Liebe Forenmitglieder,
wir hatten eine mündliche Erlaubnis mit Zeugen zum Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon. Darauf aufbauend haben wir eine "Schüssel" an einem Ständer auf dem Balkon aufgestellt, wobei die Antenne innerhalb des Balkons steht, nicht über die Balkonbrüstung herausragt (war Bedingung des Vermieters), aber von der Straße aus sichtbar ist.
Dem neuen Geschäftsführer der Städt. Wohnungsgesellschaft missfallen aber generell die Parabolantennen und fordert viele Mieter auf, die "Schüsseln" zu entfernen, obwohl mündliche Genehmigungen vorlagen!
Wie ist da konkret die Rechtslage?
Für fundierte Antworten bedanke ich mich voraus.
Freundliche Grüße
Apollo11