was bei uns nicht der Fall ist... Heizkosten und Warmwasser wurden einfach "nach Lust und Laune" berechnet... Naja, zu dem Thema hab ich mich schon ordentlich durchgelesen hier im Forum ![]()
Beiträge von Mayalana
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ahh, danke anitari.
Ich wusste nicht, dass die Abrechnung auch ohne Unterschrift gültig ist! Da wird sie sich jetzt aber "freuen", weil wir einiges an der Abrechnung selbst zu beanstanden haben (u.a. wurden die Heizkosten nach qm berechnet)...
Danke nochmal! -
Hallo,
ich bräuchte bitte ein paar Meinungen:Wir wohnen seit 2007 zu zweit in unserer Wohnung. 2011 wurde die Wohnung verkauft. Seit wir diesen neuen Vermieter haben, haben wir noch nie eine NK-Abrechnung erhalten (also weder für 2010, noch für 2011). Vor knapp 2 Wochen wurden wir per Telefon von der Mutter unseres Vermieters aufgefordert, ihr den Mietvertrag per Mail zukommen zu lassen, weil ihr Sohn, der sich derzeit im Ausland aufhalte, vom vorherigen Vermieter keinen Mietvertrag erhalten hat. Entgegenkommend wie wir sind, haben wir ihr den Mietvertrag per Mail geschickt mit dem Hinweis, dass wir vor jeder weiteren Anfrage oder Forderung eine schriftliche Vollmacht ihres Sohnes brauchen.
Vor einer Woche hat sie nochmal angerufen, um uns mitzuteilen, dass sie die NK-Abrechnung für 2012 zusammengestellt hat und uns diese schon mal per Mail schicken will, damit wir sie gleich haben, und später noch per Post. Am selben Tag haben wir besagte Mail mit NK-Abrechnung im pdf-Format (aber ohne jegliche Unterschrift) erhalten. Zeitgleich hat sich ihr Sohn, unser Vermieter, per Mail bei uns gemeldet, dass seine Mutter alle rechtlichen Belange für ihn regle, solange er im Ausland sei und er uns eine unterschriebene Vollmacht per Mail zukommen lassen wird.
Bis heute haben wir weder eine Vollmacht noch die versprochene NK-Abrechnung per Post erhalten.1) Haben wir jetzt überhaupt eine gütlige Abrechnung bekommen? Ich nehme an, solange wir keine Vollmacht vorliegen haben, die des Vermieters Mutter namentlich bestimmt, gelten keinerlei Ansprüche aus der Abrechnung, oder?
2) Sollten wir jetzt tatsächlich mal eine Vollmacht bekommen - ist dann die Abrechnung per Mail und ohne Unterschrift gültig?Schon mal vielen Dank für Antworten!
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Danke für die Antwort.
Also dann hab ich das schon richtig aufgefasst. Wir haben nämlich Anfang des Monats einen Schrieb bekommen von wegen "ich bin der neue Eigentümer.... Bitte in Zukunft Miete an mein Konto überweisen..." Daraufhin hatten wir telefonisch darauf hingewiesen, dass wir eine schriftliche BEstätigung von unserem vorigen Vermieter brauchen, bevor wir einfach so die Mietüberweisung ändern.
Jetzt kam aber anstatt einer Bestätigung des Vermieters eine Bestätigung des Vertreters des früheren Eigentümers.
Darum wollte ich den neuen Eigentümer nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass das nicht ausreicht, sondern wir eine schriftliche Erklärung des altern Vermieters brauchen. Damit sollte ich dann ja schon recht haben... -
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie das mit einem Wohnungsverkauf bei einem vermieteten Objekt läuft, wenn der alte Vermieter nicht zugleich der Eigentümer ist? (Weils z.B. über ne Gesellschaft läuft)
Also konkret: im Normalfall schreibt ja der alte Vermieter irgendwann seine Mieter an und informiert sie, dass es einen neuen Eigentümer gibt. Aber wenn der alte Vermieter eben nicht der Eigentümer ist, muss dann trotzdem er dem Mieter Bescheid geben? Oder muss das dann der alte Eigentümer machen? Oder gar beide?

Vielen Dank schonmal!
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