Hallo,
mein Fall sieht folgendermaßen aus:
Wohnung zum 01.09.13 korrekt gekündigt. Vermieter hatte Nachmieter der schon zum 01.08.13 einziehen möchte.
Hat auch so geklappt. Konnte schon zum 01.08. in meine neue Wohnung.
Am 03.08. um 14 Uhr war Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Zaehlerstaende abgelesen und notiert. Alles korrekt und für alles unterschrieben.
Um 14.30 Uhr hat er das gleiche mit den neuen Mietern gemacht. Wohnungs- und Schlüsselübergabe.
Gestern hatte ich Post vom alten Vermieter.
Er fordert von mir die August Miete obwohl ich, wie beschrieben, mit der Wohnung nichts mehr zu tun habe.
Muss ich zahlen? Ist das rechtens? Was soll ich tun?
Vermieter verlangt Miete für August trotz korrekter Wohnungsübergabe
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U.W. -
20. August 2013 um 21:31 -
Erledigt
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Falls der VM für den August doppelt Miete kassieren möchte, sollte er sich mal den § 263 des StGB zu Gemüte führen.
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Das man nicht doppelt kassieren darf ist ja wohl so ziemlich jedem klar.
Nun bin ich genau so schlau wie vorher.
Wie siehts aus wenn dies nicht der Fall ist? -
Zitat
Wie siehts aus wenn dies nicht der Fall ist?
Dann musst du dich schlau machen, ob der Nachmieter tatsächlich schon eingezogen ist. Das muss vor Ort und nicht in einem Forum geschehen.
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Auf jeden ist der Nachmieter fleißig am renovieren.
Ein Urteil vom Landgericht Düsseldorf besagt: Hat ein Mieter keinen Zutritt zur Wohnung, also keinen Schlüssel, so ist er nicht verpflichtet Miete zu zahlen. Der Vermieter muss beweisen können das ich ungehindert jeder Zeit zutritt habe.
Das habe ich ja nicht mehr. Weiß nicht ob das Urteil in meinem Fall auch greift. -
geh hin und frage ihn ob er Miete oder lediglich Nebenkosten zahlt, weil ich glaube kaum, dass ein Vermieter jemand 4 wochen vorher in die Wohnung lässt ohne Miete zu fordern.................falls er keine zahlt, musst Du es mit dem Urteil was du aufgeführt hast versuchen (obwohl du den Schlüssel ja freiwillig früher abgegeben hast, das bezieht sich sicher eher auf Fälle wo Mieter noch keinen Schlüssel erhalten haben). Weil ein anderes gibt es nicht, du hast zum 01.09.2013 gekündigt..........es sei denn auf dem was Du unterschrieben hast, steht etwas bzgl. dass Dir die Miete erlassen wird oder s. ä.
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Der guten Ordnung halber: Zum 1.9. konnte eigentlich nicht gekündigt worden sein, sondern wohl eher zum 31.8. (lt. BGB).
Wenn der VM oder der Nachmieter in der Mietsache bereits Hand anlegt, ist der Vormieter von der Mietzahlungsverpflichtung frei. -
Erst mal vielen Dank für eure Antworten!
Also freiwillig hab ich den Schlüssel nicht abgegeben. Der VM hat ihn verlangt, und zwar alle, weil der Nachmieter schon vor der Tür stand und es keine Vorab, sondern eine Vollabnahme der Wohnung war.
Und ja, der Nachmieter hat sofort mit streichen und so angefangen. Durch die Fenster sieht man die neue Farbe oderTapete an den Waenden. -
U.W.:
"freiwillig hab ich den Schlüssel nicht abgegeben. Der VM hat ihn verlangt, und zwar alle, weil der Nachmieter schon vor der Tür stand und es keine Vorab, sondern eine Vollabnahme der Wohnung war."
- Beweise?"der Nachmieter hat sofort mit streichen und so angefangen. Durch die Fenster sieht man die neue Farbe oderTapete an den Waenden."
- Beweise? -
Bei Übergabe war alles weiß. Hatte meinen Bruder als Zeugen zur Übergabe dabei. Und nun sind andere Farben zu sehen.
Wer soll es sonst gestrichen haben? -
Eigentlich kann doch § 535 BGB zum Einsatz kommen?
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.Den Gebrauch der Mietsache hat er mir doch am 03.08. entzogen und somit quasi ein Eigentor geschossen.
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