Nachmieter ablehnen, auch wenn Vermieter zur Suche eines Nachmieters zugestimmt hat?

  • Wir befinden uns in der folgenden Situation:
    - laut Mietvertrag dürfen wir in den ersten drei Jahren nicht ordentlich kündigen. Die dreijährige Frist ist noch nicht abgelaufen.
    - Wir wollen aus dem Mietvertrag raus, da wir ein Haus gekauft haben. Ich gehe davon aus, dass dies kein "berechtigtes Interesse" nach sich zieht. Der Vermieter hat jedoch zugestimmt, dass wir einen Nachmieter suchen können.
    - Wir haben inzwischen mehrere zumutbare Nachmieter präsentiert, die auch zu unserem Wunschtermin (1.10.2013) das Mietverhältnis übernehmen möchten.
    - Der Vermieter möchte jedoch aus denjenigen von uns vorgeschlagenen Nachmietern ein Paar auswählen, das erst später einziehen und erst dann die Mietzahlung übernehmen möchte (Zusatzinfo: In der Immobilienanzeige steht, dass Nachmieter bevorzugt werden, die zum 1.10.2013 das Mietverhältnis übernehmen. Außerdem habe ich dem Paar mündlich mitgeteilt, dass aufgrund der guten Bewerbersituation für uns nur noch Nachmieter zum 1.10.2013 in Frage kommen)

    Meine Interpretation der Rechtslage:
    - Ich interpretiere die Zusage des Vermieters zur Nachmietersuche als "nachträgliche Nachmieterklausel". Demnach würde ich grundsätzlich davon ausgehen, dass er von uns vorgeschlagene zumutbare Nachmieter grundsätzlich akzeptieren muss.

    Meine Fragen:
    - Würden Sie meiner Interpretation der Rechtslage zustimmen? Falls nicht, warum nicht?
    - Können wir in dieser Situation darauf bestehen, dass der Aufhebungsvertrag zum 30.09.2013 gemacht wird?


    Viele Dank für Ihre Rückmeldung (bitte nur inhaltlich qualifizierte Kommentare)

  • Zitat

    Würden Sie meiner Interpretation der Rechtslage zustimmen? Falls nicht, warum nicht?

    Egal was Sie vereinbaren. Es bestimmt immer noch der Vermieter, wen er als Nachmieter akzeptiert.

    Zitat

    Können wir in dieser Situation darauf bestehen, dass der Aufhebungsvertrag zum 30.09.2013 gemacht wird?

    Ein Aufhebungsvertrag ist immer das Ergebnis von Verhandlungen beider Vertragsparteien. Da gibt es nichts, worauf man bestehen könnte.

    Zitat

    (bitte nur inhaltlich qualifizierte Kommentare)

    Und darauf hat der Fragesteller keinen (rechtlichen) Anspruch, weil mit etwas mehr Mühe und mithilfe von Google diese Fragen garnicht erst geben müsste.

    Wenn man einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht abschließt, frage ich mich, was daran so schwer zu verstehen ist.

  • Lieber Mainschwimmer,

    leider nennen Sie hier keine Quellen.

    Ihrer Äußerung "Egal was Sie vereinbaren. Es bestimmt immer noch der Vermieter, wen er als Nachmieter akzeptiert." würde ich zumindest die folgenden Internetquellen entgegen halten wollen:
    Mietrecht - Mietvertrag - Mieterwechsel - Vormieter - Nachmieter

    Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mir einen Beleg für Ihre Aussage geben könnten, auch wenn es hier im Forum natürlich keinen Anspruch auf qualifizierte Kommentare gibt.

  • Zitat

    leider nennen Sie hier keine Quellen.

    Warum sollte ich? Hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Anwaltshotline.

    Zitat

    Der Vermieter hat jedoch zugestimmt, dass wir einen Nachmieter suchen können.

    Und damit ist für ihn der Teil erfüllt. Oder hat er diese Zustimmung schriftlich gegeben, wenn ja, mit welchen Worten?

    Zitat

    Außerdem habe ich dem Paar mündlich mitgeteilt, dass aufgrund der guten Bewerbersituation für uns nur noch Nachmieter zum 1.10.2013 in Frage kommen)

    Seit wann bestimmt der auszugswillige Mieter, wann Nachmieter einzuziehen haben?

    Zitat

    auch wenn es hier im Forum natürlich keinen Anspruch auf qualifizierte Kommentare gibt.

    Richtig! Hier werden Meinungen und Erfahrungen aus jahrelanger Praxis wiedergegeben. Wenn Dir das nicht reicht, der Weg zum Anwalt ist auch online mögflich.

    Zitat

    würde ich zumindest die folgenden Internetquellen entgegen halten wollen:

    Dann bitte auch genauer lesen, wie die einzelnen Fälle lagen.

  • Zitat: "Und damit ist für ihn der Teil erfüllt. Oder hat er diese Zustimmung schriftlich gegeben, wenn ja, mit welchen Worten?"

    Mir liegen mehrere E-Mails vor, aufgrund derer klar davon ausgegangen werden kann, dass der Vermieter die Suche nach einem Nachmieter akzeptiert hat. Als Beispiel möchte ich den folgenden nennen. Die dort genannten Vorbehalte wurden inzwischen durch den potenziellen Nachmieter ausgeräumt (dieser Nachmieter würde übrigens zum 1.10. einziehen):

    "Hallo Herr ...,
    so wie es ausschaut werden wir den Mietvertrag mit Ihnen abschließen, vorbehaltlich der positiven Schufa-Auskunft und der positiven Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres Vormieters..."

    Des Weiteren gibt es eine E-Mail aus der hervorgeht, dass die Nachmieter abgelehnt werden, da sie ein kleines Kind haben.

    Zitat: "Seit wann bestimmt der auszugswillige Mieter, wann Nachmieter einzuziehen haben?"

    Das ist natürlich die zentrale Frage für uns. Wir können das meiner Ansicht nach nicht bestimmen, sondern lediglich zur Voraussetzung machen im Aufhebungsvertrag, wobei wir natürlich in der schwächeren Verhandlungsposition sind und der Vermieter den Aufhebungsvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht unterzeichnen muss. Ich würde davon ausgehen, dass der Vermieter sich zumindest aussuchen darf, welchen der vorgeschlagenen Nachmieter er akzeptiert, unabhängig vom Beginn des Mietverhältnisses, auch wenn ich ausdrücklich formuliert habe, dass wir (aus Mietersicht) Nachmieter zum 1.10.2013 bevorzugen.
    Insofern sehe ich uns hier tatsächlich im Nachteil. Aber vielleicht hat noch jemand ein Gegenargument, welches uns zugute kommt.


    Zitat: "Richtig! Hier werden Meinungen und Erfahrungen aus jahrelanger Praxis wiedergegeben. Wenn Dir das nicht reicht, der Weg zum Anwalt ist auch online mögflich."

    Dank für den Tipp, aber mir geht es jetzt erstmal um ein Meinungsbild. Noch ist ja unklar, ob es tatsächlich zu der dargestellten Konstellation kommen wird.

  • mir geht es jetzt erstmal um ein Meinungsbild. Noch ist ja unklar, ob es tatsächlich zu der dargestellten Konstellation kommen wird.


    Du kannst es drehen, wenden, zerreden und diskutieren, wie Du willst: Solange Du vom Vermieter nichts schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift hast, hast Du keine durchsetzbare Rechtsposition.

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