Hallo Berny,das ist durchaus kein Unsinn, schau Dich einmal im Internet um über die Kündigung wegen nichtbezahlter Nebenkosten, da wirst Du erkennen, welch eine Bedeutung die Nebenkosten für die Vermieter wirklich haben. Außerdem hab ich das schwarz auf weiß sozusagen. Man hat mir bis 1. September dann gekündigt. Allerdings konnte ich das Ruder noch einmal herumreißen, weil 15 m² weniger als im Mietvertrag angegeben ja kein Pappenstil sind. Übrigens mit Deiner besserwisserischen (entschuldige, ich finde zur Zeit keinen besseren/milderen Ausdruck) ist niemand gedient. Hier zählen harte Fakten, Urteile und meine persönlichen Erfahrungen. Ich wünsch Dir noch einen schönen Tag!
Beiträge von sandrinschen2000
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Aber bitte sehr, Keine Ursache! Gern geschehen!
Das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon auf gleiche Weise wie das Aufstellen von Tischen, Liegestühlen oder Sonnenschirmen kann der Vermieter nicht untersagen. Erst recht nicht, wenn die Parabolantenne um nicht mehr als die Hälfte über das Balkongeländer hinausragt. Entscheidend ist, dass keine Befestigung an der Bausubstanz vorliegt. (AG Fulda, Urteil vom 16.12.1998, aus: WM 1999/543; AG Siegen, Urteil vom 22.06.1999, aus: WM 1999/54; AG Köln, Urteil vom 04.04.1997, aus: WM 1999/484;LG Hamburg, Az. 316 S 17/99, aus: Tsp 20.05.2000, S. I 21; AG Herne-Wanne, Az. 3 C 193/00, aus: WM 6/01, S. 277)
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Lieber Main....
nicht verzagen sandrinschen fragen

1. Das war Karlsruhe, daß dieses Urteil gesprochen hat.
2. Für was gibt es Flachbandkabel, ich habe gar kein Loch bohren müssen.
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Hallo Effi, ich komme etwas spät, aber ich komme. Gehe unbedingt zu einem Mieterverein, der sich dann schützend vor dich stellen kann. ich hatte das versäumt und man hat mir wegen der nebenkosten gekündigt und zwar ohne vorherige abmahnung. ich habe dann meine wohnung ganz kurzfristig nachmessen lassen von einem gutachter und so konnte ich die kündigung in allerletzter minute wieder rückgängig machen lassen, sonst wäre ich demnächst zum 31.8. draußen gewesen. liebe grüße
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Urteil vom 27. Mai 2005 besagt, daß Du eine SAT-Schüssel aufstellen darfst, sofern daß äußeres Sichtbild des Hauses sich dadurch nicht verunstaltet, so der ungefähre Wortlaut.
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ich habe vor einiger Zeit von meinem Vermieter anteilig, da er sich um 14 m² zu meinen Gunsten verrechnet hatte, schön viel Geld zurück erstattet bekommen.:D Jetzt würden allerdings auch noch die Nebenkosten für 5 Jahre anteilig zurückzuerstatten sein. Mein Mieterschutzverein meint aber, ich soll den Bogen nicht überspannen, was immer das auch heißen soll. Ich wohne in dieser Wohnung seit 25 Jahren und sehe nicht ein, warum ich auf dieses Geld verzichten soll. Weiß jemand Rat?

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ich meine mit einem neuen thema
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entschuldigt bitte, ich würde gerne selbst einen beitrag in dieses forum reinstellen, bin aber neu und wei nicht wies geht
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