Ersatz Elektrogeräte durch Mieter bei EBK?

  • Mein Vermieter verlangt den Ersatz einer 20jährigen Spülmaschine, da diese nach Gebrauch den FI Schalter auslöst. In meinem Mietvertrag steht dass ich für den Ersatz der Geräte zuständig bin obwohl die Küche Eigentum des Vermieters ist. Ist das rechtens? Kann der Vermieter eine Neue Spülmaschine von mir fordern? Er er droht mit Anwalt und Anzeige. Ich habe bereits im Vorfeld einen neuen Kühlschrank eingebaut. Ich zahle durch diese Klausel im Mietvertrag nur drauf. Muss ich jetzt auch für diese Reparatur bzw Ersatz aufkommen? Die Wohnung wird außerdem seit 3Wochen nicht mehr von mir bewohnt. Neuer Mieter wohnt bereits in der Wohnung.
    Ich hoffe auf Hilfe bin am verzweifeln.

  • Mein Vermieter verlangt den Ersatz einer 20jährigen Spülmaschine,


    Ach, wie praktisch...:mad:
    Da die Spülmaschine Teil der Mietsache war, war der VM gem. § 535 BGB verpflichtet, sie i.O. zu halten.

  • Und was ist mit dem Vermerk im Mietvertrag in dem vermerkt wurde dass ich für Ersatz zuständig bin? Ich habe bereits vor Auszug für die Renovierung inkl neuem Kühlschrank 300Euro investiert. Mum verlang er eine neue Spülmaschine bzw Reparatur.. Ich kann mir das nicht leisten.. Eine neue mmiele Spülmaschine wie er es verlangt ist für mich derzeit unbezahlbar.. Er droht mir aber mit Anzeige und Anwalt.. Bin am verzweifeln.

  • Ypsilanti! Wenn Sie die Person sind, die ich meine, vergessen Sie meinen Beitrag.

    Drohen kann Ihr Herr Vermieter mit allen Möglichen.
    Wie Berny meinte, wenn es Teil der Mietsache ist, ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig.
    Nur bei einen von Ihnen verursachten Schaden wäre eine Regressvornahme möglich. Das trifft aber bei der von Ihnen genannten Ursache nicht zu.

    Fordern Sie den Vermieter auf die Reparatur umgehend zu veranlassen und könnten nun Ihrerseits sogar mit Mietminderung drohen.
    Das Gesicht möchte ich sehen.

  • ich wohne bereits seit 3 wochen nicht mehr in der Wohnung. Ein neuer Mieter bewohnt die Wohnung bereits. Der Vermieter beruft sich immer wieder auf folgenden Satz im Mietvertrag " Fallen Reparaturen an den Küchengeräten an, so sind diese durch den Mieter zu tragen, für Ersatz ist der Mieter verpflichtet". wie soll ich nun am besten vorgehen??

  • Der Vermieter beruft sich immer wieder auf folgenden Satz im Mietvertrag " Fallen Reparaturen an den Küchengeräten an, so sind diese durch den Mieter zu tragen, für Ersatz ist der Mieter verpflichtet".


    Diese Klausel ist m.E. nicht geeignet, die von mir genannte gesetzliche Bestimmung auszuhebeln. Vereinbarungen zu Ungunsten des Mieters sind regelmässig unzulässig.
    Gibt es in dem MV eine Kleinreparaturklausel?

  • §10 kleinreparaturen
    Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandhaltungsarbeiten an Teilen derzWohnung die dem direkten u häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind wie zb Wasserhahn Türklinken ...
    Die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten durch den Mieter ist Pro einzelner Reparatur auf 75Euro und je Kalenderjahr auf eine gesamtsumme von insgesamt 6% der kaltmiete höchstens jedoch 130Euro begrenzt.

    So stehts im Mietvertrag. Für den Kühlschrank habe ich bereits 200gezahlt und

  • Ich weiß nicht wie ich weiter vorgehenssoll.
    Er hat mir eine Frist von 2Wochen gegeben die Sache in Ordnung zu bringen. Ansonsten Ersatzvornahme Anzeige wegen Sachbeschädigung und Anwalt.

  • Sehen sie der Drohung gewlassen entgegen. Diese Reparatur wird von der Klausel nicht abgedeckt.
    Mehr können Sie nicht tun.

    Lesen Sie gefälligst auch meinen ersten Beitrag!

  • Ypsilanti:

    "§10 kleinreparaturen
    Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandhaltungsarbeiten an Teilen derzWohnung die dem direkten u häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind wie zb Wasserhahn Türklinken ...
    Die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten durch den Mieter ist Pro einzelner Reparatur auf 75Euro und je Kalenderjahr auf eine gesamtsumme von insgesamt 6% der kaltmiete höchstens jedoch 130Euro begrenzt.
    So stehts im Mietvertrag. Für den Kühlschrank habe ich bereits 200 gezahlt und..."
    - damit 200€ weggeworfen.

    "Er hat mir eine Frist von 2Wochen gegeben die Sache in Ordnung zu bringen.!
    - Kannst Du aussitzen...

    "Ansonsten Ersatzvornahme Anzeige wegen Sachbeschädigung und Anwalt."
    - Dann wäre zu überprüfen, ob hier nicht Straftatbestände nach §§ 164 + 240 StGB vorliegen. Der (also sein) Anwalt hat das zu schreiben, was sein Mandant will. Bin aber selbst kein Jurist...

  • haben Sie kein Wohnungsübergabeprotokoll, dass alles einwandfrei funktionierte???? Bzw. keine Besichtigung mit VM gemacht? Dann haftet vielleicht schon der neue Mieter

    Ist im Mietvertrag eine "Miete für die Geräte" vereinbart worden

  • Tut mir leid aber sie verstehen die Sachlage nicht. Daher empfehle ich fachlichen Rat bei einem Anwalt zu suchen.

    Ansonsten hier steht alles was man dazu sagen muss. Vorallem ab "Die Instandsetzung ..."

    Mietrecht: Einbauk

    die hier verwendete Klausel mit dem Versuch die Instandhaltung auf den Mieter abzuwälzen ist nach aktueller Rechtssprechung ungültig.

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