Beiträge von carinoso79

    Zitat: "Und damit ist für ihn der Teil erfüllt. Oder hat er diese Zustimmung schriftlich gegeben, wenn ja, mit welchen Worten?"

    Mir liegen mehrere E-Mails vor, aufgrund derer klar davon ausgegangen werden kann, dass der Vermieter die Suche nach einem Nachmieter akzeptiert hat. Als Beispiel möchte ich den folgenden nennen. Die dort genannten Vorbehalte wurden inzwischen durch den potenziellen Nachmieter ausgeräumt (dieser Nachmieter würde übrigens zum 1.10. einziehen):

    "Hallo Herr ...,
    so wie es ausschaut werden wir den Mietvertrag mit Ihnen abschließen, vorbehaltlich der positiven Schufa-Auskunft und der positiven Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres Vormieters..."

    Des Weiteren gibt es eine E-Mail aus der hervorgeht, dass die Nachmieter abgelehnt werden, da sie ein kleines Kind haben.

    Zitat: "Seit wann bestimmt der auszugswillige Mieter, wann Nachmieter einzuziehen haben?"

    Das ist natürlich die zentrale Frage für uns. Wir können das meiner Ansicht nach nicht bestimmen, sondern lediglich zur Voraussetzung machen im Aufhebungsvertrag, wobei wir natürlich in der schwächeren Verhandlungsposition sind und der Vermieter den Aufhebungsvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht unterzeichnen muss. Ich würde davon ausgehen, dass der Vermieter sich zumindest aussuchen darf, welchen der vorgeschlagenen Nachmieter er akzeptiert, unabhängig vom Beginn des Mietverhältnisses, auch wenn ich ausdrücklich formuliert habe, dass wir (aus Mietersicht) Nachmieter zum 1.10.2013 bevorzugen.
    Insofern sehe ich uns hier tatsächlich im Nachteil. Aber vielleicht hat noch jemand ein Gegenargument, welches uns zugute kommt.


    Zitat: "Richtig! Hier werden Meinungen und Erfahrungen aus jahrelanger Praxis wiedergegeben. Wenn Dir das nicht reicht, der Weg zum Anwalt ist auch online mögflich."

    Dank für den Tipp, aber mir geht es jetzt erstmal um ein Meinungsbild. Noch ist ja unklar, ob es tatsächlich zu der dargestellten Konstellation kommen wird.

    Lieber Mainschwimmer,

    leider nennen Sie hier keine Quellen.

    Ihrer Äußerung "Egal was Sie vereinbaren. Es bestimmt immer noch der Vermieter, wen er als Nachmieter akzeptiert." würde ich zumindest die folgenden Internetquellen entgegen halten wollen:
    Mietrecht - Mietvertrag - Mieterwechsel - Vormieter - Nachmieter

    Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mir einen Beleg für Ihre Aussage geben könnten, auch wenn es hier im Forum natürlich keinen Anspruch auf qualifizierte Kommentare gibt.

    wir sind in der folgenden Situation:
    - Wir möchten zum 30.09.2013 ausziehen. Die Mietdauer lag unter drei Jahren. In dem Mietvertrag steht, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Dusche üblicherweise alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafzimmer... alle fünf Jahre vorgenommen werden müssen.
    - Die Wohnung ist in sehr gutem Zustand. Kleinere Schönheitsreparaturen wurden immer sofort ausgeführt. Ansonsten kann höchstens von normalen Abnutzungserscheinungen die Rede sein.
    - Der Vermieter möchte, dass wir bei Auszug eine Pauschale zahlen, um hiermit einen Beitrag zu einer zukünftigen Renovierung zu leisten. Die Pauschale soll damit quasi die normalen Abnutzungserscheinungen kompensieren.

    Meine Fragen:
    - Würden Sie der Argumentation des Vermieters folgen, so dass wir zu einer Zahlung verpflichtet werden können?
    - Wenn nicht, was ist meinerseits zu veranlassen (schriftlicher Widerspruch, Beweisführung, etc.)?

    Viele Dank für Ihre Rückmeldung (bitte nur qualifizierte Rückmeldungen, möglichst mit Quellenangaben)

    Wir befinden uns in der folgenden Situation:
    - laut Mietvertrag dürfen wir in den ersten drei Jahren nicht ordentlich kündigen. Die dreijährige Frist ist noch nicht abgelaufen.
    - Wir wollen aus dem Mietvertrag raus, da wir ein Haus gekauft haben. Ich gehe davon aus, dass dies kein "berechtigtes Interesse" nach sich zieht. Der Vermieter hat jedoch zugestimmt, dass wir einen Nachmieter suchen können.
    - Wir haben inzwischen mehrere zumutbare Nachmieter präsentiert, die auch zu unserem Wunschtermin (1.10.2013) das Mietverhältnis übernehmen möchten.
    - Der Vermieter möchte jedoch aus denjenigen von uns vorgeschlagenen Nachmietern ein Paar auswählen, das erst später einziehen und erst dann die Mietzahlung übernehmen möchte (Zusatzinfo: In der Immobilienanzeige steht, dass Nachmieter bevorzugt werden, die zum 1.10.2013 das Mietverhältnis übernehmen. Außerdem habe ich dem Paar mündlich mitgeteilt, dass aufgrund der guten Bewerbersituation für uns nur noch Nachmieter zum 1.10.2013 in Frage kommen)

    Meine Interpretation der Rechtslage:
    - Ich interpretiere die Zusage des Vermieters zur Nachmietersuche als "nachträgliche Nachmieterklausel". Demnach würde ich grundsätzlich davon ausgehen, dass er von uns vorgeschlagene zumutbare Nachmieter grundsätzlich akzeptieren muss.

    Meine Fragen:
    - Würden Sie meiner Interpretation der Rechtslage zustimmen? Falls nicht, warum nicht?
    - Können wir in dieser Situation darauf bestehen, dass der Aufhebungsvertrag zum 30.09.2013 gemacht wird?


    Viele Dank für Ihre Rückmeldung (bitte nur inhaltlich qualifizierte Kommentare)

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