eine Kaution kann er nicht verlangen und dennoch besteht er drauf.
Wenn nicht gezahlt wird egal ob in Raten oder so, dann will er die Mietpartein Kündigen.
Um es noch einmal zu sagen m.d.B. es auch zu verstehen: Er wird eine Bauchlandung erleben.
eine Kaution kann er nicht verlangen und dennoch besteht er drauf.
Wenn nicht gezahlt wird egal ob in Raten oder so, dann will er die Mietpartein Kündigen.
Um es noch einmal zu sagen m.d.B. es auch zu verstehen: Er wird eine Bauchlandung erleben.
Wegen dem Hund könnte er nix machen, da der Hund vom alten Vermieter geduldet wurde und der Nachbar sich auch nie beschwert hat.
Wegen Miete geht nicht, da der alte Vermieter Regelmässig die Miete bekommen hat, sowie nachzahlung der Betriebskosten.
Eigenbedarf kann er gerne versuchen, nur da wird er nicht mit durchkommen, da er zu mir und meiner Frau bereits erwähnt hatte was er mit dem Haus hier vor hat und hatte beim Nachbarn auch mit seinem Grundstück angegeben, von daher Eigenbedarf keine Chance.
Einen anderen Grund und raus zu bekommen sehe ich nicht.
Werde dann wohl die 69€ Opfern und dem Mieterschutz beitretten, denke ich mal ist das Sinnvollste.
Dieser Brief kam heute gegen Abend
Nach dem nächsten Brief würde ich mal einen Fachanwalt aufsuchen.
"Abschieds"brief des bisherigen VM noch nicht bekommen?
Haben Sie schon mal probiert ob das lesbar ist?
Vom alten Vermieter kam nix, habe ihn vorgestern angerufen um zu wissen was hier los ist und er hat das Haus an den neuen Vermieter Verkauft, der eintrag ins Grundbuch sollte dann bald erfolgen.
Auf mein schreiben an den neuen Vermieter, das ich doch ein Nachweis brauch, bezüglich Grundbuch eintrag, meinte er Telefonisch, das er nicht im Grundbuch steht und den Notariellen Vertrag will er nicht zeigen, da es ein Wichtiges Dokument ist und nur auf anfragen vom Jobcenter einsicht gewährt, aber eben nicht uns Mieter.
Ich denke mal es ist wohl nötig am Dienstag nochmal zum Mieterschutz zu gehen.
Ich denke mal es ist wohl nötig am Dienstag nochmal zum Mieterschutz zu gehen.
... und anschliessend hier berichten.
Der is ja lustig der Vermieter.
1. Die Miete würde ich natürlich zahlen
2. Dem Vermieter mitteilen, dass der alte Mietvertrag weiterhin gültig ist und du keinen neuen Mietvertrag unterzeichnen wirst.
3. Dem Vermieter mitteilen, dass Keller und Dachboden zu den von dir angemieteten Räumlichkeiten gehören (tun sie das?) und das die Ankündigungsfrist zu kurz ist. Dass er ausserdem die Sachen auf seine Kosten auszuräumen und für dich zugänglich zu lagern hat. Und dass er mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu rechnen hat falls er widerrechtlich in deine Kellerräume und deinen Dachboden eindringen sollte.
Punkt 3 gilt natürlich nur dann, wenn es tatsächlich deine Räumlichkeiten sind und nicht, wenn du deine Sachen wild auf die Gemeinschaftsräume verteilt hast.
Auf die Mieterhöhung würde ich jetzt noch gar nicht eingehen, denn das bringt ihn vielleicht auf die Idee eine korrekte Mieterhöhung noch im August zu verschicken, die du dann ab November zahlen müsstest. Reagierst du nicht, gewinnst du vielleicht einen Monat.
1. Die Miete für den Monat August, ging an den alten VM da der neue VM erst am 05.08.2013 zu uns kam mit den Mietverträgen, woher wussten wir weder was von einer erhöhung noch was von einer Kaution, geschweige den einen Namen vom VM.
Daher liegt der fehler nicht bei uns, deswegen habe ich den alten VM heute angeschrieben das er den neuen VM doch die zu unrecht erhaltene Miete Überweisen soll und das ich doch bitte ein Auszug davon haben möchte.
Laut alten VM hat er sich dann mit dem neuen VM geeinigt und ich bekomme ein Nachweis.
2. Habe ich bereits getan und er pocht wie zu sehen im Brief, das wir unterzeichnen sollen.
3. Ist eigentlich eine alte Wohnung wo der alte VM gesagt hat, das wir da einen Raum zum Abstellen nutzen können, ist aber auch nicht im Mietvertrag enthalten, genauso wenig wie der Keller, der eh unnutzbar ist.
Die Begründung wegen der Kaution ist eben so, weil er es bei den anderen 5 Häusern auch gemacht hat, davon waren 4 ohne Mieter und eins eben mit Mietern, wo ich aber denke das die im alten Mietvertrag eine Kaution drin hatten.
