Guten Tag euch allen!
habe eine evtl. recht dumme Frage:
Wenn eine Betriebskostenabrechnung eine Änderung der monatl. Vorauszahlungen ergibt, dann muss ich diese Änderung doch rückwirkend entrichten bzw. erstattet bekommen.
Beispiel:
Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.XXXX, die Abrechnung liegt im Mai des Folgejahres vor und ergibt eine Nachzahlung sowie eine Erhöhung der Vorauszahlungen. Die Nachzahlung zzgl. des Differenzbetrages zu den bis Mai geleisteten Vorauszahlungen wird fällig und im Falle einer Änderung zu Gunsten des Mieters wird der Differenzbetrag der von Jan.-bis Mai des Folgejahres geleisteten Vorauszahlungen erstattet.
Sehe ich das richtig?