Wir befinden uns in der folgenden Situation:
- laut Mietvertrag dürfen wir in den ersten drei Jahren nicht ordentlich kündigen. Die dreijährige Frist ist noch nicht abgelaufen.
- Wir wollen aus dem Mietvertrag raus, da wir ein Haus gekauft haben. Ich gehe davon aus, dass dies kein "berechtigtes Interesse" nach sich zieht. Der Vermieter hat jedoch zugestimmt, dass wir einen Nachmieter suchen können.
- Wir haben inzwischen mehrere zumutbare Nachmieter präsentiert, die auch zu unserem Wunschtermin (1.10.2013) das Mietverhältnis übernehmen möchten.
- Der Vermieter möchte jedoch aus denjenigen von uns vorgeschlagenen Nachmietern ein Paar auswählen, das erst später einziehen und erst dann die Mietzahlung übernehmen möchte (Zusatzinfo: In der Immobilienanzeige steht, dass Nachmieter bevorzugt werden, die zum 1.10.2013 das Mietverhältnis übernehmen. Außerdem habe ich dem Paar mündlich mitgeteilt, dass aufgrund der guten Bewerbersituation für uns nur noch Nachmieter zum 1.10.2013 in Frage kommen)
Meine Interpretation der Rechtslage:
- Ich interpretiere die Zusage des Vermieters zur Nachmietersuche als "nachträgliche Nachmieterklausel". Demnach würde ich grundsätzlich davon ausgehen, dass er von uns vorgeschlagene zumutbare Nachmieter grundsätzlich akzeptieren muss.
Meine Fragen:
- Würden Sie meiner Interpretation der Rechtslage zustimmen? Falls nicht, warum nicht?
- Können wir in dieser Situation darauf bestehen, dass der Aufhebungsvertrag zum 30.09.2013 gemacht wird?
Viele Dank für Ihre Rückmeldung (bitte nur inhaltlich qualifizierte Kommentare)