Hallo
Ich habe ein großes Problem. Ich wurde in einem bestehenden Mietvertrag (WG) Ordnungsgemäß Anfang März aufgenommen. Ich bin Hauptmieter geworden und habe das alles schriftlich und in exakter Form.
Jetzt das Problem. Es gibt einen neuen Besitzer und eine neue Hausverwaltung für das Haus. Der notarielle Vertrag wurde im Dezember letzten Jahres gemacht. Die endgültige Bezahlung ist wohl erst nach meinem Mietvertragsabschluss erfolgt. Des weiteren ist der neue Besitzer bis heute nicht im Grundbuch eingetragen.
Mir wird nun unterstellt, das mein Mietvertrag nicht gültig sei, da der notarielle Vertrag im Dezember gemacht wurde.
Ich habe jetzt gelesen das man erst Besitzer ist wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Ich kenne mich da rechtlich nicht gut aus.
Hatte der alte Besitzer zu diesem Zeitpunkt die Befugnis mit mir den Vertrag abzuschließen?
Vielen Dank für die Hilfe
mfg.