blöde Frage:
wenn ich raus bekomme das er nicht wirklich einzieht bzw. nur "kurzfristig" dann kann ich ihn ja wegen vortäuschung ran bekommen. Deckt dieser fall nur Mieterschutzverein ab oder muss ich dann private rechtschutz einschalten?
blöde Frage:
wenn ich raus bekomme das er nicht wirklich einzieht bzw. nur "kurzfristig" dann kann ich ihn ja wegen vortäuschung ran bekommen. Deckt dieser fall nur Mieterschutzverein ab oder muss ich dann private rechtschutz einschalten?
jup Danke für die Infos aber!
mal sehn wie sich das entwickelt. Widersprechen tue ich auf jedenfall. Meint Ihr das ich die Mängel der Wohnung nochmal schriftlich aufmerksam machen soll? Der Alte Vermieter hat ja kein Interesse gehabt die zu beseitigen...
übrigens. ist die Fortsetzung deren Geschichte hier:
Wie gesagt, kam heute via einschreiben.
Ist so ich wohne in einer Stadt bzw. in einem Vor ort der Stadt. Er arbeitet in der stadt wohnt aber im Nachbarsorsteil (Vorort) sogar mit bessere Nahverkehrsanbindung. Als Grund eben die Arbeitsstelle in der Stadt angegeben.
Auch hat er die möglichekit zum Widerspruch gegeben. aber spätestens 2 Monate vor ablauf der Kündigungsfrist. Wäre ja im Fall hier bis Mittwoch kommende Woche (Heute ist Samstag).
Für mich sieht das ehr nach "copy and paste" Kündigung aus. Da er im Gleichen zuge den Hinweis zur Widerspruch gleich im Vorfeld jeglichen Widerspruch ablehnen wird.
heute kam die per einschreiben.
Hallo,
Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf gültig:
lt Meitvertrag:
Es kann von jeden Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils drei Monate.
Ich bewohne die Wohnung seit 1.2.13
Das bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist: (1.8, 9, 31.10)?
Jetzt habe ich die Kündigung bekommen in der steht:
Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.7.13 mit der Räumung spätenstes zum 30.9.13
Als Grund Wird Arbeitsplatz im Ort (Statd) angegeben. Er selber wohnt in einem Ortsteil, so wie die Wohnung die jetzt auch gekündigt wird auch in einem benachbarten Ortsteil liegt.
Ich bin natürlich kein TV Schwarzseher. Ich gehöre zu denen die immer vom schlimmsten ausgehen.
Was bedeutet eigentlich Umwandlung? Ich hab gelesen eine Umwandlung bedeutet von Mietwohnung in Eigentumswohnung. ABer das ist mir auch zu schwammig. Wie sieht es es aus im Falle einer Wohnungsübernahme eines Famielienmitgliedes z.b. Vater tot, Kind übernimmt, Mietvertrag auf Kind umgeschrieben. Ist das auch eine Umwandlung?
Wieso ?
Du hast doch noch keine Kündigung bekommen.
Kann es sein, dass Du einfach ein Schwarzseher bist ?
nein noch keine, und ja ich bin ein Schwarzseher. Vielleicht koch ich es heißer als es gegessen wird. Das wäre natürlich das beste.
Danke syker für die antwort. Ich wart mal ab.
Ja der Vermieter kann ja auch befristet vermieten oder mit dem Hinweis in nahe Zukunft die Wohnung zu veräußern. Es gibt ja auch menschen die ja befristet was suchen.?!
Ich sehe hier das durch vorenthaltung von Informationen mich als Mieter in glauben ein langfristiges Mietverhältnis eingehen zu können in die irre geführt worden zu sein. Auch der Vermieter weiß das umzugkosten und einrichtungskosten ja variabel gestaltet werden können je nach dem wie lang man vor hat in der wohnung wohnen zu wollen oder zu können.
himbel:
"Ja langsam glaube ich auch das man mit guten manieren und freundlichkeit der Depp bist."
- ... naja, ...
"Arschloch sein und mit Ellenbogen durch den Tag gehen ist man wohl besser dran."
- Nee, besser wäre ... aber lassen wir das...
"Was würdet ihr noch wegen meiner Situation tun?"
- Wie gesagt, abwarten und Tee trinken. Und diese URL notieren.
Ich hab was gefunden was passend ist:
https://forum.mietrecht.de/thread/368-wohnung-wird-verkauft/
Auch der Erwerber vermieteten Wohnraums muß sich die Erwartung des Mieters auf den längeren Bestand des Mietverhältnisses ebenso zurechnen lassen. Vorausetzung ist, dass das Mietverhältnis, in welches der Erwerber gemäß § 566 Abs. 1 BGB auf Vermieterseite durch den Eigentumswechsel eingetreten sind, besondere Umstände aufweist, die eine kurzfristige Kündigung nach Übernahme (Erwerb) des Objektes als widersprüchlich zum früheren Verhalten auf Vermieterseite erscheinen lassen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Mieter erst relativ kurzfristig vor dem Erwerb mit hohen Kosten in die Wohnung eingezogen ist. Die Kündigung wegen Eigenbedarf greift in diesem Fall nicht durch, wie es das LG Arnsberg 6. Zivilkammer, Beschluß vom 4. Dezember 1992, Az: 6 T 508/92 ausdrückte. Der Erwerber handelt dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Das Gericht ließ offen, ob die Kündigung auch dann noch als treuwidrig zu beurteilen wäre, wenn die Erwerber den Mietern von vornherein eine Abstandssumme im Hinblick auf ihre Investitionen in der Wohnung und die durch einen doppelten Umzug innerhalb eines knappen Jahres veranlaßten Mehrkosten angeboten hätten. (LG Arnsberg a.a.O.)
Das gehört zur Grundausstattung der Bundesrepublik. Sollte man aber wissen.
Ja langsam glaube ich auch das man mit guten manieren und freundlichkeit der Depp bist. Arschloch sein und mit Ellenbogen durch den Tag gehen ist man wohl besser dran.
Was würdet ihr noch wegen meiner Situation tun?
... um Dich dann hier noch mal zu melden, direkt mit copy and paste.
das wäre ja dann im schlimmsten Fall die kündigung.
Ich find das voll hart jemanden einziehen zu lassen dann ihn in den seilen hängen zu lassen ob der jetzt drin bleiben kann oder nicht. Vor allem die Kosten... nicht jeder Umzug gibt es zum Nulltarif und dann beim nächsten Umzug Markler gebühren etc....
ich fühl mich vom jetztigen Vermieter arglistig getäuscht
Hallo,
ich bin vor 2,5 Monaten in eine Wohnung eingezogen zur Miete. Seit 2 Tagen weiß ich das die Wohnung verkauft wird und heute waren schon die ersten "Interessenten" da.
Wenn ich gewusst hätte das die Wohnung verkaufgt wird hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Miterschutz sagt ich soll warten bis ich was schriftliches in der Hand halte...
Mir gehts darum das ich in der jetzigen Wohnung ein 4 stelligen Betrag investiert habe (Umzugskosten, möbel, küche etc.)
Wenn ich jetzt wegen Eigenbedarf raus muss. Wer ersetzt mir den finanziellen schaden? Ich glaube das es keine Hals über Koipfentscheidung war oder ist eine Wohnung zu verkaufen...
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