Hi Member,
ich weis, dass es schon einige Themen gibt, über die sowas diskutiert wird. Nur leider ist es immer ein bisschen abweichend und bestimmte Sachen im Vertrag können nichtig sein. Nun zu meinem Sachverhalt.
Ich habe letztens meine Wohnung (WG) gekündigt. Habe jetzt nicht ganz 3 Jahre in dem Zimmer gewohnt. Nun verlangt der Vermieter, dass ich das Zimmer neu streiche, obwohl die Wände eig fast unberührt aussehen, bis auf einer Seite ganz minimal dunkler(diese soll ich beseitigen). Das Zimmer war komplett möbiliert und die leichten Gebrauchsspuren kommen von dem Bett, was eig fast gar nicht zu vermeiden war. Im Vertrag steht:
§ 7 Schönheitsreparaturen
1) Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
2) Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und
Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren, Fenster und
Außentüren von innen.
3) Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern oder Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und
Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen
nach 7 Jahren durchzuführen.
Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen. Der Mieter
hat die geschuldeten Schönheitsreparaturen spätestens bis Ende des Mietverhältnisses
durchzuführen.
4) Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen
Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass alte Tapeten entfernt werden.
5) Kommt der Mieter nach Mahnung des Vermieters seinen Verpflichtungen zur Durchführung der
Schönheitsreparaturen nicht nach, kann ihm der Vermieter zur Bewirkung der Leistung eine
angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Durchführung der
Schönheitsreparaturen durch den Mieter nach dem Ablauf der Frist ablehnt. Nach fruchtlosem
Ablauf der Frist ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Umfang des entstehenden Kostenaufwandes durch
Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermitteln zu
lassen.
Nun ist meine Frage, ob ich denn wirklich streichen muss? Und wenn ja, reicht es, nur die eine Wandseite zu streichen, denn alles Andere sieht fast aus wie beim Einzug. Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind natürlich vorhanden und wwas ich noch gelesen habe, dass Schlafräume erst nach 5 Jahren neu zu streichen sind. Ich hab jetzt schon eine Weile versucht nach dem Sachverhalt zu suchen, jedoch nichts gefunden :/. Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, ob ich nun streichen soll oder verweigern =).