Beiträge von Sidolin

    Sorry, aber die Wohnung wurde gerade neu vom Vermieter modernisiert. Hierzu lagen alle Werte und Daten der Wohnung vor.

    In den besagten Urteilen heißt es:
    Auch wenn ein Vermieter sich vertraglich ein "Inspektionsrecht" vom Mieter einräumen lässt, darf er nur dann die Wohnung betreten, wenn er einen "wichtigen Grund" hat (beispielsweise um Messgeräte abzulesen oder Mängel zu beheben). Dies entschied das Amtsgericht Ibbenbüren (13 C 77/97)

    Ob eine reine Datenerfassung ein wichtiger Grund ist, darüber lässt sich streiten.

    Ich muss doch mehr Möglichkeiten haben dem Vermieter Druck zu machen, als lediglich die aktuelle Bk- Vorrauszahlung einzubehalten, die ich dann, irgendwann wenn dem Vermieter einfällt die Abrechnung aus dem Jahr 2011 vorzulegen, an ihn komplett nachzahlen muss.
    Es ist für mich doch unzumutbar, dass ich ständig den aktuellen BK- Abschlag bei mir zu Hause horte, für den Fall, das der Vermieter sich irgendwann bequemt die Abrechnung vorzulegen.

    aber er will ja nicht den Zustand der Mietsache feststellen um die Notwendigkeit von Instandssetzungsartbeiten feststellen zu können.
    Er will lediglich möchte seine Daten der Mietobjekte aktualisieren um bei einem eventuellen Mieterwechsel notwendige Instandhaltungsmaßnahmen besser durchführen und somit schneller neu vermieten zu können.

    Ein Mieterwechsel steht aber nicht an. Es gibt also keinen konkreten Grund der Besichtigung.

    Einfach mal so drei exteren Mitarbeiter einer Dienstleistungsfirma in die Wohnung schicken, die sich ca. 1 Stunde in der Wohnung umschauen und sonst was veranstalten, halte ich schon für grenzwertig.

    Hallo,

    Trotz zigfacher Anmahnung legt unsere Vermieter die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2011 immer noch nicht vor und reagiert auch gar nicht. Unser Nachbar hat ebenfalls diese Abrechnung nicht erhalten.

    Seit März 2013 machen wir sogar schon von unserem Zurückbehaltungsrecht der aktuellen Betriebskostenvorrauszahlung Gebrauch. Dennoch reagiert der Vermieter nicht.

    Wie lange kann sich der Vermieter weigern die Beko-Abrechnung 2011 vorzulegen?

    Was kann man noch tun?

    Hallo,

    Meine Mutter (88 Jahre, schwerstbehindert) hat von ihrem Vermieter (städtisches Wohnungsunternehmen) ein Schreiben bekommen, wonach sie demnächst extern beauftragten Mitarbeiter eines technischen Dienstleisters Zutritt zur Wohnung gemäß § 809 BGB geben soll.

    Als Begründung wird lediglich Bestandserfassung und Datenaktualisierung genannt. Der Vermieter hat lt. Schreiben 18.000 Mietobjekte und möchte nach und nach seine Daten der Mietobjekte aktualisieren um bei einem eventuellen Mieterwechsel notwendige Instandhaltungsmaßnahmen besser durchführen und somit schneller neu vermieten zu können.

    Die Wohnung soll "mit modernster Technik" neu ausgemessen und die Ausstattung "die sich im Eigentum des Vermieters befindet" (was auch immer das sein soll), erfasst werden. Es sollen gemäß Schreiben auch "Aufnahmen" gemacht werden.

    Muss man so was zustimmen?

    Bei Vertragsabschluss im Jahre 2006 wurde die wohnung neu modernisiert übergeben. In den damaligen Akten waren bauzeichnungen der Mietwohnung vorhanden.

    Bestandserfassung und Datenaktualisierung ist doch kein Grund nach § 809 BGB einer Wohnungsbesichtigung zuzustimmen. Oder?

    Danke im Vorraus für die Tipps zu dieser Sache.

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