Wenn aber "die Fahrzeughalter aus der Nachbarschaft" unbehelligt auf unseren Besucherparkplätzen ihre Fahrzeuge abstellen, wo parkt dann unser Besuch?!
Die Instandhaltungskosten, regelmäßig muss Moos und Unkraut entfernt werden und der Winterdienst ist auch nicht kostenlos, finden sich allerdings nur in unserer Jahresabrechnung wieder.
Eigentlich wollte ich aber nicht die Parkplätze anderer Anlieger "finanzieren" ![]()
Wäre hier nicht eher ein Schild mit der Aufschrift "Nur für Besucher des Hauses Nr. xy" angebracht?
Beiträge von Hinkelstein
-
-
Die Besucherparkplätze sind nicht Ihr Bier.
Das hatte ich mir natürlich auch schon gedacht, war mir aber doch nicht ganz sicher.
Ich find's halt nur etwas eigenartig dass die Bewohner / Besucher der Nachbarhäuser diese Parkplätze ohne Einschränkung nutzen dürfen und wir als Mieter des Hauses außen vor sind. Es sind keine Verbotsschilder an den Parkplätzen angebracht, eben nur den Mietern unseres Hauses ist es schriftlich verboten worden. Ist ja schon fast diskriminierend
-
Was für eine blö** Frage.
Sagen Sie mal, geht's vielleicht auch 'n bisschen freundlicher?
Wenn Sie mit solchen Fragen nicht klar kommen, warum antworten Sie dann?
Zwischenzeitlich habe ich mal ein wenig gelesen, mir einige Beiträge angesehen. Dabei sind mir Ihre, ich sag's mal vorsichtig, forschen Reaktionen auf manche Fragen immer wieder aufgefallen!
Können Sie nicht anders, oder fühlen Sie sich durch meine Frage provoziert?
Lassen Sie's mich wissen, aber ohne gleich beleidigend zu werden!! -
Guten Tag,
wir wohnen im Erdgeschoß eines 6-Familienhaus zu dem insgesamt 8 Parkplätze gehören.
Ein Stellplatz gehört zu jeder Wohnung und ist mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
Parkplatz sieben und acht tragen auch Schilder, sind allerdings für Besucher vorgesehen und werden von den Bewohnern unseres Hauses nur ab und an mal kurzzeitig belegt, zum entladen oder wenn man spät am Abend nach Hause kommt oder auch nur zum Auto reinigen.
Uns Mietern wurde aber schon mehrfach per Rundschreiben verboten unsere Fahrzeuge, auch nicht kurzzeitig, hier abzustellen.
Da wir diesen Parkraum wie befohlen kaum nutzen, mal abgesehen von den wenigen Besuchern unseres Hauses, freuen sich die umliegenden Nachbarn natürlich und nutzen die Parkfläche fleißig, auch über Nacht.
Darf der Vermieter uns hier ausschließen oder darf ich diesen Bereich trotzdem nutzen?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!