Vermieterin verlangt Renovierung nach Auszug

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage, zu der ich gerne Eure Meinung hätte:

    Vom 01.10.2007 bis 31.07.2013 hatte ich eine Wohnung angemietet, die ich unrenoviert übernommen habe. Während meiner Wohnzeit dort habe ich nur den Flur gestrichen. Nach meiner Kündigung hat die Vermieterin mehrfach erwähnt, sie wolle die Wohnung nach meinem Auszug renovieren lassen. Während ich dort noch wohnte, erschien sie mit einem Maler, der die Wohnung zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlags besichtigte. Es war keine Rede davon, dass ich mich in irgendeiner Weise an der Renovierung beteiligen soll.
    Bei der Wohnungsübergabe verlangte die Vermieterin dann 500 Euro von mir für Renovierungskosten, und verwies auf folgenden Passus im Mietvertrag:
    "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter. Bei Ende des Mietverhältnisses hat er alle - je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Weißen der Decken und Oberwände, sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
    Regelmäßig werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:
    Küche, Bad und Dusche alle 5 Jahre
    Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele Toilette alle 5 Jahre
    andere Nebenräume alle 5 Jahre."

    Auf meine Nachfrage verweigerte die Vermietern die Antwort, wie hoch der Kostenvoranschlag des Malers war.

    Hat die Vermieterin Recht? Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Vielen Dank für Eure Meinung.

    LG
    Holly

  • Zitat

    Bei Ende des Mietverhältnisses hat er alle - je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen.

    Ist der Grad der Abnutzung so das renoviert werden muß? Denn nur dann wenn tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht muß der Mieter bei Mietende renovieren. Allerdings auch wenn außergewöhnliche Farben verwendet wurden.


    Zitat

    Nach meiner Kündigung hat die Vermieterin mehrfach erwähnt, sie wolle die Wohnung nach meinem Auszug renovieren lassen.

    Das ist Ihr gutes Recht.

  • "Je nach Grad der Abnutzung" ist nicht starr, aber die Farbwahlklausel macht die Sache unwirksam.

    Na ja, mit weißen kann auch einfach nur streichen gemeint sein. Bei weiß streichen sähe das anders aus.

  • Die Wohnung ist nicht übermäßig abgewohnt, zumal ich nur 3-4 Tage in der Woche dort wohnte.
    Nach meinem Empfinden hat die Vermieterin nicht korrekt gehandelt, da sie mich im Glauben ließ, sie kümmere sich um die Renovierung und verlangt im nachhinein eine finanzielle Beteiligung von mir.
    Vor allem beklagte sie sich über den Zustand des Schlafzimmers, welches sie vor meinem Einzug von innen dämmen ließ, da es Feuchtigkeitsprobleme in dem Zimmer gab (in den Hang hinein gebaut). Auch nach meinem Einzug wurde es immer wieder feucht, sodaß sie ein Entfeuchtungsgerät anschaffte, das ich dann laufen lassen musste. Während meiner Mietzeit hatte ich schon mehrfach auf die Feuchte und die damit einhergehenden Flecken an der Wand aufmerksam gemacht.
    Ich fühle mich einfach nur abgezockt von ihr.

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