Nachträgliche Verweigerung des Einzugs meines Partner. Kann der Vermieter das?

  • Hallo.

    Ich habe (mal wieder) Ärger mit meinem Vermieter. Heute kam ein Brief von ihm an in dem Stand:

    Sehr geehrte Frau ******** ,


    ich weise Sie auf das Besuchsrecht Ihrer Gäste hin; das Besuchsrecht endet mit Ablauf von 6 - 8 Wochen.
    Der Besucher Herr ****** hat deshalb umgehend die Wohnung zu verlassen.


    Die Situation ist folgende:

    Meine Partnerin wohnt schon einige Zeit in dieser Wohnung. Ich bin Anfang des Jahres zugezogen. Das wurde mit dem Vermieter abgesprochen und dieser war Einverstanden.
    Mittlerweile hat sich die Situation allerdings insofern geändert, das der Vermieter uns aus der Wohnung haben will. Eine Kündigung hat er nicht durchgekriegt, er weiß aber das meine Partnerin nicht ohne mich in der Wohnung leben will und versucht es deswegen jetzt auf diesem Weg.

    Hat er das Recht dazu? Wie sollen wir uns verhalten?

    Ich habe mich bereits erkundigt und heraus gefunden dass der Vermieter den Zuzug des Partner nicht verweigern darf wenn er keine entsprechenden Gründe hat. Die Wohnung ist 110qm2 groß und damit ist der Fall, dass die Wohnung überbelegt sein könnte wohl kaum zutreffend.

    Ich habe allerdings auch nur Fälle gefunden wo der Vermieter den Einzug direkt verweigert hat. Ich habe keine Ahnung wie es sicher verhält, wenn ich bereits seit ein paar Monaten dort Wohne und er es nachträglich verweigert.

    Tipps, Urteile oder Gesetzestexte wären mir sehr Willkommen. Ausziehen kommt für uns nicht in Frage.

    Vielen Danke schonmal im voraus,

    HG

  • "Ich bin Anfang des Jahres zugezogen. Das wurde mit dem Vermieter abgesprochen und dieser war Einverstanden."

    Das habt ihr doch sicherlich schriftlich? Falls nicht, sollte deine Freundin schnell die Erlaubnis zum Einzug einholen. Generell ist der Vermieter dazu verpflichtet den Lebenspartner zu erlauben, sofern nicht dringende Gründe dagegen sprechen.

  • Rein rechtlich hätte Deine Partnerin vor Deinem Zuzug den Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten müssen. Auch wenn der dies so gut wie nicht untersagen darf.

    Da Euch bzw. Deiner Partnerin keine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt liegen die Karten schlecht .... für Euch.

    Zitat

    Ausziehen kommt für uns nicht in Frage

    Na dann heiratet doch fix. :cool:Der Zuzug von Ehepartnern ist auch ohne Zustimmung des Vermieters gestattet.

  • Besteht denn die Möglichkeit, dass du für 1 oder 2 Wochen "ausziehst"? Danach könntest du deine Freundin wieder "besuchen" und ihr könntet die Genehmigung des Vermieters zum Zuzug schriftlich erbitten. Verweigert er die Zustimmung, könntet ihr die Genehmigung einklagen und der Vermieter würde höchstwahrscheinlich verpflichtet werden zuzustimmen.

  • "Ich bin Anfang des Jahres zugezogen. Das wurde mit dem Vermieter abgesprochen und dieser war Einverstanden."

    Das habt ihr doch sicherlich schriftlich? Falls nicht, sollte deine Freundin schnell die Erlaubnis zum Einzug einholen. Generell ist der Vermieter dazu verpflichtet den Lebenspartner zu erlauben, sofern nicht dringende Gründe dagegen sprechen.

    Wenn Email verkehr als schriftlich zählt, dann haben wir es schriftlich.

    Und ja ich könnte 2 Wochen zu meinen Eltern. Aber das wäre für mich eigentlich nicht aktzeptabel. Mal schaun was der Anwalt sagt, ich werd das Ergebnis natürlich hier bekannt geben, wenn interesse besteht.

  • Der Grund ist einfach das er uns raus haben will aus der Wohnung. Aber Danke. Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten.


    Vielleicht bist Du so frei und verrätst dem Anwalt mehr als uns.

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