Kündigung wg. Eigenbedarf! ?

  • Guten Abend liebe Forenmitglieder,

    mein Vermieter hat mir letzte Woche gekündigt, wg. Eigenbedarf zum 31.12.2013.

    Ich wohne in einer 3 ZKB Wohnung (68 qm), 1 Zimmer habe ich an ein junges Mädel (18 Jahre, im ersten Lehrjahr, Auszubildende) untervermietet.

    Ich beginne ebenfalls eine Berufsausbildung zum 01.09.2013, obwohl ich derzeit Grundsicherung (Sozialhilfe) bekomme. Ich kann mich einfach nicht damit abfinden (Gutachen Rentenversicherung, voll erwebsunfähig liegt vor)!!!

    Ich muss das irgendwie schaffen!

    Nun meine Frage: Kann ich diese Eigenbedarfskündigung irgendwie aufhalten?

    Ich habe keinen Kopf für einen Umzug und leider auch kein Geld! Meine Ausbildung geht 3 Jahre (falls ich diese gesundheitlich durchziehen kann)!

    Kurz zu meinem Vermieter: Er hat mir im Mai 2013 ein Schreiben mit dem Inhalt geschickt, dass er nun 50,00€ mehr Miete pro Monat möchte, daraufhin habe ich eine Anwältin eingeschaltet, diese hat die Mieterhöhung dann abgelehnt und daraufhin kam dann die Kündigung wg. Eigenbedarf.

    Einkünfte:

    Untermieterin: 350,00 € Unterhalt+ 184,00 € Kindergeld.

    Und ich bekomme 700,00 € (Grundsicherung von der ich 380,00 € Warmmiete begleichen muss).

    Ab September dann 420,00 € von meinem Betrieb und Berufsausbildungsbeihilfe (Höhe noch nicht bekannt).

    Danke für eure Ratschläge!

  • Die Frage kann man nicht einfach beantworten. Wenn Dein Vermieter stichhaltige, nachvollziehbare Gründe für den Eigenbedarf angibt, ist ein Widerspruch schwierig durchzusetzen, wenn er aber keine Begründung angibt, sondern wegen des Scheiterns seine Mieterhöhungsverlangens jetzt einen unliebsamen Mieter loswerden will, stehen die Chance bei einem Widerspruch gut, dort wohnen bleiben zu können- aber wie gesagt, das muss im Einzelfall geprüft werden.

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