Kündigung - Vermieter stimmt zu, dann nicht mehr

  • Hallo Member,

    ich hätte mal eine kleine Frage an euch. Ich wohne seit 2 Jahren in einer WG, habe aber vor 4 Monaten bis zum 31.07. gekündigt, was von Seiten des Vermieters auch ok war, denn laut Vertrag:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2010 und läuft Semesterweise (FH Pforzheim)
    Wintersemester 1.09 – 28.02 // Sommersemester 1.03 – 31.08."
    bin ich ja noch bis Ende August Mieter. (Wusste ich nicht)

    Also habe ich 1 Monat früher gekündigt und von Seiten des Vermieters war es auch -> OK. Ich weiß nicht ob er sich verlesen hat oder nicht daran gedacht hat, jedenfalls besitze ich die Bestätigung der Kündigung als Mail. Nun beruft er sich jedoch dazu, dass ich den Monat August auch noch bezahlen soll (da er nicht daran gedacht hat und warscheinlich keinen Nachmieter auf die shcnelle gefunden hat), was ich heute erst erfahren habe. Muss ich den August zahlen? Wenn ja, kann ich Vergünstigungen verlangen? Hätte ich es vorher gewusst, hätte ich mich ja nach einem Nachmieter schonmal kümmern können, aber wie, wenn ich es erst heute erfahren habe?

    MfG
    Ludwig

    2 Mal editiert, zuletzt von l2eb3ll (1. August 2013 um 14:35)

  • "Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2010 und läuft Semesterweise (FH Pforzheim)
    Wintersemester 1.09 – 28.02 // Sommersemester 1.03 – 31.08."
    Muss ich den August zahlen? Wenn ja, kann ich Vergünstigungen verlangen? Hätte ich es vorher gewusst, hätte ich mich ja nach einem Nachmieter schonmal kümmern können


    Hallo Ludwig,
    m.E. gilt die Individualvereinbarung mit dem 31.08., da Du keine schriftliche Bestätigung über den 31.7. hast.
    Andere User (und v.a. Richter mögen es wiederum anders sehen.
    Die Existenz eines potentiellen Nachmieters kann Deine Position nur dann günstiger gestalten, wenn dieser einen MV unterschreibt.

  • Genau das ist der Knackpunkt ich hab die kündigung per pdf-Datei geschickt und hab daraufhin vom Vermieter eine Bestätigungsmail bekommen, dass es für ihn ok sei. Zwar nicht schriftlich aber die Mail sollte doch normal ausreichen oder nicht?

  • BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung
    (1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

    Damit wäre Ihre Kündigung als pdf-Datei per se unwirksam. Allerdings wurde Ihnen die Kündigung bestätigt.

    Da aber inzwischen Streit darüber ausgebrochen ist und vor Gericht diese "Beweismittel" nicht anerkannt sind, kann man sich trefflich über die Richtigkeit streiten. Ich tendiere eher nach dem Gesetz, wonach die Form der Kündigung nicht eingehalten wurde.
    Zahlen Sie die Miete. Das ist allemal billiger, als auf einhöchst ungewisses Urtieil zu spekulieren.

  • BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung
    (1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.


    Und so der Teufel es will..... müsste er noch sieben Monatsmieten weiterzahlen, da ja eigentlich noch garkeine rechtsgültige Kündigung vorliegt...:mad:

  • Also einfach gesagt ich muss die Miete für August noch bezahlen :/. Hole ich einen Anwalt, kann es dazu führen, dass ich 7 Monate noch weiter zahlen muss, außer ich finde einen Nachmieter? -.-

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