Besucherparkplätze

  • Guten Tag,
    wir wohnen im Erdgeschoß eines 6-Familienhaus zu dem insgesamt 8 Parkplätze gehören.
    Ein Stellplatz gehört zu jeder Wohnung und ist mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
    Parkplatz sieben und acht tragen auch Schilder, sind allerdings für Besucher vorgesehen und werden von den Bewohnern unseres Hauses nur ab und an mal kurzzeitig belegt, zum entladen oder wenn man spät am Abend nach Hause kommt oder auch nur zum Auto reinigen.
    Uns Mietern wurde aber schon mehrfach per Rundschreiben verboten unsere Fahrzeuge, auch nicht kurzzeitig, hier abzustellen.
    Da wir diesen Parkraum wie befohlen kaum nutzen, mal abgesehen von den wenigen Besuchern unseres Hauses, freuen sich die umliegenden Nachbarn natürlich und nutzen die Parkfläche fleißig, auch über Nacht.
    Darf der Vermieter uns hier ausschließen oder darf ich diesen Bereich trotzdem nutzen?

    Klaus

  • Zitat

    Darf der Vermieter uns hier ausschließen oder darf ich diesen Bereich trotzdem nutzen?

    Was für eine blö** Frage. Den Platz, der von dir gemietet ist, darfst du nutzen. Die Nutzung der beiden anderen Plätze dürfte nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt....." ablaufen. Wobei natürlich unberechtigte Parker (und dazu zählst auch du!) mit Abschleppkosten rechnen müssen.

    Da das aber nichts mit Wohnmietrecht zu tun hat, solltest du die weiteren Fragen an die freundliche Polizei oder den ADAC richten.

  • Was für eine blö** Frage.


    Sagen Sie mal, geht's vielleicht auch 'n bisschen freundlicher?
    Wenn Sie mit solchen Fragen nicht klar kommen, warum antworten Sie dann?
    Zwischenzeitlich habe ich mal ein wenig gelesen, mir einige Beiträge angesehen. Dabei sind mir Ihre, ich sag's mal vorsichtig, forschen Reaktionen auf manche Fragen immer wieder aufgefallen!
    Können Sie nicht anders, oder fühlen Sie sich durch meine Frage provoziert?
    Lassen Sie's mich wissen, aber ohne gleich beleidigend zu werden!!

    Klaus

  • Es ist so.
    Mit Mietrecht hätte das nur insofern zu tun, wenn der Ihnen zugewiesene Platz im Mietvertrag verankert ist und Ihnen durch den Vermieter oder andere Personen strittig gemacht würde.

    Die Besucherparkplätze sind nicht Ihr Bier.

  • Es ist so.
    Mit Mietrecht hätte das nur insofern zu tun, wenn der Ihnen zugewiesene Platz im Mietvertrag verankert ist und Ihnen durch den Vermieter oder andere Personen strittig gemacht würde.

    Die Besucherparkplätze sind nicht Ihr Bier.


    So isses. Die Besucher trinken aber nur Limo oder Cola...;)

  • Die Besucherparkplätze sind nicht Ihr Bier.


    Das hatte ich mir natürlich auch schon gedacht, war mir aber doch nicht ganz sicher.
    Ich find's halt nur etwas eigenartig dass die Bewohner / Besucher der Nachbarhäuser diese Parkplätze ohne Einschränkung nutzen dürfen und wir als Mieter des Hauses außen vor sind. Es sind keine Verbotsschilder an den Parkplätzen angebracht, eben nur den Mietern unseres Hauses ist es schriftlich verboten worden. Ist ja schon fast diskriminierend :D

    Klaus


  • Es sind keine Verbotsschilder an den Parkplätzen angebracht, eben nur den Mietern unseres Hauses ist es schriftlich verboten worden. Ist ja schon fast diskriminierend :D

    Da hat sich der Vermieter bestimmt was dabei gedacht. Vielleicht soll der Besucherplatz auch ein solcher bleiben und nicht für Zweitwagen der Mieter als Abstellplatz dienen. Für mich wäre das nachvollziehbar.
    Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und kenne das.

  • Da hat sich der Vermieter bestimmt was dabei gedacht. Vielleicht soll der Besucherplatz auch ein solcher bleiben und nicht für Zweitwagen der Mieter als Abstellplatz dienen. Für mich wäre das nachvollziehbar.
    Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und kenne das.

    Ganz genauso wird es sein. Und im Gegensatz zu "seinen" Mietern kann er die Fahrzeughalter aus der Nachbarschaft nicht belangen. Ein Abschleppschild wäre nicht sinnvoll, weil dann auch keine "echten" Besucher mehr parken könnten.

  • Wenn aber "die Fahrzeughalter aus der Nachbarschaft" unbehelligt auf unseren Besucherparkplätzen ihre Fahrzeuge abstellen, wo parkt dann unser Besuch?!
    Die Instandhaltungskosten, regelmäßig muss Moos und Unkraut entfernt werden und der Winterdienst ist auch nicht kostenlos, finden sich allerdings nur in unserer Jahresabrechnung wieder.
    Eigentlich wollte ich aber nicht die Parkplätze anderer Anlieger "finanzieren" :(
    Wäre hier nicht eher ein Schild mit der Aufschrift "Nur für Besucher des Hauses Nr. xy" angebracht?

    Klaus

  • Hinkelstein:

    "Wenn aber "die Fahrzeughalter aus der Nachbarschaft" unbehelligt auf unseren Besucherparkplätzen ihre Fahrzeuge abstellen, wo parkt dann unser Besuch?!"
    - Gegenfrage: Gibt es in Eurem MV eine Bestimmung, nach welcher Ihr einen (festen) Besucherparkplatz habt?

    "Die Instandhaltungskosten, ..."
    - treffen regelmässig den Vermieter.

    "regelmäßig muss Moos und Unkraut entfernt werden und der Winterdienst ist auch nicht kostenlos, ..."
    - Mietvertraglich vereinbart zu Euren Lasten?

    "Wäre hier nicht eher ein Schild mit der Aufschrift "Nur für Besucher des Hauses Nr. xy" angebracht?"
    - Schon, wäre aber alleinige VM-Sache.

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