Hallo,
da meine Dachgeschosswohnung im Sommer immer sehr heiß wird, hatte ich vor einigen Jahren bei der GAG angefragt, ob ich mir eine Klimaanlage auf meine Kosten einbauen lassen könnte. Dies wurde seinerzeit abgelehnt. Die GAG wollte auch keine Vergleichsfälle schaffen. Ich hatte mir daraufhin ein mobiles Klima-Splitgerät zugelegt, welches allerdings nur mein Wohnzimmer einigermaßen kühlt, den Rest der Wohnung, so vor allem das Schlafzimmer aber nicht erreicht.
Inzwischen stört mich aber die sommerliche Hitze in zunehmenden Maße, so daß ich gewillt bin, die angedachte Klimaanlage auch ohne Genehmigung der Genossenschaft auf meine Kosten einzubauen. Dazu sind insgesamt 4 Mauerdurchbrüche erforderlich, die durch einen Fachbetrieb ggf. auch wieder zurückgebaut werden können. Das Splitgerät befindet sich dann auf meinem Balkon und ist von außen nicht sichtbar.
Als Klimaanlage kommt eine neue Mitsubishi-Multisplitanlage infrage, deren Außengerät einen Schalldruckpegel von 46 dB und deren Innengeräte einen Schalldruckpegel von 26 dB. erzeugen. Da das Haus verwinkelt gebaut ist, befindet sich kein anderes Fenster in Sicht- und Hörweite des Balkons. Aufgrund dieser modernsten Klimatechnik wird es keine Lärmbelästigung für Nachbarn geben.
Meine Fragen wären nun:
1. Kann mir die GAG die Wohnung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung (Einbau der Klimaanlage) die Wohnung kündigen?
2. Kann die GAG nach Kenntnis des Klimaanlagenbaus von mir verlangen, wenn kein Kündigungsgrund besteht, dass ich die Klimaanlage sofort wieder abbauen und einen kompletten Rückbau veranlassen muss?
3. Kann ich darauf bestehen, die Klimaanlage weiterhin zu nutzen und sie erst nach einem evtl. Auszug auf meine Kosten wieder ab- bzw. rückzubauen?
Gruß Georg