Kündigung wegen Eigenbedarf gültig?

  • Hallo,

    Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf gültig:

    lt Meitvertrag:

    Es kann von jeden Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils drei Monate.

    Ich bewohne die Wohnung seit 1.2.13

    Das bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist: (1.8, 9, 31.10)?

    Jetzt habe ich die Kündigung bekommen in der steht:

    Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.7.13 mit der Räumung spätenstes zum 30.9.13

    Als Grund Wird Arbeitsplatz im Ort (Statd) angegeben. Er selber wohnt in einem Ortsteil, so wie die Wohnung die jetzt auch gekündigt wird auch in einem benachbarten Ortsteil liegt.

  • Hallo,

    Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf gültig:

    lt Meitvertrag:

    Es kann von jeden Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils drei Monate.

    Ich bewohne die Wohnung seit 1.2.13

    Das bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist: (1.8, 9, 31.10)?

    Jetzt habe ich die Kündigung bekommen in der steht:

    Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.7.13 mit der Räumung spätenstes zum 30.9.13

    Als Grund Wird Arbeitsplatz im Ort (Statd) angegeben. Er selber wohnt in einem Ortsteil, so wie die Wohnung die jetzt auch gekündigt wird auch in einem benachbarten Ortsteil liegt.

    Wann hast Du denn die Kündigung erhalten? Wenn nach dem 3. Werktag im Juli geht das natürlich erst zum 31.10.

    Ob die Kündigung berechtigt ist solltest Du fachlich prüfen lassen. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

    Übrigens hast Du das Recht der Kündigung zu widersprechen. Darauf muß aber auch eigentlich in der Kündigung hingewiesen werden.

    Hier nützliche Infos zum Thema Eigenbedarfskündigung Die Eigenbedarfsk

  • Hallo himbel,

    "Das bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist: (1.8, 9, 31.10)?"
    - Komische Zahlen...

    "Jetzt habe ich die Kündigung bekommen"
    - Was heisst "jetzt"?

    "in der steht:
    Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.7.13 mit der Räumung spätenstes zum 30.9.13"
    - 31.07.13 ist dummes Zeugs.

    "Als Grund Wird Arbeitsplatz im Ort (Statd) angegeben."
    - Arbeitsplatzwechsel?

    "Er selber wohnt in einem Ortsteil, so wie die Wohnung die jetzt auch gekündigt wird auch in einem benachbarten Ortsteil liegt."
    - Wäre mir als Begründung zu wenig. Mehr Details wären erforderlich.
    [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

  • Wie gesagt, kam heute via einschreiben.

    Ist so ich wohne in einer Stadt bzw. in einem Vor ort der Stadt. Er arbeitet in der stadt wohnt aber im Nachbarsorsteil (Vorort) sogar mit bessere Nahverkehrsanbindung. Als Grund eben die Arbeitsstelle in der Stadt angegeben.

    Auch hat er die möglichekit zum Widerspruch gegeben. aber spätestens 2 Monate vor ablauf der Kündigungsfrist. Wäre ja im Fall hier bis Mittwoch kommende Woche (Heute ist Samstag).

    Für mich sieht das ehr nach "copy and paste" Kündigung aus. Da er im Gleichen zuge den Hinweis zur Widerspruch gleich im Vorfeld jeglichen Widerspruch ablehnen wird.

  • Wie gesagt, kam heute via einschreiben.
    Auch hat er die möglichekit zum Widerspruch gegeben. aber spätestens 2 Monate vor ablauf der Kündigungsfrist. Wäre ja im Fall hier bis Mittwoch kommende Woche (Heute ist Samstag).
    Für mich sieht das ehr nach "copy and paste" Kündigung aus. Da er im Gleichen zuge den Hinweis zur Widerspruch gleich im Vorfeld jeglichen Widerspruch ablehnen wird.


    Scheint mir auch so. Ich würde der Kündigung schriftlich widersprechen, da sie den rechtlichen Anforderungen nicht genügt. In Details brauchst Du vorerst nicht zu gehen. Er möge sich selbst mal (auf seine Kosten:eek:) beraten lassen.

  • blöde Frage:

    wenn ich raus bekomme das er nicht wirklich einzieht bzw. nur "kurzfristig" dann kann ich ihn ja wegen vortäuschung ran bekommen. Deckt dieser fall nur Mieterschutzverein ab oder muss ich dann private rechtschutz einschalten?

  • blöde Frage:

    wenn ich raus bekomme das er nicht wirklich einzieht bzw. nur "kurzfristig" dann kann ich ihn ja wegen vortäuschung ran bekommen. Deckt dieser fall nur Mieterschutzverein ab oder muss ich dann private rechtschutz einschalten?

    Die reine Mitgliedschaft im Mieterverein reicht nicht. Du mußt schon eine Rechtsschutzversicherung haben die auch Mietrecht abdeckt. Der Mieterverein bietet eine solche Versicherung an. Wenn aber Deine Rechtsschutz Mietrecht beinhaltet kannst Du natürlich die einschalten.

  • wenn ich raus bekomme das er nicht wirklich einzieht bzw. nur "kurzfristig" dann kann ich ihn ja wegen vortäuschung ran bekommen. Deckt dieser fall nur Mieterschutzverein ab oder muss ich dann private rechtschutz einschalten?


    Es kommt auf die Art Deiner Forderung an:
    Schadenersatz, müsstest Du nachweisen.
    Rache, Prüfung auf Betrug, § 263 StGB.

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