Pflege der Aussenanlagen

  • Hallo zusammen,

    Ich wohne in einem 4 Parteienhaus. Die Pflege des Vorgartens wurde in der Vergangenheit kostenfrei durch den Vermieter vorgenommen. In Zukunft sind wir Mieter hierfür verantwortlich und unser Vermieter stellt uns frei, diese entweder selber durchzuführen bzw. ansonsten eine Gartenfirma mit dieser Aufgabe beauftragt.

    Nun ist es so, dass 3 Parteien die Pflege selber durchführen wollen, ich jedoch aufgrund meines Alters die Fremdvergabe wünsche.

    Entscheidet hier nun die Mehrheit?

    Im Mietvertrag ist im übrigen keine Verpflichtung der Mieter zur Pflege der Aussenanlagen aufgeführt, lediglich dass die Gartenpflege als Betriebskosten umgelegt werden können.

    Danke für ihre Antwort

    MfG

    S. Brinkmann

  • Rentmesa:

    "Entscheidet hier nun die Mehrheit?"
    - Nein.

    "Im Mietvertrag ist im übrigen keine Verpflichtung der Mieter zur Pflege der Aussenanlagen aufgeführt, lediglich dass die Gartenpflege als Betriebskosten umgelegt werden können."
    - So isses.

  • Da die Vorredner die gestellte Frage nicht eindeutig beantwortet haben, hier meine Meinung: 3 Mieter erledigen die Arbeiten in Eigenregie, der vierte Mieter vergibt die von ihm zu leistenden Arbeiten an eine Fremdfirma, oder fragt die anderen Mieter, ob sie gegen Knete für ihn tätig werden.

  • Hallo Mainschwimmer,

    genau das ist ja mein Problem.. für mich wäre es natürlich um einiges kostengünstiger, wenn alle Mieter sich mit der Fremdvergabe einverstanden erklären und man sich die Kosten durch 4 teilen würde...

    Ich weiß echt nicht, wie hier die Rechtslage ist? Entscheidet der Vermieter, was die Mehrheit wünscht? Muss ich mich dem dann beugen?

    Ergänzend hinzufügen muss ich noch, dass wir seit Jahren einen Zettel an der Kellertür haben..hier ist das Rausstellen der Mülltonnen geregelt und die Bitte des Vermieters, das wir uns doch auch ab und mal an der Gartenpflege beteiligen könnten bzw. dass diese sonst die Arbeiten an eine Fachfirma übergeben werden.

    Tja kein Schwein von uns hat sich daran gehalten und der Vermieter hat jetzt zu Recht die Schnauze voll, dass selbst durchzuführen

    MfG
    S. Brinkmann

  • Leider ja...Verhältnis untereinander ist nicht das Beste

    Schade, denn ein gutes Miteinander zwischen Jung und Alt in der Nachbarschaft ist für beide Seiten positiv: Ich mache immer die Kehrwoche meiner älteren Nachbarin mit, dafür nimmt sie mir oft Päckchen an, da sie ja tagsüber zuhause ist. Auch wenn das Verhältnis momentan nicht das Beste ist, würde ich versuchen eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarn zu finden (gegen ein Scheinchen haben doch die meisten nichts einzuwenden). Alternativ muss ja nicht unbedingt eine Gartenbaufirma eingeschaltet werden (die vermutlich tatsächlich recht teuer ist). So was ist doch ein super Schülerjob. Wenn die Gartenpflege wochenweise aufgeteilt ist, kommt er/sie eben einmal im Monat für einen Nachmittag vorbei und erledigt die Gartenarbeit. Das ist für den Schüler zeitlich und für Sie finanziell gut überschaubar.

  • Nachdem hier soviel über mehr oder minder gute Nachbarschaftsverhältnisse geschrieben worden ist (Ich habe selbst die besten) kehren wir zum Ausgangspunkt der Frage zurück


    Im Mietvertrag ist im übrigen keine Verpflichtung der Mieter zur Pflege der Aussenanlagen aufgeführt, lediglich dass die Gartenpflege als Betriebskosten umgelegt werden können.

    Da es im Mietvertrag keine Verpflichtung zur Gartenpflege gibt, kann Ihnen diese auch nur durch eine nachträgliche Vertragsänderung aufgebürdet werden. Das wiederum kann nur bei allen Beteilgten wegen der Ausgewogenheit gehen.
    Da eine Partei aus bestimmten Gründen dieser Verpflichtung nicht nachkommen könnte, kommt eine Änderung also nicht in Betracht.
    Bisher hat der Vermieter das kostenfrei durchgeführt. Da er aber dazu nicht verpflichtet ist, kann er das als Fremdleistung vergeben und vergüten. Diese Vergütung kann er laut Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen.

    Denkbar wäre auch, das von den Mietern einer diese Pflege grundsätzlich übernimmt und es ihm auch vergütet wird.
    Damit läge dann auch die Verantwortung bei einer Person.
    Von einem Wechsel der Pflege untereinander rate ich dringend ab. Mit Sicherheit wird früher oder später der Eine mit der Arbeit des Anderen unzufrieden sein und sich jeder so vorkommt, als würde er die Arbeit nur allein machen.
    Die Folgen kann sich jeder selbst ausmahlen.


  • Von einem Wechsel der Pflege untereinander rate ich dringend ab. Mit Sicherheit wird früher oder später der Eine mit der Arbeit des Anderen unzufrieden sein und sich jeder so vorkommt, als würde er die Arbeit nur allein machen.
    Die Folgen kann sich jeder selbst ausmahlen.

    Stimmt auch wieder. Vor allem ist es Ansichtssache ob irgendwas "dran ist" oder noch nicht.

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