1. Nebenkostenabrechnung Hilfe

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute meine erste Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Aber ich blicke da nicht durch.

    Also am 15.09.12 bin ich in der Wohnung eingezogen.
    Die abrechnung ist von 01.05.12 bis 30.04.13.
    Warum muss ich auf das ganze Jahr gesehen zurueck zahlen,
    wenn ich doch erst im September eingezogen bin?

    Ich soll 900€ nachzahlen fuer eine 70qm Wohnung.

    Bin mir unsicher ob ich da ueber den Tisch gezogen werde.

    MfG


  • Die abrechnung ist von 01.05.12 bis 30.04.13.
    Warum muss ich auf das ganze Jahr gesehen zurueck zahlen,
    wenn ich doch erst im September eingezogen bin?

    Der Abrechnungszeitraum beträgt immer ein Jahr. Deshalb auch von Anfang Mai bis Ende April nächsten Jahres. Das ist korrekt.

    Sie müssen darauf achten, das Sie davon nur für die Dauer der Nutzung zur Kasse gebeten werden.
    Wäre also vom 15. September bis 30. April.

    Aus der absoluten Höhe der Nachzahlung ist eine Schlußfolgerung auf die Korrektheit der Abrechnung nicht zu schließen.

  • Ein Abrechnungsjahr sind immer 12 Monate. Dies ist meist das Kalenderjahr (01.01.-31.12.), kann aber -wie in Ihrem Fall- auch ein anderer Zeitraum sein. Hier immer 01.05.-30.04. = 12 Monate.

    Es werden also alle Kosten abgerechnet, die in dem Jahr angefallen sind. Ihr Nutzungszeitraum muss auf der Rechnung aufgeführt sein. 7,5/12 der Kosten werden dann auf Sie umgelegt. Die restlichen 4,5 Monate werden mit dem Vormieter abgerechnet.

  • Der 1.5.12 - 30.4.13 ist der Abrechnungszeitraum. Das müssen 12 Monate und die Gesamtkosten des Hauses für diesen Zeitraum sein.

    Der 15.9.12. - 30.4.13 ist Dein Nutzungszeitraum. Dafür mußt Du anteilig NK zahlen.

    Du hast das große Pech das Dein Nutzungszeitraum fast ausschließlich die Heizperiode (Oktober - April) umfaßt. In der Zeit sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Und wenn man bedenkt das in diesem Jahr von Anfang Februar bis Ende April knackig kalt war sind es ganz sicher das 3fache.

    Außerdem werden Heizkosten nur zu 70 oder 50 % nach Verbrauch abgerechnet und der Rest nach der Wohnfläche.

    Wenn man das alles bedenkt kann das mit den 900 € durchaus stimmen.

    Natürlich ist auch die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen zu berücksichtigen. Bei 70 m² müßten es mindestens 140 € sein. Davon 70 € allein für Heizkosten. Was wenn auch die Warmwasseraufbereitung dabei schon wieder zu wenig wäre.

    Wenn Du aber immer noch unsicher bist mach einen Termin mit dem Vermieter und laß Dir die Abrechnung erklären und die Originalbelege vorlegen.

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