Beiträge von 12miet

    mir ist eigentlich schiss egal wo die herkommen solange ich keine Mieterhöhung bekomme.
    mir geht es hier nur um Stolpersteine
    außerdem wie sieht es aus muss der VM nicht noch ein Belüftungskonzept vorlegen bei kompletter Abdichtung vom Haus

    Bei mir sollen von der Hausverwaltung aus neue Fenster eingebaut werden.
    Die Hausverwaltung hat jetzt diese Firma angesagt leider kann ich sie bei google nicht finden.
    Muss ich auslaendische Handwerker in meine Wohnung lassen obwohl ich keinen Firmeneintrag unter google finden kann?
    Hier die Firma Gregor Janik, Ul.Obrońców Warszawy 40a,67-400 Wschowa

    Danke
    oder kann ich auf eine deutsche Fachfirma bestehen?

    zu 3. ich dachte eingebaut ist eingebaut
    Gasheizung oder Fenster kannst Du hinterher auch nicht wieder ausbauen und den alten Zustand herstellen außer der VM besteht bei Dir auf Ausbau.
    Ne andere Frage wer sieht es denn wenn Du eine montieren lässt? Keiner außer du wohnst in einer Einflugschneise .

    Ich kenne keine Dachwohnung die wirklich gut isoliert ist. Die sind immer im Sommer warm und im Winter kalt.
    Such Dir eine neue Bleibe immer in der Mitte nie oben oder unten

    Mieterbund habe ich keine Zeit, mit denen per Mil geht wohl nicht
    ich bin oft im Ausland.
    Rechtsschmutz habe ich aber wollte erst einmal die Lage ausloten
    So wie es aussieht habe ich die Arschkarte gezogen
    Der VM kann alles machen und muss es über mich ergehen lassen um dann auch noch Platz für der Sohn zu machen

    es wird sich meine Miete verdoppeln und das nur weil er neue Fenster einbauen , eine bessere E-Anlage montieren und das Haus von außen mit Styropor bekleben will.
    Hat man als Mieter nur das Recht zu kündigen und sich eine neue Bleibe zu suchen?
    Erst lasse ich alle Bauarbeiten über mich ergehen und lebe 3 Monate auf einer Baustelle muss jemand finden der am Tage da ist da die Bauarbeiten ja auch meine Wohnung betreffen und hinterher kündigt er auf Eigenbedarf ?
    Weche Rechte habe ich denn als Mieter ? Keine nur zahlen muss ich die ganze Zeit die volle Miete.

    am Brunnen vor dem Tore da stand ein ...
    irgenwie bin ich nicht schlauer als vorher
    sollte ich es auf eine Klage ankommen lassen oder besser die Fenster und die Elektrik einbauen lassen;
    Ich persönlich halte es natürlich für Unsinn 20 Jahre alte Fenster die mängelfrei sind auszutauschen
    Aber was sagt die Fachwelt dazu?

    Folgen sind eine Klage vom Vermieter auf Duldung der Bauarbeiten bzw Zugang zur Wohnung
    Fenster hatte ich ca 1995 mit Erlaubnis der Vermieter auf meine Kosten gewechselt.
    Die KfW hatte die Fenster gefördert und damals sollte kein Tropenholz verbaut werden.
    Und ja es sollen wieder Holzfenster werden nur eben besser isolierte. Es steht aber in keinen Zusammenhang jeden Monat ca 50 Euro mehr Miete zu zahlen da ich angeblich Heizkosten einspare. Zu mindestens nicht in der Höhe

    Ich habe ja nichts dagegen das er tauscht, macht und tut aber ich möchte natürlich keine Mieterhöhung wegen Fenster un E Anlage bekommen.

    Mein Vermieter will von außen das Haus mit Styropor bekleben und dabei die Fenster tauschen.
    Ich habe aber schon Isolierglassfenster die stammen aber aus den 1990 Jahren. Damals gefördert
    durch die KfW.
    Die Fenster haben einen k Wert von 2,5 wie damals üblich sind aus Kiefernholz wie verlangt und funktionieren noch tip top.
    Jetzt will mein Vermieter diese austauschen gegen Fenster mit einen geringerem K Wert und die Miete reichlich erhöhen.
    Muss ich das dulden?
    Er will auch im ganzen Haus die Elektroanlage erneuern , obwohl ich mit der alten Zufrieden bin.
    Muss ich es ausführen lassen?

    Hier ein Auszug der Hausverwaltung :
    Elektroanlage: Dies betrifft ebenfalls die Elektroanlage. Die Modernisierung betrifft nicht die
    elektrische Grundanlage in Ihrer Wohnung, sondern eine verstärkte den heutigen
    Ansprüche gerechte Zuleitung (Steigeleitung) und die Unterverteilung in Ihrer Wohnung
    mit Personenschutzschalter (FI)und Sicherungsautomaten. Diese Maßnahme ist als
    Modernisierungsmaßnahme zulässig. Den weiteren größeren Kostenanteil weiterer
    Installationen trägt natürlich der Hauseigentümer. Sollten uns diese Arbeiten nicht gestattet
    werden, haben wir Sie über die Folgen schon in Kenntnis gesetzt.

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