Frage wegen Kündigungsfristen

  • hallo habe eine frage, mein mann, meine 2 kinder und ich wohnen seit 2,5 jahren in einer meitwohnung. anfang des jahres kam die vermieterin und meinte das haus wird jetzt verkauft. alle die bisher zur besichtigung kamen haben durchblicken lassen das sie das haus als eigenbedarf nutzen wollen. daraufhin fingen wir an nach einer wohnung zu suchen. haben aber nicht gekündigt weil wir einfach angst hatten nachher mit den kids auf der straße zu sitzen wenn wir nichts finden. dann bekamen wir am 1.8.13 post von der hausverwaltung. wir sollen jetzt mehr miete zahlen. mit belegen und erklärungen und allem drum und dran (mietspiegel anpassung usw) sollen jetzt der mieterhöhung zustimmen. jetzt ist es aber so das wir anscheinend eine passende bleibe gefunden haben und würden gerne kündigen falls wir den zuschlag bekommen. wie sieht das jetzt mit den fristen aus? also wenn ich morgen kündige sind es ja noch 3 monate also ab 1.12 können wir hier raus aber jetzt habe ich folgendes im internet gefunden

    "Bei einer Mieterhöhung ist die Frist länger: Nach der Mitteilung bleibt für die Kündigung bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit. Ausziehen kann der Mieter zwei Monate später. Ein Beispiel: Informiert der Vermieter am 15. Mai, kündigt der Mieter bis zum 31. Juli und zieht zum 30. September aus. Die Erhöhung der Betriebskosten-Vorauszahlung gilt übrigens nicht als Mieterhöhung.
    Mieter können nur in wenigen Fällen fristlos kündigen, zum Beispiel wenn der Vermieter die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung stellt (§ 543 BGB) oder diese als gefährlich für die Gesundheit einzustufen ist (§ 569 BGB)."

    trifft das auf uns zu? können wir jetzt also auch schon zum 1.11 kündigen?

    vielen dank

  • also kann cih zum 1.11 kündigen und brauch nicht zu warten bis die überlegungsfrist rum ist und dann 2 monate dran hängen? das bgb und ich stehen auf kriegsfuß. ich versteh das einfach nicht

  • ja sicher bin ich mir. aber wenn ich erst ende september außerordentlich kündigen würde, würde doch die frist bis zum 31.10 nur einen monat dauern. das ist der punkt der mich so bekloppt macht. es sind ja 2 monate. aber fangen die auch an wenn ich jetzt im august noch kündige oder fangen die erst ende september an? weil mehr miete soll ich ja erst ab dem 1.11 zahlen.
    vielen dank auf jedenfall schonmal für deine mühe bin manchmal echt schwer von begriff

  • Zum 1.d.M. kann sowieso nicht gekündigt werden, sondern zum Monatsletzten. Ungeachtet der geplanten MEH könnt Ihr jetzt bspw. zum 30.11. kündigen.
    Ausziehen dürft Ihr, wann Ihr wollt. Hat mit der Mietezahlungspflicht garnichts zu tun.

  • ja sicher bin ich mir. aber wenn ich erst ende september außerordentlich kündigen würde, würde doch die frist bis zum 31.10 nur einen monat dauern.

    - du würdest Dich aber auch bei einer Kündigung im September auf das Datum im Schreiben der Mieterhöhung (weil das ja der Kündigungsgrund ist) und auf den BGB-Paragraphen beziehen und somit fängt die Frist rückwirkend doch wieder im August an (auch wenn die Zeit schon teilweise abgelaufen ist).......


    Mehr Miete würdest Du auch nicht zahlen wenn die Erhöhung schon für Oktober gelten würde (wird lt. BGB bei Kündigung nicht wirksam)

  • wenn ihr natürlich erst zum 01.12. rauskönnt, dann kündigst du am besten - wie berny vorgeschlagen hat - jetzt fristgerecht (nicht außerordentlich) zum 30.11, OHNE Verweis auf die Kündigung, dann zahlst Du wohl für November die Mieterhöhung (glaube ich, bin mir nicht sicher, muss mich jemand korrigieren, wenn diese Aussage falsch ist)

  • Zitat

    ... so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.


    Zugang des Mieterhöhungsverlangens - August

    Ablauf (Ende) des übernächsten Monats - 31. Oktober

    Im Kündigungsschreiben muß aber angegeben werden das man sich auf
    das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung gemäß § 561 beruft.

    Vorausgesetzt natürlich Du hast zum 1.11. eine neue Wohnung.

    Ansonsten mußt Du der Mieterhöhung zustimmen und ab dem 1.11. die höhere Miete zahlen.

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