hallo habe eine frage, mein mann, meine 2 kinder und ich wohnen seit 2,5 jahren in einer meitwohnung. anfang des jahres kam die vermieterin und meinte das haus wird jetzt verkauft. alle die bisher zur besichtigung kamen haben durchblicken lassen das sie das haus als eigenbedarf nutzen wollen. daraufhin fingen wir an nach einer wohnung zu suchen. haben aber nicht gekündigt weil wir einfach angst hatten nachher mit den kids auf der straße zu sitzen wenn wir nichts finden. dann bekamen wir am 1.8.13 post von der hausverwaltung. wir sollen jetzt mehr miete zahlen. mit belegen und erklärungen und allem drum und dran (mietspiegel anpassung usw) sollen jetzt der mieterhöhung zustimmen. jetzt ist es aber so das wir anscheinend eine passende bleibe gefunden haben und würden gerne kündigen falls wir den zuschlag bekommen. wie sieht das jetzt mit den fristen aus? also wenn ich morgen kündige sind es ja noch 3 monate also ab 1.12 können wir hier raus aber jetzt habe ich folgendes im internet gefunden
"Bei einer Mieterhöhung ist die Frist länger: Nach der Mitteilung bleibt für die Kündigung bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit. Ausziehen kann der Mieter zwei Monate später. Ein Beispiel: Informiert der Vermieter am 15. Mai, kündigt der Mieter bis zum 31. Juli und zieht zum 30. September aus. Die Erhöhung der Betriebskosten-Vorauszahlung gilt übrigens nicht als Mieterhöhung.
Mieter können nur in wenigen Fällen fristlos kündigen, zum Beispiel wenn der Vermieter die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung stellt (§ 543 BGB) oder diese als gefährlich für die Gesundheit einzustufen ist (§ 569 BGB)."
trifft das auf uns zu? können wir jetzt also auch schon zum 1.11 kündigen?
vielen dank