Erhöhung der Betriebskosten in WG

  • Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir zu folgender Situation weiterhelfen.

    Und zwar wohne ich seit 1 1/2 Jahren in einer 3er WG in der die Zimmer einzeln vermietet werden, also jeder Mitbewohner hat seinen eigegnen Mietvertrag mit dem Vermieter.

    Im Januar ist unser Vermieter verstorben und seine Tochter hat das Haus übernommen.

    Meine ehemaligen Mitbewohner sind vor kurzen ausgezogen und jetzt habe ich zwei neue.
    Die neuen zahlen 30,00€ Betriebskosten pro Monat.

    In meinem Vertrag, der noch mit dem verstorbenen Vermieter abgeschlossen wurde steht, dass ich 20,00€ pro Monat Betriebskosten zahlen muss.

    Jetzt hat einer der neuen Mitbewohner die Vermieterin gefragt warum Sie 30,00€ zahlen muss und ich "nur" 20,00€... daraufhin meinte die Vermieterin: "Gut, dass Sie mir Bescheid sagen, dann müssen wir die Betriebskosten bei Ihrem Mitbewohner mal erhöhen."

    Es gab bei uns nie Betriebskostenabrechnungen, Nebenkosten für Strom und Heizung zahlen wir direkt an die Satdtwerke.

    Meine eigentliche Frage: Kann die Vermieterin jetzt einfach die Betriebskosten erhöhen?

    Es sind zwar nur 10,00€ aber eigentlich habe ich die als Azubi nicht übrig :(

    Viele Grüße
    Jan


    PS: Google hat mir bis jetzt nicht wirklich weiter geholfen.

  • Was steht denn überhaupt im Mietvertrag zu den Nebenkosten und einer möglichen Erhöhung? Wenn da nichts vereinbart ist, dann ist das reines Wunschdenken der Vermieterin und die soll warten, bis die gute Fee kommt und ihre Wünsche erfüllt.

  • Da muss ich nochmal genau nachlesen, bin leider gerade nicht zu Hause.
    Der Vorvermieter war eigentlich immer sehr mieterfreundlich, ich denke mal da wird nichts nachteiliges drin stehen.

    Gib es irgendeine Rechtsgrundlage, die ich der jetzigen Vermieterin unter die Nase reiben kann? :D

  • Sollte eine NK-Pauschale vereinbart sein darf diese auch geändert werden. Vorausgesetzt es ist vertraglich vereinbart.

    Aber wie andere schon schrieben, der exakte Wortlaut der Vereinbarung über NK ist entscheidend. Ohne den zu kennen kann die Frage nicht genauer beantwortet werden.

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    Irgendwie sind da keine Kreuze gesetzt :confused:
    Im Zweifel für den Angeklagten(Mieter)? :D

  • Ich sehe das so:
    Du hast BK zu zahlen, z.Zt. mtl. 20€. Hierüber hat der VM eine jährliche BK_Abr. zu erstellen gem. BetrkVO. Hat er anscheinend bisher nicht gemacht, da wohl seine bisherige Kalkulation aufging.
    Die mtl. BK-Vz, kann und darf er erst anpassen, wenn er eine Jahres-BK-Abr. gemacht hat und den Jahresbetrag / 12 teilt. https://www.google.de/#bav=on.2,or.&fp=96a87e6c4e8ca9a5&q=anpassung+monatliche+betriebskostenvorauszahlung

  • Also falls ich die Tage Post von der Vermieterin bekomme, verlange ich erstmal eine Jahresabrechnung gemäß BetrkVO.
    Vorher zahle ich auch am besten nichts !?!

    Vielen Dank für die Hilfe bis hierher :)

  • Alles etwas widersprüchlich. Es gibt nur eins Pauschale oder Vorauszahlungen. Aber richtig, verlange eine korrekte Abrechnung. Am besten nachweisbar per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung bis wann die Abrechnung zu erstellen und Dir zuzusenden ist.

    Allerdings steht unter § 5 Pkt. 4.2. Deines Vertrages das eine Pauschale über BK gemäß § 560 geändert/angepaßt werden können. Das ist genau das was ich in meiner Antwort schrieb.

    Einfach nichts mehr zahlen geht nicht.

  • also ich zahl erstmal wie gewohnt die 20€ so wie vorher meinte ich.
    Danke für den Tipp

    hab jetzt aber 'ne Folgefrage :)

    Kann ich auch verlangen, dass die Vermieterin die belege in Kopie mit einreicht?
    Sonst kann die sich ja auch zahlen ausdenken... und dann bin ich nachher bei 50€ BK :rolleyes:

  • Kann ich auch verlangen, dass die Vermieterin die belege in Kopie mit einreicht?


    Nein, sie hat Dir aber auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.

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