Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung 2009

  • Sehr geehrtes Forum,

    habe letztes Wochenende den Kracher schlechthin in meinem Briefkasten gehabt! Bin immer noch total geschockt!

    Heizkostenabrechnung:

    30% Grundkosten mein Anteil von 1747,89 € = 141,16 € (okay)
    70% Verbrauchskosten mein Anteil von 4078,40 € = 922,95 € ?!?!

    Ich habe im Abrechnungszeitraum (knapp 1 Jahr) 2280 kWh verbraucht, wie kommt dann diese Summe zustande?!?! Muss nach Abzug der Vorrauszahlung noch 655,39 € nachzahlen, im letzten Jahr waren es knapp 100 €!!!

    Nebenkostenabrechnung:

    771,12 € soll ich nachzahlen?!?! Im letzen Jahr waren es knapp 300 € woraufhin wir die Nebenkostenabschlagszahlungen um 30 € erhöht haben!!!

    Wir sind 2 Personen auf gerade mal 43,83 qm.

    Kann das tatsächlich stimmen??? Hiiiiilfeeee, ich dreh durch...

    LG effi1981

  • Hallo Effi1981,

    so kann man mit den Zahlen nichts anfangen.
    Ich kann Dir lediglich sagen, dass in dem von mir vermieteten Mehrfamilienhaus (5 Parteien, Altbau, Gas-Zentralheizung mit WW-Bereitung) die Nebenkosten durchschnittlich 2,63€ pro m² und Monat waren.

  • Hallo Berny!

    Das ist doch schonmal nen Hinweis. Hab es für mich gerade ausgerechnet. Ergebnis: 5,70 € pro qm im Monat. Wir sind 8 Mietparteien im Haus. Warmwasser wird bei uns über Strom (Durchlauferhitzer) produziert, ist also in diesen Nebenkosten nicht mit drinnen. Was mich ebenfalls stutzig macht, alle im Haus haben dieses Jahr eine saftige Nachforderung erhalten. Macht es denn Sinn zunächst einen Widerspruch zu schreiben, in welchem man bittet die Rechnungen von Seiten des Vermieters nochmals prüfen zu lassen? Oder komme ich bei Nichtzahlung in teufels Küche?

    Schönen Tag wünsche ich!

  • Hallo Effi,

    "Das ist doch schonmal nen Hinweis. Hab es für mich gerade ausgerechnet. Ergebnis: 5,70 € pro qm im Monat."
    Das muss schon bedenklich stimmen.

    "Wir sind 8 Mietparteien im Haus. Warmwasser wird bei uns über Strom (Durchlauferhitzer) produziert, ist also in diesen Nebenkosten nicht mit drinnen."
    Ist ja noch schlimmer.

    "Was mich ebenfalls stutzig macht, alle im Haus haben dieses Jahr eine saftige Nachforderung erhalten."
    Dann solltet Ihr Euch mal zusammensetzen und mit einem Fachkundigen erörtern/recherchieren.

    "Macht es denn Sinn zunächst einen Widerspruch zu schreiben, in welchem man bittet die Rechnungen von Seiten des Vermieters nochmals prüfen zu lassen?"
    Wäre nicht verkehrt.

    "Oder komme ich bei Nichtzahlung in teufels Küche?"
    Jein, aber der VM könnte dann erinnern und bei Erfolglosigkeit kostenpflichtig mahnen... usw. ...

  • Hallo Effi, ich habe mal kurz im Betriebskostenspiegel des DMB (Deutscher Mieterbund) wegen der genauen Zahlen reingeschaut. Nach diesem Spiegel, welchen Du Dir auch runter laden kannst, liegen die Kosten für Heizung im Osten bei 0,87€ und im Westen bei 0,90€/m²und Monat. Deine wären ja dann fast sechs Mal so hoch. Ich kann Dir nur raten gehen zu dem nächstliegenden Mieterverein und hole Dir Rat. Nur Widerspruch würde ich sofort einlegen.

