Ein Jahr Mietdauer ist Pflicht vor Auszug

  • Hallo!
    Ich wohne seit dem 11. November 2012 im meiner Wohnung.
    In meinem jetzigen Mietvertrag steht geschrieben, das ich ein Jahr nach meinem Einzug erst die Kündigung einreichen darf, d.h. ein Jahr Mietdauer + 3 Monate Kündigungsfrist.
    Ist das was da in meinem Mietvertrag steht überhaupt rechtskräftig? Da ich in diesem Monat eine Ausbildung begonnen habe, müsste ich dringend umziehen.
    Vielen Dank im Vorraus!


  • Ist das was da in meinem Mietvertrag steht überhaupt rechtskräftig?

    So was hinterfragt man eigentlich bevor man einen Vertrag unterschreibt.

    Wenn es ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist, ist das rechtskräftig/wirksam.

    Nun kommt es aber auf die exakte Formulierung an.

    Steh da das erst nach Ablauf eines Jahres oder zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden kann?

  • Ich habe schon mit meinem Vermieter geredet, er sagte bevor ich keinen Nachmieter finde darf ich nicht (vor der Kündigungsfrist) ausziehen. Gibt es noch andere Möglichkeiten außer das mit dem Nachmieter?


    Im Mietvertrag steht: "Eine ordentliche Kündigung ist damit erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr ab Mietbeginn zulässig."

  • Na ja am Ausziehen kann er Dich nicht hindern.:o

    Aber an die Einhaltung des Vertrages kann er Dich binden.

    Außer hoffen das dem Herrn Vermieter einer der vorgeschlagenen Nachmieter zusagt und mit diesem auch baldmöglichst ein Vertrag abgeschlossen wird, keine.

  • Im Mietvertrag steht: "Eine ordentliche Kündigung ist damit erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr ab Mietbeginn zulässig."


    Du kannst also zw. 11.11. und 03.12.2013 zum nächstmöglichen Termin (28.02.2014) kündigen.

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