Fragen zu Klauseln im Mietvertrag

  • Liebe Mitglieder,

    nach intensiver Suche habe ich nun endlich eine Wohnung gefunden und nun schlussendlich auch den Mietvertrag erhalten. Leider enthält dieser für mich unbekannte bzw. so von mir noch nicht gesehene Klauseln und ich wollte einmal fragen, was Ihr dazu sagt.
    An dieser Stelle ist noch wichtig, dass ich lediglich einen Zeitmietvertrag über ein Jahr mit gegenseitigem Kündigungsauschluss abgeschlossen habe. In der Wohnung sind Herd, Spühlmaschine sowie Lampen enthalten.


    Die Klauseln, um die es geht lauten:

    Im Mietvertrag selber:
    "Der Mietverpflichtet sich, die Wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen, Gasöfen, Nachtspeicherheizung [...] sowie sonstiger Elektro- und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, jährlich bis zu einem Gesamtaufwand von 100 Euro zu übernehmen."

    "Der Mieter verpflichtet sich die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, Heiz, Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen zu übernehmen, solange die Kosten für die einzelnen Reparaturen 100 Euro bzw. bei mehreren Reparaturen 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigen."

    In einer Zusatzvereinbarung zur Möblierung heißt es zusätzlich:

    "An Reparaturen sowie Instandhaltung dieser Möblierung beteiligt sich der Mieter mit einem Kostenanteile von 50 Euro pro Reparatur. Hat der Mieter den Schaden durch Unsach gemäß Gebraucht verursacht, haftet er dafür".

    Diese Klauseln erscheinen mir doch sehr "hart", da quasi alle Reparaturkosten/Instandhaltungskosten an mich abgewälzt werden können und nirgends erfasst ist wie häufig die Gegenstände eigentlich gewartet werden.
    Sind diese Klauseln so üblich oder würdet ihr nochmal nachfassen?

    Weiterhin binich verpflichtet einen 33%-Anteil der Kosten für Schönheitsreparaturen für Küchen, Bäder und Duschen zu übernehmen, wenn die letzmalige Reparatur länger als ein Jahr zurückliegt. Da ich wie gesagt lediglich exakt ein Jahr dort wohne, werden die letzten Reparaturen vermutlich länger her sein - ist dies trotzdem üblich?

    Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe und bittet entschuldigt die Textmasse aber ich bin ein wenig perplex und hilflos

    Daniel

  • das sind Standardklauseln eines Mietvertrages
    a) bzgl. Wartung Heizung etc. wird jährlich durchgeführt und mit Nebenkosten abrechnet (Umlegung auf ALLE Mieter)
    b) Klausel bzgl. Möbel fällt nur an wenn z. B. eine lampe zu Bruch geht oder der Herd nicht mehr funktioniert und repariert werden muss, soll heissen dass sich der Mieter bis zu einer gewissen Summe an den Kosten beteiligen muss; schließlich nutzt er die Sachen ja auch
    c) Schönheitsreparaturen Bad fallen selten an;, welcher Vermieter legt schon regelmäßig neue Fließen oder Armaturen

  • Zitat

    b) Klausel bzgl. Möbel fällt nur an wenn z. B. eine lampe zu Bruch geht oder der Herd nicht mehr funktioniert und repariert werden muss, soll heissen dass sich der Mieter bis zu einer gewissen Summe an den Kosten beteiligen muss; schließlich nutzt er die Sachen ja auch

    Quatsch! Mit Zahlung der Miete ist auch die vertragsgemäße Abnutzung der Möbel abgegolten. Schäden, die der Mieter verursacht, hat er oder seine Versicherung zu regulieren. Eine Kostenbeteiligung von 50,- € pro Reparatur an den Möbeln ist ein Witz und vom Vermieter nicht durchsetzbar.

    @daniel

    Lass die Finger von dieser Wohnung und mach einen großen Bogen um diesen Vermieter. Der kommt sicherlich noch auf andere Klöpse, um dir das Leben schwer zu machen.

  • Hallo DanielHeid,

    "Der Mietverpflichtet sich, die Wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen, Gasöfen, Nachtspeicherheizung [...] sowie sonstiger Elektro- und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, jährlich bis zu einem Gesamtaufwand von 100 Euro zu übernehmen."
    - m.E. i.O.

    "Der Mieter verpflichtet sich die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, Heiz, Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen zu übernehmen, solange die Kosten für die einzelnen Reparaturen 100 Euro bzw. bei mehreren Reparaturen 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigen."
    - Das soll wohl die sog. Kleinreparaturklausel sein, m.E. nicht zu beanstanden.

    "An Reparaturen sowie Instandhaltung dieser Möblierung beteiligt sich der Mieter mit einem Kostenanteile von 50 Euro pro Reparatur. Hat der Mieter den Schaden durch Unsach gemäß Gebraucht verursacht, haftet er dafür".
    - Hierin sehe ich keine unangemessene Benachteiligung.

    "Diese Klauseln erscheinen mir doch sehr "hart", da quasi alle Reparaturkosten/Instandhaltungskosten an mich abgewälzt werden können und nirgends erfasst ist wie häufig die Gegenstände eigentlich gewartet werden."
    - Wenn Du etwas kaputt machst, musste es sowieso bezahlen, § 823 BGB.

    "Sind diese Klauseln so üblich oder würdet ihr nochmal nachfassen?"
    - Der VM hat womöglich schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich nun absichern. Aus seiner Sicht verständlich, auch sehe ich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters.

    "Weiterhin bin ich verpflichtet einen 33%-Anteil der Kosten für Schönheitsreparaturen für Küchen, Bäder und Duschen zu übernehmen, wenn die letzmalige Reparatur länger als ein Jahr zurückliegt. Da ich wie gesagt lediglich exakt ein Jahr dort wohne, werden die letzten Reparaturen vermutlich länger her sein - ist dies trotzdem üblich?"
    - Ob etwas so "üblich" ist, weiss ich nicht. Wenn Du diese Individualklausel unterschreibst, gilt sie. Es sollte m.E. auch schriftlich festgehalten werden, WANN die jeweils letzten Renovierungen stattfanden. Dann kannste ja schon selbst Deine Kostenanteile abschätzen.

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