHON gibt es eine BK-Abrechnung... (von 2014?).

    "die Anpassung hat aber nichts mit meiner einzelnen Wohnung zu tun sondern mit dieser Rohrwärme,"
    - Hierbei dürfte es sich höchstens um eine Heizkostenabrechnung handeln. Jedoch eine HK-Abr. über Rohrwärme habe ich noch nie gesehen. Könnte sich bestenfalls um einen Bad-Handtuchhalter handeln.

    "Vertraglich vereinbart ist allerdings laut Verrag nicht, dass ich 100€ nur bezahlen muss weil die das wohl nicht so schreiben dürfen sondern eben eine Vergünstigung um den Betrag der dann eine Kaltmiete von 100 entstehen lässt..."
    - Empfehle Fachanwaltliche Beratung.

    "Mir nicht ganz schlüssig ist auch diese Vergleichsmiete, da schreiben die von der Diffenrenz von wohnwertmindernden und erhöhenden Merkmalen, da ist erhöhend mit 1 und mindernd mit 0 angegeben aber direkt drüber stehen die ausformuliert und bei mindernd stehen vier! Punkte...warum ist das dann 0?"
    - Empfehle Fachanwaltliche Beratung.

    "Was können die machen, wenn ich die Zustimmungserklärung einfach nicht unterschreibe?"
    - Empfehle Fachanwaltliche Beratung.

  • Nein hat mir keiner, ich meinte nur, dass es nicht einfach gemacht wurde sondern ich zustimmen musste was ich tat...
    Und nein das ist nicht einmalig, die rechnen immer im gleichen monat ab und für mich wurde dann der Wert für die Zeit in der ich drinnen wohnte genommen, bzw. sogar nur der Zeitraum August bis Dezember 2012...für meine alte wohnung habe ich auch jetzt erst meine letzte Abrechnung bekommen... und Mein Mietverhältnis begann am 1.8.12, sorry das hab ich dann wohl falsch geschrieben am Anfang.

    Rohrwärme wurde schon bei meinen letzten Wohnungen mit abgerechnet, das ist seit 2011 oder so legal. Und Heizkosten gehören bei mir zur Nebenkostenabrechnung dazu?

    Und die Rohre gehen hier über Putz durch alle Räume fast...

    Nen Anwalt kann ich mir nu nich leisten, sorry...deshalb habe ich ja Hilfe in nem Forum gesucht...

  • jackie89:

    "Nein hat mir keiner, ich meinte nur, dass es nicht einfach gemacht wurde sondern ich zustimmen musste was ich tat..."
    - Diese Aussage kann ich nicht zuordnen. Bitte benutze die Zitatfunktion.

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