Zitat: "Und damit ist für ihn der Teil erfüllt. Oder hat er diese Zustimmung schriftlich gegeben, wenn ja, mit welchen Worten?"
Mir liegen mehrere E-Mails vor, aufgrund derer klar davon ausgegangen werden kann, dass der Vermieter die Suche nach einem Nachmieter akzeptiert hat. Als Beispiel möchte ich den folgenden nennen. Die dort genannten Vorbehalte wurden inzwischen durch den potenziellen Nachmieter ausgeräumt (dieser Nachmieter würde übrigens zum 1.10. einziehen):
"Hallo Herr ...,
so wie es ausschaut werden wir den Mietvertrag mit Ihnen abschließen, vorbehaltlich der positiven Schufa-Auskunft und der positiven Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres Vormieters..."
Des Weiteren gibt es eine E-Mail aus der hervorgeht, dass die Nachmieter abgelehnt werden, da sie ein kleines Kind haben.
Zitat: "Seit wann bestimmt der auszugswillige Mieter, wann Nachmieter einzuziehen haben?"
Das ist natürlich die zentrale Frage für uns. Wir können das meiner Ansicht nach nicht bestimmen, sondern lediglich zur Voraussetzung machen im Aufhebungsvertrag, wobei wir natürlich in der schwächeren Verhandlungsposition sind und der Vermieter den Aufhebungsvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht unterzeichnen muss. Ich würde davon ausgehen, dass der Vermieter sich zumindest aussuchen darf, welchen der vorgeschlagenen Nachmieter er akzeptiert, unabhängig vom Beginn des Mietverhältnisses, auch wenn ich ausdrücklich formuliert habe, dass wir (aus Mietersicht) Nachmieter zum 1.10.2013 bevorzugen.
Insofern sehe ich uns hier tatsächlich im Nachteil. Aber vielleicht hat noch jemand ein Gegenargument, welches uns zugute kommt.
Zitat: "Richtig! Hier werden Meinungen und Erfahrungen aus jahrelanger Praxis wiedergegeben. Wenn Dir das nicht reicht, der Weg zum Anwalt ist auch online mögflich."
Dank für den Tipp, aber mir geht es jetzt erstmal um ein Meinungsbild. Noch ist ja unklar, ob es tatsächlich zu der dargestellten Konstellation kommen wird.