Hallo,
Meine Mutter (88 Jahre, schwerstbehindert) hat von ihrem Vermieter (städtisches Wohnungsunternehmen) ein Schreiben bekommen, wonach sie demnächst extern beauftragten Mitarbeiter eines technischen Dienstleisters Zutritt zur Wohnung gemäß § 809 BGB geben soll.
Als Begründung wird lediglich Bestandserfassung und Datenaktualisierung genannt. Der Vermieter hat lt. Schreiben 18.000 Mietobjekte und möchte nach und nach seine Daten der Mietobjekte aktualisieren um bei einem eventuellen Mieterwechsel notwendige Instandhaltungsmaßnahmen besser durchführen und somit schneller neu vermieten zu können.
Die Wohnung soll "mit modernster Technik" neu ausgemessen und die Ausstattung "die sich im Eigentum des Vermieters befindet" (was auch immer das sein soll), erfasst werden. Es sollen gemäß Schreiben auch "Aufnahmen" gemacht werden.
Muss man so was zustimmen?
Bei Vertragsabschluss im Jahre 2006 wurde die wohnung neu modernisiert übergeben. In den damaligen Akten waren bauzeichnungen der Mietwohnung vorhanden.
Bestandserfassung und Datenaktualisierung ist doch kein Grund nach § 809 BGB einer Wohnungsbesichtigung zuzustimmen. Oder?
Danke im Vorraus für die Tipps zu dieser Sache.