Ich werde aber am Dienstag defintiv zum Mieterschutz gehen, ich denke das ist auch die beste Variante derzeit, vielleicht zieht das eher, als wenn ich wieder hinschreibe.
zu 1. das wär dann erledigt
zu 2. kann dir am ............... vorbeigehn. Der Vermieter kann dir nichts, wenn du nicht unterschreibst.
zu 3. dann müssen die Sachen raus
ZitatDie Begründung wegen der Kaution ist eben so, weil er es bei den anderen 5 Häusern auch gemacht hat, davon waren 4 ohne Mieter und eins eben mit Mietern, wo ich aber denke das die im alten Mietvertrag eine Kaution drin hatten.
"Weil man es woanders oder immer schon so" gemacht hat ist keine Begründung, die näherer Prüfung standhält.
ZitatIch werde aber am Dienstag defintiv zum Mieterschutz gehen, ich denke das ist auch die beste Variante derzeit, vielleicht zieht das eher, als wenn ich wieder hinschreibe.
In diesem Fall sicher nicht falsch, wenn der Vermieter merkt, dass man sich beraten lässt.
Ähem, Dachdeckerin,
Du schreibst immer "Vermieter", meinst dabei wohl den neuen Möchtegernvermieter...
Nach meinem Kenntnisstand gibt es nur einen VM, und zwar den rechtmässigen.
Und was Cyberdream da schreibt:"...habe ich den alten VM heute angeschrieben das er den neuen VM doch die zu unrecht erhaltene Miete Überweisen soll und das ich doch bitte ein Auszug davon haben möchte." geht ihn doch garnichts an, sind doch dessen Geschäfte... - Und der alte VM hat m.E. die Miete zurecht erhalten.
Der alte VM hatte ja selber gesagt am Telefon das er das Haus an den Herrn Bittmann Verkauft hat und bevor ich mich da drohen lasse zwecks der aktuellen Miete, kann sich der alte VM darum kümmern zuwem das Geld geht. Aber was mich Interessiert man darf eigentlich noch keine Miete erhöhen solange man nicht im Grundbuch steht, das ist richtig oder?
Der alte VM hatte ja selber gesagt am Telefon ...
Ich erspare mir weiteren Kommentar.
Ich erspare mir weiteren Kommentar.
................Ich auch!
Akzeptieren tue ich den neuen VM nicht ohne Nachweis keine Sorge, ein Nachweis will er mir auch nicht erbringen da er nicht im Grundbuch steht und den Notariellen vertrag zeigt er nicht, da es ein Schriftstück ist.
Das ich den alten VM angeschrieben habe, liegt daran das er sich drum kümmern soll, ich weis ja nicht was da abgemacht wurde, da ich hier für nix zahle.
In den beiden links unten steht eigentlich alles drin.
"Aber was mich Interessiert man darf eigentlich noch keine Miete erhöhen solange man nicht im Grundbuch steht, das ist richtig oder?"
Erst mit Eintrag ins Grundbuch (und ggf. Nachweis darüber) wird der Käufer überhaupt erst zum Vermieter. Vorher bleibt alles beim alten.
Es könnte natürlich sein, dass im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass der Käufer ab sofort schon alle Rechte und Pflichten übernimmt und demnach Miete kassieren und Forderungen (wie Keller ausräumen etc.) stellen kann. Aber auch dies müsste man Ihnen erstmal nachweisen.
Solange ich also vom alten Vermieter nicht mitgeteilt bekäme, dass ab Tag x der Käufer als Vermieter übernimmt, oder dieser den Sachverhalt durch Grundbuchauszug oder Notarvertrag nachweist, würde ich auch noch an die Bankverbindung überweisen, wie im Vertrag steht und sämtliche Forderungen des Käufers erstmal von mir weisen.
Und bitte auf garkeinen Fall einschüchtern lassen! Auch wenn das Eigentum odrnungegemäß übergegangen ist, kann der neue Vermieter keinen neuen Vertrag und keine Kaution verlangen und auch die Miete nur mit ordentlicher Begründung/Berechnung erhöhen.
Ich lasse mich nicht einschüchtern, wie gesagt ich bin Dienstag beim Mieterschutz und lasse mich da nochmal Beraten evt. können die den Bittmann mal aufklären welche Rechte er hat.
Vor allem was mir eingefallen ist, der alt VM + neuer VM + Notarin waren anfang des Monats zum Heizung ablesen da, da sagte die Notarin es wird alles beim alten bleiben.
Kann ich mich mit der Notarin in Verbindung setzen um ihr den aktuellen sachverhalt zu Schildern?
Zumal ich ja absolut kein Nachweis erfolgt egal ob vom alten oder neuen.
ZitatKann ich mich mit der Notarin in Verbindung setzen um ihr den aktuellen sachverhalt zu Schildern?
Und was versprichst du dir davon? Da kannst du auch mit der Kassierein bei Aldi drüber reden. Das bringt auch nichts. Die Notarin ist für die Vermieter da, nicht für dich.
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