Umzugspauschale zulässig?

  • hi,

    habe heute gerade meine kaution von meinem alten vermieter zurückbekommen.
    der betrag ist mit 350,28 kleiner als die bezahlten 400 eur und im betreff steht "abzgl. umzugspausch".

    deshalb wollte ich fragen ob eine solche umzugspauschale überhaupt rechtens ist? ich denke nicht, dass es im vertrag steht, werde heute abend aber noch einmal nachlesen. allerdings finde ich eine pauschale für den auszug ohnehin fragwürdig, selbst wenn das im vertrag vereinbart wäre.

    wie seht ihr das? hattet ihr das problem auch schon?

    danke schonmal für eure antworten.
    dbgtjp

  • Der Ex-VM hat Dir auf Verlangen nicht nur die Originalrechnung zu zeigen, sondern auch die Rechtsgrundlage für sein Begehren.
    Wurden Zinsen auf die Kaution berücksichtigt?

  • Denkbar wäre auch, die Höhe des Betrages läßt es vermuten, eine Heizkostenwechselgebühr unter anderen Namen. In jeden Fall Beleg und Rechtsgrundlage zeigen lassen.

  • Denkbar wäre auch, die Höhe des Betrages läßt es vermuten, eine Heizkostenwechselgebühr unter anderen Namen. In jeden Fall Beleg und Rechtsgrundlage zeigen lassen.

    Wenn mit Heizkostenwechselgebühr die Kosten eines Nutzerwechsels aufgrund ein Auszuges gemeint sind, dann stellen diese, nach einschlägiger BGH Rechtsprechung- nicht-umlagefähige Verwaltungskosten dar.

  • "abzgl. umzugspausch".


    Abgesehen davon, dass Du meine Frage bzgl. der Zinsen noch nicht beantwortet hast, erlaube ich mir die Bemerkung, dass ich obiges Wort in unserem Sprachraum nicht kenne.

  • sry. meine antwort hat etwas gedauert. zinsen wurden berücksichtigt.
    ich hab jetzt vom vermieter verlangt, dass er mir genau aufschlüsselt was mit der kaution passiert ist.

    er meinte, dass das ganz einfach sei. kaution + zinsen - umzugspauschale. 25 eur beim einzug, 25 eur beim auszug.
    er müsse diese pauschale an die hausverwaltung zahlen, weil beim ein und auszug immer schäden entstehen würden. und er wälzt diese einfach auf die mieter um. das mache er immer schon so. steht leider auch so im vertrag.

    werde mir jetzt mal § 556 Abs. 1 BGB ansehen. könnte laut diesem thread ([url=http://www.chefkoch.de/forum/2,27,519…e-rechtens.html]Ein-/Auszugspauschale rechtens? | Haus & Garten Forum | Chefkoch.de[/url]) meine rechtliche grundlage sein, die klausel im vertrag anzuzweifeln.

  • er meinte, dass das ganz einfach sei. kaution + zinsen - umzugspauschale. 25 eur beim einzug, 25 eur beim auszug. er müsse diese pauschale an die hausverwaltung zahlen, weil beim ein und auszug immer schäden entstehen würden. und er wälzt diese einfach auf die mieter um. das mache er immer schon so. steht leider auch so im vertrag.


    Yoo, steht in seinem Vertrag mit der HV, aber nicht in Eurem MV?!
    Also, das war's dann, die 50€ kann er abschreiben.

  • Der Vertrag zwischen der Hausverwaltung und dem Vermieter ist für die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem Vermieter ohne jegliche Bedeutung.
    Für euch gilt nur das im Mietvertrag Vereinbarte.
    Wenn er das schon immer so bei anderen gemacht hat, kann man ihn für die Dummheit seiner Mieter nur beglückwünschen.
    Sie sollten dem einen Riegel vorschieben.

  • Yoo, steht in seinem Vertrag mit der HV, aber nicht in Eurem MV?!
    Also, das war's dann, die 50€ kann er abschreiben.

    doch steht laut unserem vermieter in unserem MV. muss mal heute nach dem entsprechenden passus suchen.

  • abschließendes fazit. es stand zwar in unserem vertrag, ich habe es allerdings als rechtswidrig bemängelt.
    schlussendlich hat der vermieter klein begegeben.


    DANKE für die (bestätigende) Rückmeldung!:)

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