  • Hallo Effi, ich komme etwas spät, aber ich komme. Gehe unbedingt zu einem Mieterverein, der sich dann schützend vor dich stellen kann. ich hatte das versäumt und man hat mir wegen der nebenkosten gekündigt und zwar ohne vorherige abmahnung. ich habe dann meine wohnung ganz kurzfristig nachmessen lassen von einem gutachter und so konnte ich die kündigung in allerletzter minute wieder rückgängig machen lassen, sonst wäre ich demnächst zum 31.8. draußen gewesen. liebe grüße

  • Hallo Sandrinschen,

    "Hallo Effi, ich komme etwas spät, aber ich komme. Gehe unbedingt zu einem Mieterverein, der sich dann schützend vor dich stellen kann."
    Das tun sie gerne, egal, ob berechtigterweise oder nicht.

    "man hat mir wegen der nebenkosten gekündigt und zwar ohne vorherige abmahnung."
    Entschuldige bitte, aber das ist doch dummes Zeugs. Wegen einer Nebenkostennachforderung ist eine Kündigung, auch nach vorherigen Abmahnungen, nicht möglich.

    "ich habe dann meine wohnung ganz kurzfristig nachmessen lassen von einem gutachter"
    Was war das Resultat?

    "und so konnte ich die kündigung in allerletzter minute wieder rückgängig machen lassen, sonst wäre ich demnächst zum 31.8. draußen gewesen."
    Entschuldige nochmals, wie vor ...

  • Hallo Berny,das ist durchaus kein Unsinn, schau Dich einmal im Internet um über die Kündigung wegen nichtbezahlter Nebenkosten, da wirst Du erkennen, welch eine Bedeutung die Nebenkosten für die Vermieter wirklich haben. Außerdem hab ich das schwarz auf weiß sozusagen. Man hat mir bis 1. September dann gekündigt. Allerdings konnte ich das Ruder noch einmal herumreißen, weil 15 m² weniger als im Mietvertrag angegeben ja kein Pappenstil sind. Übrigens mit Deiner besserwisserischen (entschuldige, ich finde zur Zeit keinen besseren/milderen Ausdruck) ist niemand gedient. Hier zählen harte Fakten, Urteile und meine persönlichen Erfahrungen. Ich wünsch Dir noch einen schönen Tag!

  • sandrinschen2000:

    "schau Dich einmal im Internet um über die Kündigung wegen nichtbezahlter Nebenkosten,"
    Ich bin recht gut informiert, da ich selbst Mieter und Vermieter bin.

    "da wirst Du erkennen, welch eine Bedeutung die Nebenkosten für die Vermieter wirklich haben."
    Das ist durchaus richtig, denn kein VM hat Lust, mietvertraglich vereinbarte NK für seine M zu übernehmen.

    "Außerdem hab ich das schwarz auf weiß sozusagen. Man hat mir bis 1. September dann gekündigt."
    Kündigen kann der VM selbstverständlich wegen nichtbezahlter NK, jedoch nicht rechtswirksam.

    "Allerdings konnte ich das Ruder noch einmal herumreißen, weil 15 m² weniger als im Mietvertrag angegeben ja kein Pappenstil sind."
    Das hat nichts mit Pappenstil zu tun, sondern ganz einfach damit, dass Abweichungen über 10% rechtlich nicht zulässig sind.

    "Übrigens mit Deiner besserwisserischen (entschuldige, ich finde zur Zeit keinen besseren/milderen Ausdruck) ist niemand gedient."
    Doch, schaue einfach mal die -zig übrigen Threads in diesem Forum nach.

    "Hier zählen harte Fakten, Urteile und meine persönlichen Erfahrungen."
    Im Mietrecht zählen Gesetze und rechtskräftige Gerichtsurteile, sonst nix - vor allem Deine persönliche Meinung schon mal garnicht.

    "Ich wünsch Dir noch einen schönen Tag!"
    Danke, gleichfalls.

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