Einbau einer Klimaanlage

  • Hallo,

    da meine Dachgeschosswohnung im Sommer immer sehr heiß wird, hatte ich vor einigen Jahren bei der GAG angefragt, ob ich mir eine Klimaanlage auf meine Kosten einbauen lassen könnte. Dies wurde seinerzeit abgelehnt. Die GAG wollte auch keine Vergleichsfälle schaffen. Ich hatte mir daraufhin ein mobiles Klima-Splitgerät zugelegt, welches allerdings nur mein Wohnzimmer einigermaßen kühlt, den Rest der Wohnung, so vor allem das Schlafzimmer aber nicht erreicht.

    Inzwischen stört mich aber die sommerliche Hitze in zunehmenden Maße, so daß ich gewillt bin, die angedachte Klimaanlage auch ohne Genehmigung der Genossenschaft auf meine Kosten einzubauen. Dazu sind insgesamt 4 Mauerdurchbrüche erforderlich, die durch einen Fachbetrieb ggf. auch wieder zurückgebaut werden können. Das Splitgerät befindet sich dann auf meinem Balkon und ist von außen nicht sichtbar.

    Als Klimaanlage kommt eine neue Mitsubishi-Multisplitanlage infrage, deren Außengerät einen Schalldruckpegel von 46 dB und deren Innengeräte einen Schalldruckpegel von 26 dB. erzeugen. Da das Haus verwinkelt gebaut ist, befindet sich kein anderes Fenster in Sicht- und Hörweite des Balkons. Aufgrund dieser modernsten Klimatechnik wird es keine Lärmbelästigung für Nachbarn geben.

    Meine Fragen wären nun:
    1. Kann mir die GAG die Wohnung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung (Einbau der Klimaanlage) die Wohnung kündigen?
    2. Kann die GAG nach Kenntnis des Klimaanlagenbaus von mir verlangen, wenn kein Kündigungsgrund besteht, dass ich die Klimaanlage sofort wieder abbauen und einen kompletten Rückbau veranlassen muss?
    3. Kann ich darauf bestehen, die Klimaanlage weiterhin zu nutzen und sie erst nach einem evtl. Auszug auf meine Kosten wieder ab- bzw. rückzubauen?

    Gruß Georg

  • Umbauten bzw. Veränderungen an der Bausubstanz bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis des Eigentümers.

    Das hat nun aber mit Mietrecht garnichts am Hut. Ich bin da schon sehr verständnislos wie Sie da mit dem Eigentum fremder Leute verfahren wollen.
    Vielleicht bauen Sie bei einem gemieteten Fahrzeug auch mal schnell einen anderen Motor rein und anschließend wieder raus. :rolleyes:

    Nichts gegen Innovationen, aber was gegen aussichtslose Phantastereien.

  • [QUOTE=Schorsch:

    "1. Kann mir die GAG die Wohnung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung (Einbau der Klimaanlage) die Wohnung kündigen?"
    - Ja.

    "2. Kann die GAG nach Kenntnis des Klimaanlagenbaus von mir verlangen, wenn kein Kündigungsgrund besteht, dass ich die Klimaanlage sofort wieder abbauen und einen kompletten Rückbau veranlassen muss?"
    - Ja.

    "3. Kann ich darauf bestehen, die Klimaanlage weiterhin zu nutzen und sie erst nach einem evtl. Auszug auf meine Kosten wieder ab- bzw. rückzubauen?"
    - Njet.

  • zu 3. ich dachte eingebaut ist eingebaut
    Gasheizung oder Fenster kannst Du hinterher auch nicht wieder ausbauen und den alten Zustand herstellen außer der VM besteht bei Dir auf Ausbau.
    Ne andere Frage wer sieht es denn wenn Du eine montieren lässt? Keiner außer du wohnst in einer Einflugschneise .

    Ich kenne keine Dachwohnung die wirklich gut isoliert ist. Die sind immer im Sommer warm und im Winter kalt.
    Such Dir eine neue Bleibe immer in der Mitte nie oben oder unten

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